Urlaubsabgeltung errechen

29. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Struzel
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 12x hilfreich)
Urlaubsabgeltung errechen

Hallo liebe Community,

da meine Frau eine Urlaubsagbeltung nach Kündigung an den Arbeitgeber senden muss, bitte ich um Tips für die Berechnung.

Grundlage:
- Monatsstunden vertraglich vereinbart: 97,5 Stunden
- 1 Woche gearbeitet an 4 Tagen
- 1 Woche gearbeitet an 5 Tagen (immer im Wechsel)

Welchen der Werte an Arbeitstagen wird hier zugrunde gelegt, oder kann man zur Berechnung 4,5 Tage als Schnitt nehmen?

Ich würde mich freuen wenn ich einige Tips bekomme.

Danke und liebe Grüße, Torsten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die Urlaubsabgeltung zu berechnen ist Aufgabes des AG.
Wie das Urlaubsentgelt berechnet wird, findet man in § 11 BUrlG .

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Struzel
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
Die Urlaubsabgeltung zu berechnen ist Aufgabes des AG.
Wie das Urlaubsentgelt berechnet wird, findet man in § 11 BUrlG


:-) SMILE - wenn der AG aber der Meinung ist keine Urlaubsabgeltung zu zahlen, dann wird dieser auch die Berechnung für meine Fristsetzung nicht übernehmen wollen. Um nun allerdings die Berechnung korrekt durchzuführen habe ich die Frage hier gestellt.

-- Editiert von Struzel am 29.06.2016 15:16

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ist denn bekannt, wie hoch der Jahresurlaubsanspruch ist? Wenn ja, dann ist es doch ganz einfach. Genommenen Urlaub von Jahresurlaub abziehe und dann hat man die Tage. Für die Urlaubsabgeltung pro Tag gilt dann wieder § 11 BUrlG .

Fall das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestehen sollte oder aber in der 1. Jahreshälfte endet, müsste allerdings noch der Teilurlaubsanspruch berechnet werden. Dafür muss der Jahresurlaubsanspruch durch 12 geteilt werden und dann mit der Anzahl voller Monate multipliziert werden. Und dann ist von diesem Ergebnis der genommene Urlaub abzuziehen.

Muss erst noch der Jahresurlaubsanspruch ermittelt werden und es ist nur der Urlaubsanspruch für eine "Vollzeitstelle" bekannt, dann würde sich schlicht anbieten aufs Kalenderjahr zu gucken, zu ermitteln was hätte die Vollzeitstelle an (theoretischen) Arbeitstagen in dem Jahr gehabt und was würde im Fall des Teilzeit-AN bei der offenbar zwar unterschiedlichen aber doch einem Rhythmus folgender Verteilung an Arbeitszeit als Arbeitstage übrig bleiben. Den Jahresurlaubsanspruch teilt man dann durch die Arbeitstage der Vollzeitstelle und multipliziert mit den Arbeitstagen des Teilzeit-AN.

1x Hilfreiche Antwort

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