Urlaubsabgeltung nach 27 Monaten Arbeitsunfähigkeit

6. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go497929-78
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung nach 27 Monaten Arbeitsunfähigkeit

Hallo liebes Forum,
es geht um die Berechnung der Höhe der Urlaubsabgeltung. Die Formel dazu findet man leicht auf Google, aber was gilt, wenn das letzte Gehalt vor 24 Monaten gezahlt wurde? Werden dann die letzten 13 Wochen, in denen Gehalt empfangen wurde zugrundegelegt?
Der AN ist seit Januar 2014 bei dem AG beschäftigt und hat zum 30.04.2022 gekündigt. Der AN ist seit Januar 2020 durchgehend arbeitsunfähig.
Der AN hat 30 Urlaubstage pro Jahr + 5 Tage wegen Schwerbehinderung.

-- Editiert von go497929-78 am 06.04.2022 15:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Letztens hatte dieser AN noch 43 Tage Urlaubs-Anspruch.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/entgeltabrechnung-urlaubsentgelt-nach-langer-krankheit_180623.html
https://www.dr-drees.com/urlaubsabgeltung-bei-krankheit/

Zu beachten sind der für 15 Monate rückwirkende Anspruch, und das Bruttoeinkommen der letzten 13 Wochen.
Beide Erläuterungen finden sich leicht bei google...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go497929-78
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zu beachten sind der für 15 Monate rückwirkende Anspruch, und das Bruttoeinkommen der letzten 13 Wochen.

Um das Bruttoeinkommen geht es. Der AN bekommt seit Juli 2021 ALG I als Krankengeldersatz. Das letzte volle Gehalt hat er im Januar 2020 bekommen.
"Das Bruttoeinkommen der letzten 13 Wochen" wäre demnach das ALG I? Oder die letzten 13 Wochen mit Gehaltszahlung, also 7 Wochen vor dem Beginn und 6 Wochen nach Beginn der AU?

Es dürften 35*1,33 Urlaubstage sein, für 2021 und 2022. Die 43 Urlaubstage aus 2019 und 2020 sind am 31.03.2021bzw. 31.03.2021 verfallen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Ja. Es geht um das Bruttoeinkommen des AN in den letzten 13 Wochen vor Eintritt der AU.
Aus der Quelle:
Beim Bruttoverdienst sind Zuschläge zu berücksichtigen, Überstunden hingegen nicht. Ebenso fallen Weihnachtsgeld, Treueprämien und Gewinnbeteiligungen aus der Berechnung heraus.

Man lese sich bitte in Ruhe die Quellen durch. Dort findet sich jede Antwort.

Es geht demzufolge NICHT um das Einkommen aus Krankengeld oder sonstiges Einkommen (zb. Rente, Unterhalt, Lottogewinn etc) oder um die Leistung ALG1.

Das ALG1 ist kein Krankengeldersatz. Es ist eine Versicherungsleistung der Arbeitsagentur.

Es dürften die Urlaubstage für die 15 zurückliegenden Monate sein. Rückwärts ab April 22 zu zählen.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
go497929-78
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! :)

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