Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Höhe der Urlaubsabgeltung, die mir nach der Kündigung durch den Arbeitgeber zusteht. Obwohl ich schon einiges nachgelesen habe, bin ich mir in diesem Fall etwas unsicher.
Mein Arbeitsverhältnis bestand vom 19. März bis zum 24. Mai, also etwas mehr als zwei Monate (noch in der Probezeit). Die letzten zwei Wochen war ich freigestellt (unbezahlt, Anordnung von Minderarbeit).
Im Vertrag ist eine monatliche Arbeitszeit von 168 Stunden angegeben, allerdings kann aus betrieblichen Erfordernissen jederzeit Mehr- oder Minderarbeit angeordnet bzw. die Arbeitszeit verändert werden.
Die gearbeiteten Stunden wurden festgehalten und die Minderarbeit mit der monatlichen Gehaltszahlung verrechnet (also abgezogen). Es wurde nach einem festen Stundenlohn bezahlt.
Die tägliche Arbeitszeit lag zwischen 4 und 7,5 Stunden, die Anzahl der Arbeitstage pro Woche lag bei 5 oder auch mal 6 Tagen.
Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage im Jahr laut Vertrag.
Wie berechne ich denn nun die Höhe meiner Urlaubsabgeltung? Auf insgesamt 13 Wochen komme ich nicht, so dass ich die übliche Rechnung mit dem durchschnittlichen Monatsgehalt so nicht anwenden kann. Außerdem weiß ich nicht, inwiefern die Freistellung da evtl. noch zu berücksichtigen ist...
Danke schon mal vorab und viele Grüße
CBR82
-- Editiert von CBR82 am 15.06.2018 18:03
-- Editiert von CBR82 am 15.06.2018 18:06
-- Editiert von CBR82 am 18.06.2018 10:44
Urlaubsabgeltung nach Kündigung durch AG
15. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2018 | 18:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung nach Kündigung durch AG
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#1
Antwort vom 18. Juni 2018 | 10:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe noch mal überlegt: Da das Arbeitsverhältnis nicht über 13 Wochen ging, müsste die gleiche Rechnung aber über die 9,57 Wochen des Arbeitsverhältnisses funktionieren, oder? Lässt sich für den geschilderten Fall denn überhaupt eine eindeutige Urlaubsabgeltung berechnen?
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