Urlaubsabgeltung nach Kündigung durch AG

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
CBR82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung nach Kündigung durch AG

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Höhe der Urlaubsabgeltung, die mir nach der Kündigung durch den Arbeitgeber zusteht. Obwohl ich schon einiges nachgelesen habe, bin ich mir in diesem Fall etwas unsicher.

Mein Arbeitsverhältnis bestand vom 19. März bis zum 24. Mai, also etwas mehr als zwei Monate (noch in der Probezeit). Die letzten zwei Wochen war ich freigestellt (unbezahlt, Anordnung von Minderarbeit).

Im Vertrag ist eine monatliche Arbeitszeit von 168 Stunden angegeben, allerdings kann aus betrieblichen Erfordernissen jederzeit Mehr- oder Minderarbeit angeordnet bzw. die Arbeitszeit verändert werden.
Die gearbeiteten Stunden wurden festgehalten und die Minderarbeit mit der monatlichen Gehaltszahlung verrechnet (also abgezogen). Es wurde nach einem festen Stundenlohn bezahlt.

Die tägliche Arbeitszeit lag zwischen 4 und 7,5 Stunden, die Anzahl der Arbeitstage pro Woche lag bei 5 oder auch mal 6 Tagen.

Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage im Jahr laut Vertrag.

Wie berechne ich denn nun die Höhe meiner Urlaubsabgeltung? Auf insgesamt 13 Wochen komme ich nicht, so dass ich die übliche Rechnung mit dem durchschnittlichen Monatsgehalt so nicht anwenden kann. Außerdem weiß ich nicht, inwiefern die Freistellung da evtl. noch zu berücksichtigen ist...

Danke schon mal vorab und viele Grüße
CBR82


-- Editiert von CBR82 am 15.06.2018 18:03

-- Editiert von CBR82 am 15.06.2018 18:06

-- Editiert von CBR82 am 18.06.2018 10:44

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBR82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch mal überlegt: Da das Arbeitsverhältnis nicht über 13 Wochen ging, müsste die gleiche Rechnung aber über die 9,57 Wochen des Arbeitsverhältnisses funktionieren, oder? Lässt sich für den geschilderten Fall denn überhaupt eine eindeutige Urlaubsabgeltung berechnen?

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen