Hallo!
einem AN wird zum 31.07. betriebsbedingt gekündigt. Er hat allerdings insgesamt noch 9 Tage Überzeit (die laut Vertrag mit Freizeitausgleich abgegolten werden) und 11 Urlaubstage, die laut Bundesurlaubsgesetz abgegolten werden müssen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird.
Frage 1: Sind die 9 Tage Überzeit wie Urlaubsabgeltung zu behandeln, so dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnis im August 20 Tage monetär abgegolten werden?
In der letzten Lohnabrechnung ist das Entgelt für 11 Urlaubstage und 9 Tage Überzeit aufgeführt...
Frage 2: Wie wird diese Abgeltung in der Arbeitsbescheinigung angegeben? Es handelt sich ja nicht um eine Abfindung...
Frage 3: Erhält der AN nun nach Ablauf der 11 Urlaubstage oder nach Ablauf der ganzen 20 Tage (Urlaub und Überzeit) ALG?
Für alle Antworten super dankbar!!
Viele Grüße,
Aloeveera
Urlaubsabgeltung und Überzeit bei betriebsbedingter Kündigung
6. August 2008
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Frage vom 6. August 2008 | 15:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung und Überzeit bei betriebsbedingter Kündigung
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#1
Antwort vom 6. August 2008 | 16:00
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, das ist eine Frage fürs Forum Sozialrecht.
MfG
Und jetzt?
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