Urlaubsabgeltung und Lohnfortzahlung

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ven1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung und Lohnfortzahlung

Guten Abend,

ich bin am 23.09.2019 bei einem Pharmaunternehmen angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Die hatten seinerzeit höheren Personalbedarf und haben mehrere Aushilfen eingestellt. Befristet bis zum 31.12.19. Wurde dann Anfang Dezember nochmals bis zum 31.03.2020 verlängert.

Direkt zu Beginn wurde gesagt, dass wir keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hätten. Wenn wir nicht arbeiten, bekommen wir also auch kein Geld.

Im Arbeitsvertrag ist zu alledem nichts geregelt. Lediglich der Stundenlohn ist aufgeführt und Kündigungsfristen usw usf.

Kann eine Firma dies wirklich ausschließen?

Viele Grüße
Svenja




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat (von Ven1985):
Kann eine Firma dies wirklich ausschließen?

In Deutschland nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19949 Beiträge, 7235x hilfreich)

Dir steht alles zu, wovon die Firma behauptet dass es nicht der Fall ist. Urlaub ist nicht abdingbar, genauso wenig Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Beides lässt sich weder vertraglich ausschließen noch durch Geldzahlungen abkaufen. Lasst euch also nicht veralbern. Falls die Firma sich gleichwohl weigert, stehen euch die Arbeitsgerichte zur Verfügung und werden es dem Arbeitgeber gerne erklären.

-- Editiert von blaubär+ am 26.03.2020 19:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Unglaublich was der ein oder andere AG sich so einfallen lässt. Dem Ideenreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt aber hier bleibt es leider nur bei der Idee. Kann mich meinen Vorgängern nur anschließen "funktioniert nicht".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.586 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.321 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.