Guten Abend,
ich bin am 23.09.2019 bei einem Pharmaunternehmen angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Die hatten seinerzeit höheren Personalbedarf und haben mehrere Aushilfen eingestellt. Befristet bis zum 31.12.19. Wurde dann Anfang Dezember nochmals bis zum 31.03.2020 verlängert.
Direkt zu Beginn wurde gesagt, dass wir keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hätten. Wenn wir nicht arbeiten, bekommen wir also auch kein Geld.
Im Arbeitsvertrag
ist zu alledem nichts geregelt. Lediglich der Stundenlohn ist aufgeführt und Kündigungsfristen usw usf.
Kann eine Firma dies wirklich ausschließen?
Viele Grüße
Svenja
Urlaubsabgeltung und Lohnfortzahlung
26. März 2020
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Frage vom 26. März 2020 | 18:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung und Lohnfortzahlung
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#1
Antwort vom 26. März 2020 | 19:04
Von
Status: Schüler (325 Beiträge, 109x hilfreich)
ZitatKann eine Firma dies wirklich ausschließen? :
In Deutschland nicht.
#2
Antwort vom 26. März 2020 | 19:37
Von
Status: Weiser (17440 Beiträge, 6490x hilfreich)
Dir steht alles zu, wovon die Firma behauptet dass es nicht der Fall ist. Urlaub ist nicht abdingbar, genauso wenig Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Beides lässt sich weder vertraglich ausschließen noch durch Geldzahlungen abkaufen. Lasst euch also nicht veralbern. Falls die Firma sich gleichwohl weigert, stehen euch die Arbeitsgerichte zur Verfügung und werden es dem Arbeitgeber gerne erklären.
-- Editiert von blaubär+ am 26.03.2020 19:46
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#3
Antwort vom 26. März 2020 | 21:15
Von
Status: Beginner (139 Beiträge, 52x hilfreich)
Unglaublich was der ein oder andere AG sich so einfallen lässt. Dem Ideenreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt aber hier bleibt es leider nur bei der Idee. Kann mich meinen Vorgängern nur anschließen "funktioniert nicht".
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