Urlaubsabgeltungsansprüche

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
dthlk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltungsansprüche

Guten Tag,

Ich hätte eine Frage bzgl eines Aufhebungsvertrags/Kündigung.

Zur Vorgeschichte:
Ich befinde mich aktuell in Elternzeit (noch ca anderthalb Jahre, Vollzeit Stelle + Minijob Stelle. Um diese Minijob Stelle geht es hier)
Vor der Entbindung war ich die gesamte Schwangerschaft im gesundheitlichen Beschäftigungsverbot, so dass sich 2019 ca 20 Urlaubstage angesammelt haben, die ja dank der Elternzeit nicht verfallen.

Ich habe jetzt die Minijob Stelle gekündigt, dies wurde mir zum 31.12. bestätigt, TVÖD. Die lässt sich mit dem Kind einfach nicht vereinbaren. Man hat mir nun einen Aufhebungsvertrag zum 31.7. angeboten mit der Klausel, dass mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Ansprüche mehr auf Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung bestehen. Der Aufhebungsvertrag war heute in der Post.

Heisst das, dass ich nun kein Anrecht mehr darauf hätte die 20 Urlaubstage (Was ja doch ne Menge Kohle ist) von 2019 ausbezahlt zu bekommen?
Oder sind die gar mit der Kündigung meinerseits schon verfallen?
Es besteht ja keinerlei Option die in Natur zu nehmen, so dass Auszahlung die einzige Option ist.
Ich hab den AG mehrfach darauf angesprochen, erhalte aber keine Antwort. Am Telefon werde ich dauernd vertröstet, auf Mails wird nicht geantwortet..

Vielen Dank schon mal für die Erläuterungen, ich bin verwirrt. Es wird immer anstrengender und komplizierter mit dem AG...


-- Editiert von dthlk am 01.07.2020 13:19

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Wenn Du den Aufhebungsvertrag mit dieser Klausel unterschreiben würdest wären deine Urlaubsansprüche weg.
Aufhebungsverträge sind aber Verhandlungssache.
Also handele eine Abfindung heraus - die diese Ansprüche abdeckt oder sogar übersteigt.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da der Arbeitgeber ja nicht erreichbar ist, bleibt noch: Sie können die Klausel mit den Urlaubsansprüchen durchstreichen und wenn der Rest okay ist, den Vertrag so zurückschicken. Probieren kann man das ja mal

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von dthlk):
Um diese Minijob Stelle geht es hier)
Die war also beim gleichen Arbeitgeber?

Ich hoffe, dann trifft das zu...
aus:
https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz
letzter Absatz:
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses z. B. durch Kündigung sieht die Rechtslage jedoch anders aus. Hier darf der Arbeitgeber wegen der genommenen Elternzeit keine Kürzung des Urlaubsanspruches mehr vornehmen.
siehe auch BAG-Urteil

allg.
Angebote muss man nicht annehmen. Mit dem AG muss man auch nicht sprechen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
dthlk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ohadle):
Wenn Du den Aufhebungsvertrag mit dieser Klausel unterschreiben würdest wären deine Urlaubsansprüche weg.
Aufhebungsverträge sind aber Verhandlungssache.
Also handele eine Abfindung heraus - die diese Ansprüche abdeckt oder sogar übersteigt.

Ok, aber vorher ist der Anspruch nicht weg? Also durch die Kündigung meinerseits?


Zitat (von altona01):
Da der Arbeitgeber ja nicht erreichbar ist, bleibt noch: Sie können die Klausel mit den Urlaubsansprüchen durchstreichen und wenn der Rest okay ist, den Vertrag so zurückschicken. Probieren kann man das ja mal


Ich werde eh nochmal um einen neuen bitten müssen, da die Vögel zwar meinen Namen + Adresse in der Anschrift korrekt geschrieben haben, aber im Aufhebungsvertrag selbst steht ein komplett anderer Name -.-
Mein Mann sagt der wäre ja dann sowieso hinfällig.
Also könnte ich auch einfach ne Mail schicken mit dem groben Inhalt "Ich bitte um Weglassen der Klausel so und so + Auszahlung meines Anspruchs"?

Alternativ eben einfach doch kein Aufhebungsvertrag (Muss ja auch nicht sein) und die Kündigung zum 31.12. laufen lassen?

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#5
 Von 
dthlk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von dthlk):
Um diese Minijob Stelle geht es hier)
Die war also beim gleichen Arbeitgeber?

Ich hoffe, dann trifft das zu...
aus:
https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz
letzter Absatz:
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses z. B. durch Kündigung sieht die Rechtslage jedoch anders aus. Hier darf der Arbeitgeber wegen der genommenen Elternzeit keine Kürzung des Urlaubsanspruches mehr vornehmen.
siehe auch BAG-Urteil

allg.
Angebote muss man nicht annehmen. Mit dem AG muss man auch nicht sprechen...


Nein, die Vollzeit Stelle ist bei einem anderen AG. Die bleibt auch weiterhin bestehen.

Es geht mir ja aber auch explizit um den Urlaub von VOR der EZ, es ist einfach noch so viel und der verfällt ja nicht.


-- Editiert von dthlk am 01.07.2020 14:25

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Eigentlich kann doch der Urlaubsanspruch vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Ob allerdings in einem Aufhebungsvertrag, weiß ich nicht so genau.

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#7
 Von 
dthlk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Eigentlich kann doch der Urlaubsanspruch vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Ob allerdings in einem Aufhebungsvertrag, weiß ich nicht so genau.


Zitat aus dem Aufhebungsvertrag

"Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen keine Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltungsansprüche mehr"

Ich verstehe das so, dass wenn ich unterzeichne, ich auf den Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubs eben verzichte.
Oder liege ich da gar komplett falsch? Und die müssen mir das bis zum 31.7. zahlen und ich hab nach Ablauf keine Ansprüche mehr?


Ich bin so dermaßen verwirrt -.-

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Mal ganz von vorne:
- es geht um deinen Minijob
- du behauptest, aus 2019 noch 20 Urlaubstage zu haben. Das kann so nur stimmen, wenn du eine 5-Tage-Woche hast oder hattest - bei einem Minijob nicht ausgeschlossen aber auch nicht sonderlich wahrscheinlich. Die Frage wäre also, an wie vielen Werktagen in der Woche arbeitspflichtig gewesen wärest.

Urlaubsansprüche verfallen heutzutage nicht mehr so leicht. Sie bestehen fort und laufen auf bis zum letzten Tag im Betrieb. Sie sind auszubezahlen, wenn der Urlaub nicht genommen werden kann.

Jetzt hast erst einmal du gekündigt und der AG hat dir den 31/12/2020 bestätigt - das ist enorm lang hin. Wieso eigentlich? Bist du schon 16 Jahre dort, dass du eine K-Frist von 6 Monaten hättest? Da schau bitte unbedingt noch in deinen AV.
Der AG bietet dir einen Auflösungsvertrag an zum 31/07/2020 - kann er machen. Nur kann/darf er m.E. aber nicht deinen Urlaubsanspruch zur Bedingung für den Auflösungsvertrag machen. Könnte als Nötigung gewertet werden.
Sicher ist, dass du aus dem AV raus bist, wenn du den Auflösungsvertrag unterschreibst. Also ab 01/08/20.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dthlk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mal ganz von vorne:
- es geht um deinen Minijob
- du behauptest, aus 2019 noch 20 Urlaubstage zu haben. Das kann so nur stimmen, wenn du eine 5-Tage-Woche hast oder hattest - bei einem Minijob nicht ausgeschlossen aber auch nicht sonderlich wahrscheinlich. Die Frage wäre also, an wie vielen Werktagen in der Woche arbeitspflichtig gewesen wärest.

Urlaubsansprüche verfallen heutzutage nicht mehr so leicht. Sie bestehen fort und laufen auf bis zum letzten Tag im Betrieb. Sie sind auszubezahlen, wenn der Urlaub nicht genommen werden kann.

Jetzt hast erst einmal du gekündigt und der AG hat dir den 31/12/2020 bestätigt - das ist enorm lang hin. Wieso eigentlich? Bist du schon 16 Jahre dort, dass du eine K-Frist von 6 Monaten hättest? Da schau bitte unbedingt noch in deinen AV.
Der AG bietet dir einen Auflösungsvertrag an zum 31/07/2020 - kann er machen. Nur kann/darf er m.E. aber nicht deinen Urlaubsanspruch zur Bedingung für den Auflösungsvertrag machen. Könnte als Nötigung gewertet werden.
Sicher ist, dass du aus dem AV raus bist, wenn du den Auflösungsvertrag unterschreibst. Also ab 01/08/20.


Ich habe 2 Tage die Woche gearbeitet (um genau zu gehen Nächte), aber die bisherigen Jahre 30 Tage Urlaub im Jahr, die ich wählen konnte, ein paar habe ich vor dem Beschäftigungsverbot letztes Jahr schon genommen. Daher gehe ich aktuell einfach von der Zahl aus. Da ich ja aber keine Antwort vom AG erhalte, auch auf die Frage wieviele Urlaubstage es denn eigentlich genau sind, weiß ich es gar nicht genau. Ist mir im Grunde aber grade auch egal, wieviele es genau sind, ich würde eben ungerne den Anspruch darauf aus Unwissenheit oder Verwirrung verlieren.

Es ist wohl der 31.12.20, weil ich länger als 5 Jahre dort bin und es eine 3 monatige Frist zum Quartalsende gibt. Im Arbeitsvertrag steht "gesetzlich, angelehnt an TVÖD"
Die Kündigung ging raus Anfang Juni. So wurde es mir in dem einzigen kurzen Gespräch mit dem Verwaltungsmitarbeiter erklärt, in diesem wurde dann der Aufhebungsvertrag angeboten, da er ja früher möglich wäre, ich hab bejaht, dass ich ihn mir angucke, heute war er in der Post.



Was wäre denn deiner Meinung nach der Klügste? Aussitzen bis 31.12.? Oder auf einen korrekten Aufhebungsvertrag bestehen?

Dort läuft alles seeeeeeeeeeeeehr schleppend, ich habe auch meinem Mutterschutzgeld ein halbes Jahr hinterher rennen müssen, das wurde falsch berechnet -.-

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ob allerdings in einem Aufhebungsvertrag, weiß ich nicht so genau.

In einem Aufhebungsvertrag kann man durchaus alle Ansprüche aufgeben.



Zitat (von dthlk):
heute war er in der Post.

Ich würde: Namen korrigieren, Urlaubsklausel durchstreichen, unterschreiben, kopieren, mit Zustellnachweis zurücksenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Um da Mal Grund reinzubekommen, 'Butter bei die Fische' und Faktencheck:
- Bei 30 U-Tagen für eine Vollzeitkraft stehen dir mit 2 Tagen/Woche 12 Tage Urlaub zu, minus x Tage genommenen Urlaubs.

- Da du Anfang Juni gekündigt hast und deine K-Frist 3 Monate zum Quartalsende beträgt, müsste deine Kündigung zum nächstmöglichen Termin zum 30. September erfolgt sein.
Drei Monate sind da ja locker eingehalten.
Wieso also hat dir der AG die K zum 31.12.2020 bestätigt? - oder anders: was genau hast du in deiner Kündigung geschrieben?

Inzwischen geht die Rechtsprechung tatsächlich davon aus, dass AN per Aufhebungsvertrag tatsächlich alle Ansprüche samt Urlaub verlieren können bei entsprechender Klausel. Lies:
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-arbeitnehmer/aufhebungsvertrag-vorsicht-mit-dem-resturlaub

M.a.W.: Das, worum es geht, reduziert sich gehörig - sowohl hinsichtlich des Urlaubs, als auch hinsichtlich des Beendigungstermins.

-- Editiert von blaubär+ am 02.07.2020 08:14

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