Urlaubsablehnung bei 6-Tage Woche

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsablehnung bei 6-Tage Woche

Hallo,

Ich habe eine Frage und zwar.

Wenn ich in einem Verein bin der jeden 4. Samstag eine Veranstaltung hat.
Ich aber eine 6-Tage Woche Mo-Sa habe und nun jeden 4. Samstag Urlaub nehme kann mir der Urlaub verwehrt werden?


Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Eine private Veranstaltung stellt für den AG keine Pflicht dar, daß er für diesen Tag Urlaub genehmigen MUSS.

Natürlich kann der AG den Urlaub, betriebsbedingt, verweigern.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

und was genau ist betriebsbedingt?
nur zu sagen an samstagen ist viel los reicht ja nicht aus.
zumal der verein ja auch beiträge verlangt etc.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, was steht im Vertrag konkret (im Wortlaut) zur Arbeitszeit?

<font color=red>'(2) 1Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren , es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.'</font>

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dein Privatvergnügen ist nun mal dein Privatvergnügen. Wenn dein Privatleben sich negativ auf die Firma auswirkt kann der AG sogar verlangen dieses zu ändern!
Die Firma hat in diesem Fall also Vorrang.



Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo, netscout, aufgewacht:

* ... nur zu sagen an samstagen ist viel los reicht ja nicht aus .... *

... heißt doch wohl im klartext: wir brauchen dich samstags (vielleicht sogar besonders an samstagen) - wenn das nicht betriebsbedingt ist, was dann? (hängt natürlich auch von deinem job ab, sowie davon, wie leicht/schwer du zu ersetzen oder zu vertreten bist.

das argument reicht nicht grundsätzlich, dir jeden urlaub zu verweigern, wohl aber, dass du nicht jeden vierten samstag urlaub bekommst, denke ich.

-- Editiert von blaubär49 am 21.03.2007 13:15:48

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ist ne bäckereifiliale von ner bäckereikette.

naja nen kompromiss wär ehalt jeden 2. aber ich denke darauf läßt sich keiner ein eventuell doch über den betriebsrat dann.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Die Beantwortung der Frage, was im Vertrag nun konkret<font color=red>*</font> zur Arbeitszeit geregelt ist, wäre trotzdem nicht ganz unwichtig.

<font color=red>*</font> Bitte möglichst der genaue Vertragswortlaut.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

so habe nun geschaut dort steht bei Urlaub.

"Wird im Tarif und im Landes-Urlaubsgesetz geregelt."

Mehr nicht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<font color=red>Nach Urlaub war gar aber nicht gefragt, sondern nach der Regelung zur Arbeitszeit.</font>

<sub>letzter Versuch :-(</sub>

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

args sorry also:

Arbeitszeit:

1. die monatsarbeitszeit wird variabel vereinbart und nach der jeweils gültigen einsatzplanung auf 6 werktage pro woche verteilt. wechselweiser einsatz am sonntag laut einsatzplan gilt als vereinbart. beginn und ende der täglichen arbeitszeit und der pausen richten sich nach den betrieblichen erfordernissen.

2. Der AN ist bereit Wechselschicht/Schichtwechsel, Sonttagsarbeit/Mehr- und Überarbeit zu leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Also gehört die Samstagsarbeit zur ganz normalen Arbeitszeit. Hätte ja sein können, dass sie eher die Ausnahme ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ne leider ned ;( blödes bäckergeschäft.
also no chance nehm ich an oder?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen