Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar.
Wenn ich in einem Verein bin der jeden 4. Samstag eine Veranstaltung hat.
Ich aber eine 6-Tage Woche Mo-Sa habe und nun jeden 4. Samstag Urlaub nehme kann mir der Urlaub verwehrt werden?
Grüße
Urlaubsablehnung bei 6-Tage Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine private Veranstaltung stellt für den AG keine Pflicht dar, daß er für diesen Tag Urlaub genehmigen MUSS.
Natürlich kann der AG den Urlaub, betriebsbedingt, verweigern.
Viele Grüße, Michael
und was genau ist betriebsbedingt?
nur zu sagen an samstagen ist viel los reicht ja nicht aus.
zumal der verein ja auch beiträge verlangt etc.
Gruß
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Hallo, was steht im Vertrag konkret (im Wortlaut) zur Arbeitszeit?
<font color=red>'(2) 1Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren
, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
MfG
Dein Privatvergnügen ist nun mal dein Privatvergnügen. Wenn dein Privatleben sich negativ auf die Firma auswirkt kann der AG sogar verlangen dieses zu ändern!
Die Firma hat in diesem Fall also Vorrang.
Viele Grüße, Michael
hallo, netscout, aufgewacht:
* ... nur zu sagen an samstagen ist viel los reicht ja nicht aus .... *
... heißt doch wohl im klartext: wir brauchen dich samstags (vielleicht sogar besonders an samstagen) - wenn das nicht betriebsbedingt ist, was dann? (hängt natürlich auch von deinem job ab, sowie davon, wie leicht/schwer du zu ersetzen oder zu vertreten bist.
das argument reicht nicht grundsätzlich, dir jeden urlaub zu verweigern, wohl aber, dass du nicht jeden vierten samstag urlaub bekommst, denke ich.
-- Editiert von blaubär49 am 21.03.2007 13:15:48
naja ist ne bäckereifiliale von ner bäckereikette.
naja nen kompromiss wär ehalt jeden 2. aber ich denke darauf läßt sich keiner ein eventuell doch über den betriebsrat dann.
grüße
Die Beantwortung der Frage, was im Vertrag nun konkret<font color=red>*</font> zur Arbeitszeit geregelt ist, wäre trotzdem nicht ganz unwichtig.
<font color=red>*</font> Bitte möglichst der genaue Vertragswortlaut.
Hallo nochmal,
so habe nun geschaut dort steht bei Urlaub.
"Wird im Tarif und im Landes-Urlaubsgesetz geregelt."
Mehr nicht.
Gruß
<font color=red>Nach Urlaub war gar aber nicht gefragt, sondern nach der Regelung zur Arbeitszeit.</font>
<sub>letzter Versuch :-(</sub>
args sorry also:
Arbeitszeit:
1. die monatsarbeitszeit wird variabel vereinbart und nach der jeweils gültigen einsatzplanung auf 6 werktage pro woche verteilt. wechselweiser einsatz am sonntag laut einsatzplan gilt als vereinbart. beginn und ende der täglichen arbeitszeit und der pausen richten sich nach den betrieblichen erfordernissen.
2. Der AN ist bereit Wechselschicht/Schichtwechsel, Sonttagsarbeit/Mehr- und Überarbeit zu leisten.
Also gehört die Samstagsarbeit zur ganz normalen Arbeitszeit. Hätte ja sein können, dass sie eher die Ausnahme ist.
ne leider ned ;( blödes bäckergeschäft.
also no chance nehm ich an oder?
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