Urlaubsabzug bei Quarantäne

10. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Steffen1975123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabzug bei Quarantäne

folgende Situation:
Eltern sind geschieden und beide Kinder (18 und 13) leben beim Vater in Baden-Württemberg.
Jetzt gehen beide Kinder mit der Mutter in den Urlaub, Hochinzidenzgebiet.
Was passiert, wenn die Kinder zurück kommen, wieder beim Vater leben und sich wohl für mind. 5 Tage in Quarantäne begeben müssen.
1. muss der Vater dann auch in Quarantäne ?
2. muss der Vater dann Urlaub nehmen ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

... soweit ich es weiß, muss der Vater nicht in Quarantäne.
Aber die Corona-Regeln gehören nicht zum Arbeitsrecht, wenn es natürlich auch Berührungspunkte gibt.

:forum:

-- Editiert von blaubär+ am 10.05.2021 10:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Steffen1975123):
Was passiert, wenn die Kinder zurück kommen, wieder beim Vater leben und sich wohl für mind. 5 Tage in Quarantäne begeben müssen.

Wenn die Kinder zurückkommen und krank sind, dann bleiben sie meiner Meinung nach bei der Mutter in Quarantäne. Wäre doch hirnrissig nachweislich kranke Kinder in eine gesunde Umgebung zu stecken um die Quarantäne abzusitzen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... und krank sind, ...

Da ist aber nicht gegeben lt Anfrage; die Kinder kommen lediglich zurück aus einem Gebiet hoher Inzidenz.
Ansonsten hättest du natürlich vollkommen recht - coronakranke Kinder auf Reisen zu schicken wäre schon heftig. wobei: bei einem 18-jährigen noch von Kind zu sprechen ... wohl nur im Sinne der Abstammung möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen1975123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nur um Fragen auszuräumen:

Kinder sind und kommen auch Gesund wieder nach Hause. Müssen aber, laut Verordnungen erst einmal in eine 10 tägige Quarantäne, die mit Test nach 5 Tagen verkürzt werden kann.

Muss dann, wenn die Kinder wieder zum Vater gehen, der Vater auch in Quarantäne ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31930 Beiträge, 5624x hilfreich)

zu 1. Höchstwahrscheinlich. Das entscheidet das G-Amt.
zu 2. Er muss nicht, aber er kann. Evtl. kann er sich arbeitsunfähig schreiben lassen.

Man frage das örtliche G-Amt und den Hausarzt.
Die Regelungen sind bekanntermaßen nicht bundeseinheitlich.

Zitat (von Steffen1975123):
Kinder sind und kommen auch Gesund wieder nach Hause
Was heißt denn gesund? Der entspr. PCR- Test gibt den Nachweis zu Infektionen.
Zitat (von Steffen1975123):
Muss dann, wenn die Kinder wieder zum Vater gehen,
Wird wohl erst nach einem entspr. PCR-Test beantwortet werden können.

mM
wissentlich zu dritt in ein Hoch-I-Gebiet zu fahren, sollte endlich mit Bußgeld belegt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.621 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen