Hallo ich bekomme keine befriedigende Antwort für den Urlaubstags im Minijob. Wir haben 20 Urlaubstage pro Jahr (5 Tage Woche). Er ist in der Veranstaltung Branche. Das heißt ein Auftrag kann auch mal 10 h dauern. Es werden die 43,35 Stunden bezahlt und gehen quasi in ein Stundenkonto. Es werden dann mal 30 h geleistet aber dann in einem anderen Monat auch 50. Ich habe keine Ahnung wie dann der Urlaub für z.B für das erste Quartal berechnet wird.
Könnt Ihr mir helfen? Danke Friedrich.
Urlaubsanpruch Minijob
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWir haben 20 Urlaubstage pro Jahr (5 Tage Woche) :
DAS ist des Pudels Kern - Urlaub geht tageweise, egal ob der Arbeitstag 1 oder 10 h hat.
Mit Stundenrechnungen bist du auf dem Holzweg.
Die Frage ist: an welchen Tagen bist oder warst du zur Arbeit verpflichtet? Wenn es da ein Schema gibt - gut; wenn nicht, wird es schwieriger. Bei sehr unregelmäßigen Einsatztagen muss man die addieren und ins Verhältnis setzen zu den für den Zeitraum möglichen. Mit dem Schlüssel kann man dann den konkreten Urlaubsanspruch bestimmen.
Danke für die Antwort, leider fühle ich mich intellektuell überfordert. Das hat persönliche Gründe. Vielleicht ist es möglich konkret zu antworten. Ich würde auch selbstverständlich dafür bezahlen.
Im April sind es 5 Einsatztage, im Mai sind es 6 Einsatztage. Im Juni soll der Urlaub abgebaut werden. Die Sollstunden für April und Mai sind erfüllt. Also die Frage, wieviel Urlaubstage a 8 h entstehen für die 3 Monate des befristeten Arbeitsvertrages.
Schönen Tag noch und danke, Friedrich
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(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 11. Mai 2024 18:31
ZitatIm April sind es 5 Einsatztage, im Mai sind es 6 Einsatztage :
Immer noch eine schmale Datenlage, es sei denn; ich vermute eine befristete Beschäftigung von April bis einschließlich Juni.
Zur Verdeutlichung
April 5 Einsatztage von 21 möglichen, Quote 5/21=0,238
Mai 6 von 20, Quote 6/20= 0,3
Juni hat wieder 20 Arbeitstage, bei 5 Einsatztagen wäre die Quote 0,25 bei 6 wieder 0,3
Das kann man für jeden Monat deiner Beschäftigung oder dann für den gesamten Zeitraum seit Januar so fortsetzen. Wenn die beiden Monate typisch sein sollte für deinen Beschäftigungsumfang, dürfte dein Anspruch fürs Jahr zwischen etwa 0,25 und 0,3 liegen:
a) Rechnung 1 bei mit 0,25 , bei 5 Tagen Urlaub 20*0,25.
Von den 5 Tagen 1/4 (3 Monate), 1,25, abgerundet 1 Tag.
b) Rechnung 2 mit 0,3: 20*03=6; 6*1/4= 1,5, hier dann aufgerundet auf 2 Tage.
Wenn du deine Einsatztage im Mai oder Juni mitbestimmen können solltest, kann es sich also lohnen, den einen oder anderen Tag noch zusätzlich zu arbeiten.
Wenn es fürs Kalenderjahr 20 Tage Urlaub gibt, dann wird der Jahresurlaub durch 4 geteilt. Es gibt nicht "20 Tage fürs Kalenderjahr" - die gibt es bei einer hier offenbar nicht vorliegenden 5-Tage-Woche, was der TE übrigens bereits im EP erwähnt hat.
5Tage Urlaub bleibt Urlaub. Schlichter Quatsch...
Danke, ich glaube das ist nicht richtig angekommen. Wir reden auch nicht über das Zeit Konto. Es sind 43,5 h im Monat zu leisten. Das ist alles klar. Es werden 5 bis 6 Einsätze im Monat geleistet. Wenn es dafür 5 Urlaubstag gibt was sich ja logisch ergibt dann dann sind ja 40 h im Juni erreicht und es müssten nur noch 4,35 h erarbeitet werden und die Leistung wäre erbracht. Ist das so??
Wenn es dafür 5 Urlaubstag gibt was sich ja logisch ergibt dann dann sind ja 40 h im Juni erreicht und es müssten nur noch 4,35 h erarbeitet werden und die Leistung wäre erbracht. Ist das so?? Nein, wie sich aus den zwei letzten Beiträgen deutlich ergibt.
Sorry, mein Fehler---> denn du arbeitest ja nicht in der 5-Tage-Woche.Zitatich glaube das ist nicht richtig angekommen. :
Die gibt es aber nicht, weil du nur 5-6 Einsätze/Monat arbeitest.... aber eben nicht regelmäßig 5 Tage in der Woche.ZitatWenn es dafür 5 Urlaubstag gibt :
Meine Ansage war falsch.
ZitatImmer noch eine schmale Datenlage, es sei denn; ich vermute eine befristete Beschäftigung von April bis einschließlich Juni. :
Zur Verdeutlichung
April 5 Einsatztage von 21 möglichen, Quote 5/21=0,238
Mai 6 von 20, Quote 6/20= 0,3
Juni hat wieder 20 Arbeitstage, bei 5 Einsatztagen wäre die Quote 0,25 bei 6 wieder 0,3
Hallo Blaubär und hier ist das Problem. Ich suche jemanden der mir das übersetzt. Ich sagte ja, ich habe seit einiger Zeit ein persönliches Problem. Also ich suche jemand der mir einfach sagt, wieviel Urlaub ich habe, a 8 h ergibt x geleistet und ich muss noch X leisten um auf die 43,35 h zu kommen. Ja es geht um 3 Monate Befristung. Ich vertraue auf Grund eines Vorgangs der Firma nicht.
Weiter will ich hier öffentlich nicht mehr sagen.
Wenn es in Ordnung wäre würde ich mich per PN melden.
Gruß Friedrich
Nochmals: es geht nicht um Stunden. Es geht um Einsatztage.
Es mag freilich sein, dass dein AG ebenso wenig Ahnung hat wie du.
Wenn du mehr schreiben willst hier im Forum, dann kommst hilft womöglich eine PM.
Aber natürlich geht es um Stunden. Den wenn ich weiß wie viele Tage mit zustehen weiß ich wie viele Stunden ich nicht erbringen muss um auf meine insgesamt 43,35 h zu kommen, oder anders ausgedrückte, wievielte Einsätze muss ich noch leisten. Es ist komisch, kein Forum kommt ohne Beleidigung des Fragenden aus. Wahrscheinlich sind es immer die Gleichen die sich dort herumdrücken. Wenn Du ein kleines bisschen Empathie besitzen würdest hättest Du vielleicht gemerkt was ich Dir sagen wollte. Ich kann es aber auch lautsagen, Menschen die Schlaganfälle hinter sich haben, deren Gehirne sind unter Umständen in manchen Bereichen leer. Deshalb habe ich um Hilfe gebeten.
ZitatMenschen die Schlaganfälle hinter sich haben, deren Gehirne sind unter Umständen in manchen Bereichen leer. :
Richtig.
Aus eigener Erfahrung weis ich aber, diese Teile lassen sich wiederbefüllen bzw. andere Bereiche übernehmen diese Aufgaben.
ZitatAber natürlich geht es um Stunden. :
Nö.
Urlaub gibt es immer nur in Tagen, bei Urlaub geht es immer nur um Tage, nicht um Stunden.
Das sollte man mal abspeichern. Wenn das drin ist geht es weiter.
Alternativ sucht man sich einen Profi, übergibt diesem alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Dienstpläne etc.) und beauftragt ihn, den Urlaubsanspruch zu berechnen.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
ZitatEs ist komisch, kein Forum kommt ohne Beleidigung des Fragenden aus. :
Ich wüsste nicht, wo hier beleidigt wurde?
Man mag da ja nennen wie man, aber der Urlaub muss doch was Wert sein, oder nicht? Am Ende des Monats brauche ich 43,5 h
Vielleicht hätte ich vor ein paar Monate dem Herrn noch was beibringen können. Es ist unanständig jemanden den man nicht kennt als dumm zu bezeichnen.
Wenn man ein Forum betreibt dann versucht man auch zu helfen und man kommt damit nicht hinterher mit Belehrungen. Dann sagt man gleich das man diese Frage nicht beantworten will.
Leider auch zu Dir. Wenn ich eine neurologisch Beratung brauche gehe ich bestimmt nicht zu Euch.
ZitatAber natürlich geht es um Stunden. :
Nein, geht es nicht.
Und wenn man das erst mal verinnerlicht hat, erkennt man ggf. auch, dass man nicht beleidigt wurde.
ZitatEs ist unanständig jemanden den man nicht kennt als dumm zu bezeichnen. :
Das hat hier niemand getan.
ZitatWenn man ein Forum betreibt dann versucht man auch zu helfen :
Keiner der hier antwortet ist Betreiber dieses Forums.
ZitatMan mag da ja nennen wie man, aber der Urlaub muss doch was Wert sein, oder nicht? :
Ja.
Ein Urlaubstag ist ein Tag wert.
Ob man dem Tag 1 Stunde, 10 Stunden oder 24 Stunden arbeiten würde, ist egal.
ZitatAm Ende des Monats brauche ich 43,5 h :
Das nennt sich "Arbeitszeit".
"Arbeitszeit" ist das Gegenteil von "Urlaub".
"Arbeitszeit" hat mit "Urlaub" 0,0 zu tun.
ZitatAber natürlich geht es um Stunden. :
@ip #11 und folgende
Es spricht nichts dagegen, etwas nicht zu wissen und danach zu fragen: 'Wer nicht fragt bleibt dumm' (Kindersendung 1, 2 oder 3).
Es spricht einiges dagegen, einer falschen Meinung aufzusitzen und noch dabei zu bleiben, wenn wenn anderen sich unisono bemühen, den tatsächlichen Sachverhalt zu erklären.
Vielleicht liegt das Problem aber auch darin
Zitatleider fühle ich mich intellektuell überfordert. :
Und nein - falls du mich gemeint haben solltest (#11) - ich wüsste nicht, wodurch ich dich 'beleidigt' haben könnte.
Und abermals nein: ohne Information reicht meine Empathie tatsächlich nicht dahin zu erahnen, was du tatsächlich sagen wolltest. Dass du einen Schlaganfall hattest und dein Hirn anscheinend Schaden genommen hat, mahnt evtl. zu mehr Geduld, verlangt evtl. mehr Erklärung, ändert aber ansonsten nichts.
Und entschuldigt nicht wirklich, dass du grob wirst und Vorwürfe machst.
Hilfreich wäre allenfalls noch, wenn die Fakten mal vollständig auf den Tisch kämen.
Vielleicht verstehst du besser, wenn jemand in deinem Nahfeld dir die Sache unter vier Augen erklärt - das Forum und die Textform könnten i.d.T. nicht passen.
Vielleicht reicht es aber auch, wenn du es einfach akzeptierst, was alle dir unisono erklären: wie viele Tage Urlaub dir zustehen für einen 3-Monate-AV mit gesetzlichem Urlaubsanspruch.
-- Editiert von User am 11. Mai 2024 23:30
Zitatich bekomme keine befriedigende Antwort für den Urlaub im Minijob :
Vorschlag: das Ganze auf Anfang stellen.
Poste doch bitte deine Einsatztage im April und Mai, aber auch, was für Mai und Juni an Einsatztagen geplant ist.
Danke Blaubär aber genau das habe ich getan. 5 im April, 6 im Mai. Wievielte sind im Juni nötig. Das ist meine Frage und die kommt nicht aus Dummheit heraus. Vielen Dank. Friedrich.
Ich frage doch nicht wie viele Tag Urlaub mir zustehen, soviel bekommt das Gehirn noch zusammen. Die Frage ist wie kann ich diese 5 Tage laut Gesetz in den Arbeitsvertrag einpassen. Dazu war nach meiner Meinung alles gesagt. Wenn Informationen fehlen gerne, aber welche. 5 bis 6 Einsatztage, mehr wüste ich nicht dazu zu sagen.
Was soll man mit solchen Antworten anfangen, wenn man darüber belehrt wird was Urlaub und Arbeitszeit ist. Wenn ich 538 € im Monat erarbeiten darf und ich durch Urlaub schon 200 € Lohn bekomme darf ich noch 338 € Lohn erarbeiten. Dies ist Fakt egal die das jemand nennt.
Off-Topic
Zitat'Wer nicht fragt bleibt dumm' (Kindersendung 1, 2 oder 3). :
Der, die, das,
wer, wie, was,
wieso, weshalb, warum,
wer nicht fragt, bleibt dumm!
So beginnt der Titelsong der Sesamstraße.
On-Topic:
5 Tage im April und 6 Tage im Mai = 11 Tage in 2 Monaten
Das entspricht rein rechnerisch einer (66/52)-Tage-Woche.
Wenn man 20 Urlaubstage im ganzen Jahr bei einer 5-Tage-Woche hätte, dann ergeben sich rein rechnerisch für eine (66/52)-Tage-Woche im Vierteljahr:
20 / 5 x (66/52) × (1/4) = 1,27 Urlaubstage
= abgerundet 1 Urlaubstag
Wenn Sie das unbedingt in Stunden umrechnen wollen, was (wie schon mehrfach geschrieben) ungesetzlich ist, dann rechnet es sich so:
Im April und Mai wurden zusammen 2 x 43,35 Stunden an zusammen 11 Tagen erbracht:
Ein Tag ist also im Durchschnitt
2 x 43,35 / 11 = 7,88 Stunden "wert".
Nach dieser ungesetzlichen Rechnung müssten Sie im Juni noch
43,35-7,88 = 35,47 Stunden arbeiten.
Das wollten Sie wissen, oder?
Richtig, so oder so Ähnlich. Vielleicht nicht so aufwendig. Es reicht wenn ich weiß wieviel Urlaub ich ansetzen kann. Dort lag meine Überforderung 2 Dinge trotzdem.
Es gibt zwei Arten geringfügiger Beschäftigung: die kurzfristige Beschäftigung, zum Beispiel Saisonarbeit oder Ferienjobs, und den Minijob, die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung bis 538 Euro (2023: 520 Euro).
Hier geht es um die 2. Variante. Wie soll es dann anders gehen als das in Geld umzurechnen?
Die zweite Frage und da bin ich skeptisch, dass der Urlaubsanspruch abgerundet wird.
Für mich 2 spannente Fragen.
Ich danke sehr für das Licht um dunkel.
Gruß Friedrich.
Gut habe ich zwischenzeitlich selbst gelesen. Wird tatsächlich abgerundet.
ZitatWenn man 20 Urlaubstage im ganzen Jahr bei einer 5-Tage-Woche hätte, dann ergeben sich rein rechnerisch für eine (66/52)-Tage-Woche im Vierteljahr: :
20 / 5 x (66/52) × (1/4) = 1,27 Urlaubstage
= abgerundet 1 Urlaubstag
Eine Rundung ist aber erst auf Jahresbasis durchzuführen, somit läge bei vorgegebenen Arbeitsweise der Jahresurlaubsanspruch bei 5 Tagen.
ZitatFür mich 2 spannente Fragen. :
Stimmt. Ich kann Dir sagen wie wir es in unserer Eventfirma handhaben: Bei uns steht der Ulruabsanspruch im Arbeitsvertrag. Und auch - trotz Stundenkonto - ist eine Mindestarbeitszeit pro Woche (mit Angabe der Höchst-Stundenzahl) mit im Vertrag angegeben.
Leider kommt das Problem für mich wieder auf. Was ist 66/52
20 / 5 x (66/52) × (1/4) = 1,27 Urlaubstage
ZitatWas ist 66/52 :
Sechundsechzig Zweiundfünfzigstel.
11 Arbeitstage in zwei Monaten (April+Mai) entspricht rechnerisch 66 Arbeitstagen in 12 Monaten.
12 Monate = 1 Jahr = 52 Wochen
Für den Urlaubsanspruch ist es wichtig zu wissen, wie viele Arbeitstage Sie durchschnittlich pro Woche haben.
Und das sind eben diese 66 Arbeitstage geteilt durch 52 Wochen = 66/52.
Angekommen Danke.
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