Urlaubsanpruch Minijob

10. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanpruch Minijob

Hallo ich bekomme keine befriedigende Antwort für den Urlaubstags im Minijob. Wir haben 20 Urlaubstage pro Jahr (5 Tage Woche). Er ist in der Veranstaltung Branche. Das heißt ein Auftrag kann auch mal 10 h dauern. Es werden die 43,35 Stunden bezahlt und gehen quasi in ein Stundenkonto. Es werden dann mal 30 h geleistet aber dann in einem anderen Monat auch 50. Ich habe keine Ahnung wie dann der Urlaub für z.B für das erste Quartal berechnet wird.
Könnt Ihr mir helfen? Danke Friedrich.

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28 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Wir haben 20 Urlaubstage pro Jahr (5 Tage Woche)

DAS ist des Pudels Kern - Urlaub geht tageweise, egal ob der Arbeitstag 1 oder 10 h hat.
Mit Stundenrechnungen bist du auf dem Holzweg.
Die Frage ist: an welchen Tagen bist oder warst du zur Arbeit verpflichtet? Wenn es da ein Schema gibt - gut; wenn nicht, wird es schwieriger. Bei sehr unregelmäßigen Einsatztagen muss man die addieren und ins Verhältnis setzen zu den für den Zeitraum möglichen. Mit dem Schlüssel kann man dann den konkreten Urlaubsanspruch bestimmen.

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#2
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, leider fühle ich mich intellektuell überfordert. Das hat persönliche Gründe. Vielleicht ist es möglich konkret zu antworten. Ich würde auch selbstverständlich dafür bezahlen.
Im April sind es 5 Einsatztage, im Mai sind es 6 Einsatztage. Im Juni soll der Urlaub abgebaut werden. Die Sollstunden für April und Mai sind erfüllt. Also die Frage, wieviel Urlaubstage a 8 h entstehen für die 3 Monate des befristeten Arbeitsvertrages.
Schönen Tag noch und danke, Friedrich

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34083 Beiträge, 5885x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 11. Mai 2024 18:31

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Im April sind es 5 Einsatztage, im Mai sind es 6 Einsatztage

Immer noch eine schmale Datenlage, es sei denn; ich vermute eine befristete Beschäftigung von April bis einschließlich Juni.
Zur Verdeutlichung
April 5 Einsatztage von 21 möglichen, Quote 5/21=0,238
Mai 6 von 20, Quote 6/20= 0,3
Juni hat wieder 20 Arbeitstage, bei 5 Einsatztagen wäre die Quote 0,25 bei 6 wieder 0,3

Das kann man für jeden Monat deiner Beschäftigung oder dann für den gesamten Zeitraum seit Januar so fortsetzen. Wenn die beiden Monate typisch sein sollte für deinen Beschäftigungsumfang, dürfte dein Anspruch fürs Jahr zwischen etwa 0,25 und 0,3 liegen:
a) Rechnung 1 bei mit 0,25 , bei 5 Tagen Urlaub 20*0,25.
Von den 5 Tagen 1/4 (3 Monate), 1,25, abgerundet 1 Tag.
b) Rechnung 2 mit 0,3: 20*03=6; 6*1/4= 1,5, hier dann aufgerundet auf 2 Tage.

Wenn du deine Einsatztage im Mai oder Juni mitbestimmen können solltest, kann es sich also lohnen, den einen oder anderen Tag noch zusätzlich zu arbeiten.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33343 Beiträge, 17413x hilfreich)

Wenn es fürs Kalenderjahr 20 Tage Urlaub gibt, dann wird der Jahresurlaub durch 4 geteilt. Es gibt nicht "20 Tage fürs Kalenderjahr" - die gibt es bei einer hier offenbar nicht vorliegenden 5-Tage-Woche, was der TE übrigens bereits im EP erwähnt hat.
5Tage Urlaub bleibt Urlaub. Schlichter Quatsch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich glaube das ist nicht richtig angekommen. Wir reden auch nicht über das Zeit Konto. Es sind 43,5 h im Monat zu leisten. Das ist alles klar. Es werden 5 bis 6 Einsätze im Monat geleistet. Wenn es dafür 5 Urlaubstag gibt was sich ja logisch ergibt dann dann sind ja 40 h im Juni erreicht und es müssten nur noch 4,35 h erarbeitet werden und die Leistung wäre erbracht. Ist das so??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33343 Beiträge, 17413x hilfreich)

Wenn es dafür 5 Urlaubstag gibt was sich ja logisch ergibt dann dann sind ja 40 h im Juni erreicht und es müssten nur noch 4,35 h erarbeitet werden und die Leistung wäre erbracht. Ist das so?? Nein, wie sich aus den zwei letzten Beiträgen deutlich ergibt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34083 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
ich glaube das ist nicht richtig angekommen.
Sorry, mein Fehler---> denn du arbeitest ja nicht in der 5-Tage-Woche.

Zitat (von ip665629-39):
Wenn es dafür 5 Urlaubstag gibt
Die gibt es aber nicht, weil du nur 5-6 Einsätze/Monat arbeitest.... aber eben nicht regelmäßig 5 Tage in der Woche.
Meine Ansage war falsch.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Immer noch eine schmale Datenlage, es sei denn; ich vermute eine befristete Beschäftigung von April bis einschließlich Juni.
Zur Verdeutlichung
April 5 Einsatztage von 21 möglichen, Quote 5/21=0,238
Mai 6 von 20, Quote 6/20= 0,3
Juni hat wieder 20 Arbeitstage, bei 5 Einsatztagen wäre die Quote 0,25 bei 6 wieder 0,3


Hallo Blaubär und hier ist das Problem. Ich suche jemanden der mir das übersetzt. Ich sagte ja, ich habe seit einiger Zeit ein persönliches Problem. Also ich suche jemand der mir einfach sagt, wieviel Urlaub ich habe, a 8 h ergibt x geleistet und ich muss noch X leisten um auf die 43,35 h zu kommen. Ja es geht um 3 Monate Befristung. Ich vertraue auf Grund eines Vorgangs der Firma nicht.
Weiter will ich hier öffentlich nicht mehr sagen.
Wenn es in Ordnung wäre würde ich mich per PN melden.
Gruß Friedrich

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Nochmals: es geht nicht um Stunden. Es geht um Einsatztage.
Es mag freilich sein, dass dein AG ebenso wenig Ahnung hat wie du.
Wenn du mehr schreiben willst hier im Forum, dann kommst hilft womöglich eine PM.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber natürlich geht es um Stunden. Den wenn ich weiß wie viele Tage mit zustehen weiß ich wie viele Stunden ich nicht erbringen muss um auf meine insgesamt 43,35 h zu kommen, oder anders ausgedrückte, wievielte Einsätze muss ich noch leisten. Es ist komisch, kein Forum kommt ohne Beleidigung des Fragenden aus. Wahrscheinlich sind es immer die Gleichen die sich dort herumdrücken. Wenn Du ein kleines bisschen Empathie besitzen würdest hättest Du vielleicht gemerkt was ich Dir sagen wollte. Ich kann es aber auch lautsagen, Menschen die Schlaganfälle hinter sich haben, deren Gehirne sind unter Umständen in manchen Bereichen leer. Deshalb habe ich um Hilfe gebeten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124189 Beiträge, 40335x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Menschen die Schlaganfälle hinter sich haben, deren Gehirne sind unter Umständen in manchen Bereichen leer.

Richtig.
Aus eigener Erfahrung weis ich aber, diese Teile lassen sich wiederbefüllen bzw. andere Bereiche übernehmen diese Aufgaben.



Zitat (von ip665629-39):
Aber natürlich geht es um Stunden.

Nö.

Urlaub gibt es immer nur in Tagen, bei Urlaub geht es immer nur um Tage, nicht um Stunden.
Das sollte man mal abspeichern. Wenn das drin ist geht es weiter.


Alternativ sucht man sich einen Profi, übergibt diesem alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Dienstpläne etc.) und beauftragt ihn, den Urlaubsanspruch zu berechnen.

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von ip665629-39):
Es ist komisch, kein Forum kommt ohne Beleidigung des Fragenden aus.

Ich wüsste nicht, wo hier beleidigt wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Man mag da ja nennen wie man, aber der Urlaub muss doch was Wert sein, oder nicht? Am Ende des Monats brauche ich 43,5 h
Vielleicht hätte ich vor ein paar Monate dem Herrn noch was beibringen können. Es ist unanständig jemanden den man nicht kennt als dumm zu bezeichnen.
Wenn man ein Forum betreibt dann versucht man auch zu helfen und man kommt damit nicht hinterher mit Belehrungen. Dann sagt man gleich das man diese Frage nicht beantworten will.
Leider auch zu Dir. Wenn ich eine neurologisch Beratung brauche gehe ich bestimmt nicht zu Euch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1331 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Aber natürlich geht es um Stunden.


Nein, geht es nicht.

Und wenn man das erst mal verinnerlicht hat, erkennt man ggf. auch, dass man nicht beleidigt wurde.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124189 Beiträge, 40335x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Es ist unanständig jemanden den man nicht kennt als dumm zu bezeichnen.

Das hat hier niemand getan.



Zitat (von ip665629-39):
Wenn man ein Forum betreibt dann versucht man auch zu helfen

Keiner der hier antwortet ist Betreiber dieses Forums.



Zitat (von ip665629-39):
Man mag da ja nennen wie man, aber der Urlaub muss doch was Wert sein, oder nicht?

Ja.
Ein Urlaubstag ist ein Tag wert.
Ob man dem Tag 1 Stunde, 10 Stunden oder 24 Stunden arbeiten würde, ist egal.



Zitat (von ip665629-39):
Am Ende des Monats brauche ich 43,5 h

Das nennt sich "Arbeitszeit".
"Arbeitszeit" ist das Gegenteil von "Urlaub".
"Arbeitszeit" hat mit "Urlaub" 0,0 zu tun.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Aber natürlich geht es um Stunden.

@ip #11 und folgende
Es spricht nichts dagegen, etwas nicht zu wissen und danach zu fragen: 'Wer nicht fragt bleibt dumm' (Kindersendung 1, 2 oder 3).
Es spricht einiges dagegen, einer falschen Meinung aufzusitzen und noch dabei zu bleiben, wenn wenn anderen sich unisono bemühen, den tatsächlichen Sachverhalt zu erklären.

Vielleicht liegt das Problem aber auch darin
Zitat (von ip665629-39#2):
leider fühle ich mich intellektuell überfordert.

Und nein - falls du mich gemeint haben solltest (#11) - ich wüsste nicht, wodurch ich dich 'beleidigt' haben könnte.
Und abermals nein: ohne Information reicht meine Empathie tatsächlich nicht dahin zu erahnen, was du tatsächlich sagen wolltest. Dass du einen Schlaganfall hattest und dein Hirn anscheinend Schaden genommen hat, mahnt evtl. zu mehr Geduld, verlangt evtl. mehr Erklärung, ändert aber ansonsten nichts.
Und entschuldigt nicht wirklich, dass du grob wirst und Vorwürfe machst.

Hilfreich wäre allenfalls noch, wenn die Fakten mal vollständig auf den Tisch kämen.
Vielleicht verstehst du besser, wenn jemand in deinem Nahfeld dir die Sache unter vier Augen erklärt - das Forum und die Textform könnten i.d.T. nicht passen.
Vielleicht reicht es aber auch, wenn du es einfach akzeptierst, was alle dir unisono erklären: wie viele Tage Urlaub dir zustehen für einen 3-Monate-AV mit gesetzlichem Urlaubsanspruch.

-- Editiert von User am 11. Mai 2024 23:30

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
ich bekomme keine befriedigende Antwort für den Urlaub im Minijob

Vorschlag: das Ganze auf Anfang stellen.
Poste doch bitte deine Einsatztage im April und Mai, aber auch, was für Mai und Juni an Einsatztagen geplant ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Blaubär aber genau das habe ich getan. 5 im April, 6 im Mai. Wievielte sind im Juni nötig. Das ist meine Frage und die kommt nicht aus Dummheit heraus. Vielen Dank. Friedrich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage doch nicht wie viele Tag Urlaub mir zustehen, soviel bekommt das Gehirn noch zusammen. Die Frage ist wie kann ich diese 5 Tage laut Gesetz in den Arbeitsvertrag einpassen. Dazu war nach meiner Meinung alles gesagt. Wenn Informationen fehlen gerne, aber welche. 5 bis 6 Einsatztage, mehr wüste ich nicht dazu zu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll man mit solchen Antworten anfangen, wenn man darüber belehrt wird was Urlaub und Arbeitszeit ist. Wenn ich 538 € im Monat erarbeiten darf und ich durch Urlaub schon 200 € Lohn bekomme darf ich noch 338 € Lohn erarbeiten. Dies ist Fakt egal die das jemand nennt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9506x hilfreich)

Off-Topic

Zitat (von blaubär+):
'Wer nicht fragt bleibt dumm' (Kindersendung 1, 2 oder 3).

Der, die, das,
wer, wie, was,
wieso, weshalb, warum,
wer nicht fragt, bleibt dumm!

So beginnt der Titelsong der Sesamstraße.

On-Topic:
5 Tage im April und 6 Tage im Mai = 11 Tage in 2 Monaten
Das entspricht rein rechnerisch einer (66/52)-Tage-Woche.


Wenn man 20 Urlaubstage im ganzen Jahr bei einer 5-Tage-Woche hätte, dann ergeben sich rein rechnerisch für eine (66/52)-Tage-Woche im Vierteljahr:

20 / 5 x (66/52) × (1/4) = 1,27 Urlaubstage
= abgerundet 1 Urlaubstag

Wenn Sie das unbedingt in Stunden umrechnen wollen, was (wie schon mehrfach geschrieben) ungesetzlich ist, dann rechnet es sich so:

Im April und Mai wurden zusammen 2 x 43,35 Stunden an zusammen 11 Tagen erbracht:
Ein Tag ist also im Durchschnitt
2 x 43,35 / 11 = 7,88 Stunden "wert".

Nach dieser ungesetzlichen Rechnung müssten Sie im Juni noch
43,35-7,88 = 35,47 Stunden arbeiten.

Das wollten Sie wissen, oder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, so oder so Ähnlich. Vielleicht nicht so aufwendig. Es reicht wenn ich weiß wieviel Urlaub ich ansetzen kann. Dort lag meine Überforderung 2 Dinge trotzdem.
Es gibt zwei Arten geringfügiger Beschäftigung: die kurzfristige Beschäftigung, zum Beispiel Saisonarbeit oder Ferienjobs, und den Minijob, die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung bis 538 Euro (2023: 520 Euro).
Hier geht es um die 2. Variante. Wie soll es dann anders gehen als das in Geld umzurechnen?
Die zweite Frage und da bin ich skeptisch, dass der Urlaubsanspruch abgerundet wird.
Für mich 2 spannente Fragen.
Ich danke sehr für das Licht um dunkel.
Gruß Friedrich.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut habe ich zwischenzeitlich selbst gelesen. Wird tatsächlich abgerundet.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn man 20 Urlaubstage im ganzen Jahr bei einer 5-Tage-Woche hätte, dann ergeben sich rein rechnerisch für eine (66/52)-Tage-Woche im Vierteljahr:

20 / 5 x (66/52) × (1/4) = 1,27 Urlaubstage
= abgerundet 1 Urlaubstag


Eine Rundung ist aber erst auf Jahresbasis durchzuführen, somit läge bei vorgegebenen Arbeitsweise der Jahresurlaubsanspruch bei 5 Tagen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7912 Beiträge, 1624x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Für mich 2 spannente Fragen.


Stimmt. Ich kann Dir sagen wie wir es in unserer Eventfirma handhaben: Bei uns steht der Ulruabsanspruch im Arbeitsvertrag. Und auch - trotz Stundenkonto - ist eine Mindestarbeitszeit pro Woche (mit Angabe der Höchst-Stundenzahl) mit im Vertrag angegeben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider kommt das Problem für mich wieder auf. Was ist 66/52

20 / 5 x (66/52) × (1/4) = 1,27 Urlaubstage

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9506x hilfreich)

Zitat (von ip665629-39):
Was ist 66/52

Sechundsechzig Zweiundfünfzigstel.

11 Arbeitstage in zwei Monaten (April+Mai) entspricht rechnerisch 66 Arbeitstagen in 12 Monaten.
12 Monate = 1 Jahr = 52 Wochen

Für den Urlaubsanspruch ist es wichtig zu wissen, wie viele Arbeitstage Sie durchschnittlich pro Woche haben.
Und das sind eben diese 66 Arbeitstage geteilt durch 52 Wochen = 66/52.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ip665629-39
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Angekommen Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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