Hallo zusammen,
ich gehe nebenbei einem Minijob nach mit sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten. Der Job ist im Tourismusbereich, bedeutet Dienste an 7 Tagen die Woche und rund um die Uhr möglich. Im Winterhalbjahr arbeite ich teilweise nur 1-2 mal pro Woche für meist je 2 Stunden, manchmal auch gar nicht, im Sommer dafür aber umso mehr. Da können es auch mal 6 Tage pro Woche sein und die tägliche Arbeitszeit ist auch deutlich länger. Die Bezahlung richtet sich nach den jeweils geleisteten Stunden.
Wie verhält es sich hier mit dem Urlaubsanpruch? 20 Tage gesetzlich ist klar, allerdings habe ich das Gefühl, dass die festangestellten Kollegen deutlich mehr als 4 Wochen Urlaub im Jahr haben. (Muss das nochmal genau abgleichen)
Generell stimmt es aber doch, dass Minijobber Anspruch auf genauso viel Urlaub haben, wie normale Angestellte, oder? Wenn diese also beispielsweise 6 Wochen im Jahr haben, steht mir das auch zu, oder? Der Unterschied dürfte dann lediglich in der Höhe der Stunden liegen, die mir pro Urlaubstag gutgeschrieben werden. In meinem Fall ist das 1 Stunde pro Urlaubstag. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Danke schon mal für die Hilfe.
Einen schönen Abend noch
Kalahuaa
Urlaubsanpruch bzw Berechnung bei Minijob
20. Januar 2016
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Frage vom 20. Januar 2016 | 19:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanpruch bzw Berechnung bei Minijob
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#1
Antwort vom 23. Januar 2016 | 16:35
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
/// dass Minijobber Anspruch auf genauso viel Urlaub haben
Das ist richtig.
/// Unterschied dürfte dann lediglich in der Höhe der Stunden liegen, die mir pro Urlaubstag gutgeschrieben werden.
Das trifft so nicht zu. Urlaub stellt ab auf Arbeitstage - unabhängig von der dahinter liegenden AZ. Bei sehr unregelmäßiger AZ, d.h. wenn kein Rhythmus auszumachen ist, ist die Anzahl der Arbeitstage des vergangenen Jahres zugrunde zu legen und ins Verhältnis zu setzen zu AN, die Vollzeit arbeiten, d.h. an allen betriebsüblichen Arbeitstagen.
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