Urlaubsanrechnung nach längerer Arbeitsunfähigkeit

24. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
charly74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanrechnung nach längerer Arbeitsunfähigkeit

Hallo,
nach 2 Op's bin ich seit 4 Monaten arbeitsunfähig. Mein Urlaubsanspruch in einer Arztpraxis beträgt 18 Tage bei einer 20 Std. Woche, von denen ich 8 Tage frei planen darf, die restlichen 10 Tage, werden mit dem geplanten Urlaub des Chefs (Praxisschliessung) verrechnet.
Insgesamt macht der Chef wesentlich mehr Urlaub, wie wir Angestellten an Urlaubstagen zur Verfügung haben. Diese Tage, egal wie viele, schenkt er uns, was natürlich sehr löblich ist.
In den 4 Monaten, in denen ich nun krank zu hause bin, war die Praxis 2x wegen Urlaub geschlossen. Für mich wären das insgesamt 8 Urlaubstage, die mir ja dann noch zustehen würden. Jetzt sagte mir eine Kollegin, da der Chef uns ja freiwillig schon so viele Tage schenkt, könnte ich diese Tage ja mit den geschenkten Urlaub verrechnen ???? Meine Kolleginnen bekommen den Mehrurlaub vom Chef ja auch geschenkt. Warum soll ich meine Urlaubstage während der Krankheit jetzt abziehen und verechnen ??? Denke ich falsch oder egoistisch ?? 8 Tage sind bei einer 3 Tage Woche für mich 2,5 Wochen Urlaub zusätzlich. Klar jubelt da keiner, wenn ich die noch nehmen möchte. Aber es steht mir doch zu ?? Ganz abgesehen davon wieviele Tage der Chef uns schenkt oder ??

-- Editiert von User am 24. April 2026 12:50




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40171 Beiträge, 6547x hilfreich)

Zitat (von charly74):
Jetzt sagte mir eine Kollegin,
Was die sagte, ist nicht relevant. Für dich gilt dein Arbeitsvertrag und der darin geregelte Urlaubsanspruch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13371 Beiträge, 4783x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für dich gilt dein Arbeitsvertrag und der darin geregelte Urlaubsanspruch.

Für die Frage der TE ist der Arbeitsvertrag irrelevant, wenn könnte sich etwas dazu in einem Tarifvertrag finden.

Zitat (von charly74):
Warum soll ich meine Urlaubstage während der Krankheit jetzt abziehen und verechnen

Sollst Du doch gar nicht.
Du sollst den "geschenkten Urlaub" verrechnen, was allerdings vollkommen sinnlos ist...

Zitat (von charly74):
Denke ich falsch...

Vermutlich.
Erstens hast Du auf "geschenkten" Urlaub, keinen Anspruch und zweitens hat das hier ->
Zitat (von charly74):
In den 4 Monaten, in denen ich nun krank zu hause bin, war die Praxis 2x wegen Urlaub geschlossen.

keinerlei Auswirkungen auf Deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Krank ist kein Urlaub, daran ändern auch Betriebsferien nichts. -> §9 BUrlG

Einzig mögliche Abweichung davon wäre eine Regelung im Tarifvertrag, das wäre aber auch nur für tariflichen Mehrurlaub, nicht aber für den gesetzlichen Mindesturlaub möglich.

Du hast also, wenn Du dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen hast, immer noch 18 Tage Urlaub zzgl. der Urlaubstage die Dir noch von Deinem Chef geschenkt werden, wenn er den Betrieb noch länger als 10 Tage zu macht.

-- Editiert von User am 24. April 2026 13:38

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

Zitat (von charly74):
Aber es steht mir doch zu ?? Ganz abgesehen davon wie viele Tage der Chef uns schenkt oder ??

Euer Chef 'schenkt' euch nicht wirklich was. Was hier geschenkt wird, schließt lediglich pragmatisch die Lücke, die sich aus der Praxis der Menge an Betriebsurlaub gegenüber eurem vertraglichen oder tariflichen U-Anspruch ergibt.
Abgesehen davon ist 'krank / arbeitsunfähig' nicht "Freizeit".
Folglich gibt es nichts 'zu verrechnen'-

-- Editiert von User am 24. April 2026 14:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129729 Beiträge, 41383x hilfreich)

Zitat (von charly74):
Diese Tage, egal wie viele, schenkt er uns, was natürlich sehr löblich ist.

Er schenkt euch nichts, das ist einfach eine Folge von Gesetz und Rechtsprechung. Er befindet sich in Annahmeverzug, da bleibt ihm nichts anderes übrig.



Zitat (von charly74):
Jetzt sagte mir eine Kollegin, da der Chef uns ja freiwillig schon so viele Tage schenkt, könnte ich diese Tage ja mit den geschenkten Urlaub verrechnen ????

Ja, uns sie könnte das gleiche machen oder dem Chef entsprechende Anteile von ihrem Gehalt schenken. Macht sie das?

Im übrigen steht dem Ansinnen das Gesetz entgegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.878 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.661 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.