Hallo zusammen,
ich habe einen leichten Konflikt mit meinem vorherigen Arbeitgeber.
Ich war vom 01.01.2010 bis 14.06.2010 bei einem AG beschäftigt und wechselte dann zu einem anderen AG ab 15.06.2010.
Da es sich bei diesem Chef um einen hoffnungslosen Choleriker handelte, wechselte ich das Unternehmen ein weiteres mal. Fristgerechte Kündigung zum 18.09.2010.
Ich bekam dann am Ende der Beschäftigung 2 Urlaubstage ausgezahlt. 2 hatte ich bisher genommen.
Jahresurlaub war arbeitsvertraglich auf 24 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Da ich ja 3 Monate im Unternehmen beschäftigt war, würden mir ja 3/12 des Jahresurlaubs, also 6 Tage zustehen. So weit meine Rechnung.
Mein ehem. AG schreibt aber nun:
quote:<hr size=1 noshade>Das BUrlG besagt:
§3 Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage, sind 20 Arbeitstage (d.h. in der Probezeit 1,67 Tage/Monat, danach 2,33 Tage/Monat <hr size=1 noshade>
Somit ständen mir nur maximal 5 Urlaubstage zu.
Meines Erachtens sagt der §3 aber nur:
quote:<hr size=1 noshade>(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. <hr size=1 noshade>
Woher nehmen die jetzt die 1,67 Tage in der Probezeit und 2,33 nach der Probezeit?
Im AV ist übrigens von einem Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen die Rede, nicht 24 Werktage.
Darüber hinaus greife dann noch §6 BUrlG . Ich sei verpflichtet, eine Bescheinigung über genommen Urlaub meines vorherigen AG vorzulegen. Wenn ich bereits entsprechenden Urlaub erhalten hätte, würde mir gar kein Urlaub mehr zustehen und sie seien nicht verpflichtet, irgendeine Art von Urlaub abzugelten, so lange diese Bescheinigung nicht vorliegt.
Damit kenne ich mich gar nicht aus.
Ich bin dankbar für jede Hilfe....
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