Ich arbeite als Teilzeitangestellter neben meinem Studium in einem Call Center, die jährl. Arbeitszeit beträgt 1040 Stunden, grundsätzlich könnte ich an jedem Tag der Woche eingeteilt werden (Jahresarbeitsvertrag), ich werde jedoch regelmäßig nur an 4 Tagen pro Woche für je 5 Stunden oder aber an 3 Tagen für je 2mal 8 und 1 mal 4 Stunden zur Arbeit eingeteilt (da ich als Student sowieso die 20 Stunden nicht überschreiten darf!). Nun meine Frage: Wenn ich eine Woche Urlaub nehmen will, so werden mir hierfür 7 Tage meines Urlaubs berechnet. Ist dies rechtens? Ich kann nicht nachvollziehen, dass ich in einer Woche sowieso nur 4 Mal arbeiten, jedoch dennoch 7 Tage Urlaub nehmen muss. In meinem Arbeitsvertrag wird als Urlaubsanspruch der gesetzliche Anspruch laut BUrlG angegeben, de facto wird aber mit 28 Tagen auf Basis einer 7 Tage-Woche gerechnet!
Urlaubsanspruch? 1 Woche = 7 Tage?
23. Mai 2002
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Frage vom 23. Mai 2002 | 04:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch? 1 Woche = 7 Tage?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2002 | 19:27
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Luebke,
gem. BUrlG hat jeder AN Anspruch auf mind. 4 Wochen Erholungsurlaub im Jahr. Je nach Arbeitstagen pro Woche sind das also 20 (5T) bis 24 (6T) h.
In Ihrem Fall geht man zwar meines Erachtens nach fehlerhaft von einer 7 Tage Woche aus, im Endeffekt haben Sie jedoch in jedem Fall 4 Wochen Urlaub bei 28 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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