Urlaubsanspruch Azubi Schichtarbeit wie zählt man die Urlaubstage genau?

2. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.12.2018 18:58:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Azubi Schichtarbeit wie zählt man die Urlaubstage genau?

Guten Tag, ich habe eine Ausbildung (Einzelhandel Schichtarbeit, also Arbeit auch an Sonn- und Feiertagen) begonnen und bin über 18Jahre alt. Laut Vertrag muss ich 37,5 Std pro Woche / 7,5Std pro Tag arbeiten und mir stehen für das Jahr 2019 genau 34 ARBEITStage Urlaubsanspruch zu.
Nun meine Frage:
Wenn ich zB vom Montag 11.3.19 bis Sonntag 24.3.19 Urlaub nehme, wieviele Urlaubstage sind das dann, bzw wieviele Urlaubstage werden von den 34 Arbeitstagen Urlaubsanspruch abgezogen?
Und was wäre wenn ein Feiertag dazwischen ist-würde das eine Rolle spielen?

Vielen Dank für Hilfe!!! Liebe Grüße N.

-- Editiert von terminal123 am 02.12.2018 18:35

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat?
Gilt ein Tarifvertrag für Sie?
Was steht ggfs in dem Vertrag zum Urlaub?

Natürlich könnte ein Feiertag einen Unterschied ausmachen.

Und worum geht es jetzt wirklich?







-- Editiert von altona01 am 02.12.2018 18:43

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von terminal123):
Wenn ich zB vom Montag 11.3.19 bis Sonntag 24.3.19 Urlaub nehme,
Dann sind das 14 Urlaubstage.
Zitat (von terminal123):
Und was wäre wenn ein Feiertag dazwischen ist-
Der wurde dir keinen Tag deines Anspruches wegnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von terminal123):
Wenn ich zB vom Montag 11.3.19 bis Sonntag 24.3.19 Urlaub nehme,
Dann sind das 14 Urlaubstage.


Theoretisch bedeutet 37,5 Stunden die Woche bzw. 7,5 Stunden am Tag das eine 5 Tage Woche vereinbart ist u. somit in diesen 14 Tagen insgesamt 10 Urlaubstage genommen werden müssten - Was sich entsprechend um die Anzahl der Feiertage verringert.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag - Wurde die 5- od. die 6-Tagewoche vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.12.2018 18:58:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Es geht wie beschrieben darum, dass mir 12 Urlaubtstage für 14Tage Urlaub abgezogen werden und ich denke, dass dies falsch ist und es nur 10 Urlaubtstage sein dürften. Auch würde mir ein Feiertag von meinen Urlaubstagen abgezogen werden.
Ja, es gibt einen Betriebsrat. Und im Arbeitsvertrag steht nur 34 Arbeitstage Urlaubsanspruch für 2019 und es gilt der Tarifvertrag für den Einzelhandel Hessen. Zu einer 5- oder 6 Tagewoche steht nichts im Vetrag. Aber wie gesagt muss ich unregelmäßig an Sonn- und Feiertags arbeiten.

Ist die Aussage von pOtH "somit in diesen 14 Tagen insgesamt 10 Urlaubstage genommen werden müssten"
dann richtig?
Und vielen vielen vielen Dank für die Hilfe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

34 Arbeitstage Urlaubsansoruch lassen vermuten, dass doch eine andere Berechnungsweise als die normale 5-Tage-Arbeitswoche zumindest beim Urlaub angwendet wird.
Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 oder 24 Tage bei einer 5- oder 6- Tage-Woche.
Da kann der Betriebsrat wohl Auskunft geben.

-- Editiert von sonnen8licht am 03.12.2018 06:30

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von terminal123):
Aber wie gesagt muss ich unregelmäßig an Sonn- und Feiertags arbeiten.
Und was steht dazu in deinem Vertrag? Und was ist am Samstag?
Geh doch bitte zum Betriebsrat oder schreib ihm ne mail , lass dich aufklären, wie das bei euch Azubi ist. Ob es bei dir richtig berechnet wurde.
Dann erkläre uns das.
Ich ging davon aus, dass auch die Sonn-und Feiertage zur Arbeitszeit gehören, aber das ist wohl nicht so.
37,5 Wochenstunden mit 7,5 Std. tgl. ist eine 5-Tage-Woche.
Für die Arbeit an Sonn-und Feiertagen gibt es (Zeit)-Ausgleich innerhalb der Woche? Für Samstag auch?
Ein gesetzlicher Feiertag ist kein Urlaubstag.
Zitat (von terminal123):
mir stehen für das Jahr 2019 genau 34 ARBEITStage zu

Nach Gesetz stehen Ü18 als Azubi mindestens 24 WERKtage zu.
Samstag ist ein WERKtag. Ist das für dich auch ein ARBEITStag?
Dann komme ich auf 2 Wochen mit je 6 Werktagen = 12 Werktage Urlaub.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Wenn und da es einen Schichtplan gibt, ist auch im Voraus bekannt, wann du für die Arbeit eingeplant bist. Zudem sollte es ein gewisses Schema geben. Dann reichst du den Urlaub entsprechend ein, d.h. für die Tage, an denen du arbeitspflichtig wärest.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.12.2018 18:58:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ja, auch Samstag muss gearbeitet werden. Ein Schema dazu gibt es nicht.
Es SOLLTE pro Woche an 5 Tagen gearbeitet werden (inkl 2 Tage Berufsschule) und an 2 Tagen frei sein. Das ist aber nur ein Leitfaden und steht nicht im Vertrag. Meistens ist es aber so.
Ich muss schon jetzt Urlaub für 2019 einreichen und zB im Sommer steht noch kein Arbeitsplan fest.
Ich glaube nicht, dass der Betriebsrat mehr weiß, aber ich werde dort mal nachfragen, ausser hier hat jemand eine eindeutige Antwort...
Wenn ich zB 14Tage am Stück arbeite, ist es z Zt so, dass ich 4 freie Tage habe.
Daher dachte ich, dass bei 14 Tagen Urlaub nur 10 Urlaubstage und nicht 12 Urlaubstage abgezogen werden dürfen. Evtl habe ich einen Denkfehler?!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Eine eindeutige Antwort wird hier niemand geben können, weil wir den Betrieb nicht kennen.
Ein BR, der auch nicht mehr weiß, wäre allerdings ein Witz.
Dein Vertrag sieht eine 5-Tage-Woche vor, und das wird im Mittel auch wohl so sein, wenn es nach 14 Tagen Arbeit 4 Tage frei gibt. Und ein AV ist mit Sicherheit kein 'Leitfaden'.
Es mag sein, dass man hinsichtlich der Urlaubsplanung einen längeren Zeitraum wird anschauen müssen - und vielleicht erschließt sich dann auch ein Muster - das kann ja über ein Vierteljahr gehen, bis das aufgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eine eindeutige Antwort dürfte im Tarifvertrag stehen. Da steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Urlaub, dass Werktage gemeint sind und somit der Samstag mit eingerechnet wird.
Wenn der BR die Antwort nicht kennt, den Tarifvertrag muss er dir zeigen können.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.12.2018 18:58:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Eine eindeutige Antwort dürfte im Tarifvertrag stehen. Da steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter Urlaub, dass Werktage gemeint sind und somit der Samstag mit eingerechnet wird.
Wenn der BR die Antwort nicht kennt, den Tarifvertrag muss er dir zeigen können.

Wie gesagt steht im Arbeitsvertrag "Arbeitstage" und nicht "Werktage" - es gibt dort sogar zwei Spalten und die Spalte "Werktage" ist leer.
Ich frage den BR und mal schauen was bei raus kommt.
Vielen Dank euch allen an der regen Diskussion hier :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen