Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot/Elternzeit

22. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ananymus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot/Elternzeit

Hallo,

ich brauche Hilfe bei der Berechnung der mir zustehenden Urlaubstage während meines Beschäftigungsverbotes (BV) und der Elternzeit danach.

Teilzeitbeschäftigung, 32 h/ Woche an vier Tagen, 22 Tage Jahresurlaub

Das BV wurde im Oktober 2014 vom Arzt ausgesprochen. Nicht genommener/eingereichter Urlaub von 2014: 3 Tage

Am 20.04.15 endet das BV und der Mutterschutz beginnt.
Am 27.07.15 endet der Mutterschutz.

Den Urlaub, der mir von der Zeit des BV und des Mutterschutzes zusteht, würde ich gerne nach dem Mutterschutz und vor dem Beginn der Elternzeit einreichen. Wie viele Tage sind dies und wann beginnt dann die Elternzeit?

Die Elternzeit beträgt 12 Monate, direkt danach würde ich gerne den entstandenen Urlaubsanspruch während dieser Zeit nehmen. Wie viele Tage sind dies?

Leider habe ich keinen blassen Schimmer, wie sich das ausrechnen lässt und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank und liebe Grüße

ananymus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Während der Elternzeit entsteht kein Urlaubsanspruch, es sei denn man arbeitet in der Elternzeit in Teilzeit.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

beeg (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub , der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren .
...

kann wenn er davon gebrauch macht muss er es ihnen allerdings auch mitteilen

das ist aber nur die "halbe miete"

dazu kommt die zeit des mutterschutzes/beschäftigungsverbot

muschg
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.






2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

berechnung (ohne gewähr) *G

resturlaub: 3 tage

urlaubsanspruch: 22 tage jährlich entspicht 1,83 tage monatlich

mutterschutz (bv zählt auch dazu) 10 monate 10.2014 - 07.2015
(frage wäre ob 10.2014 bzw. 07.als ganze monate zählen)

10 * 1,83 = 18,3

18 + 3 = 21

sie haben also anspruch auf 21 tage bezahlten urlaub

quote:
Teilzeitbeschäftigung, 32 h/ Woche an vier Tagen


abhängig von arbeitsvertraglichen vereinbarungen sind dies ? wochen

frage: wieso wollen sie urlaub zwischen mutterschutz und elternzeit nehmen ?

2x Hilfreiche Antwort

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