Urlaubsanspruch Elternzeit/Teilzeit

22. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
ndongmo3001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
Urlaubsanspruch Elternzeit/Teilzeit

Hallo,

ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch. Ich bin schwanger und werde nach dem Mutterschutz und angehängtem Erholungsurlaub ab dem 24.8.06 in die zweijährige Elternzeit gehen. Gleichzeitig möchte ich jedoch ab diesem Datum in Teilzeit weiterarbeiten. Und zwar: 5 Tage die Woche (wie bisher) à 3 Std., also 15 Std./Woche.

Insgesamt habe ich 35 Tage Urlaub (5 Tage mehr wg. Schwerbehinderung). Davon rechne ich 21 Tage für den Zeitraum 01.01.06 bis 23.8.06.

Wieviel Tage Urlaub habe ich dann noch in der Zeit vom 24.8.06 bis 31.12.06 ?

Der Betriebsrat sagte mir, 10 Tage. Aber dann komme ich ja nicht auf die 35 Tage Gesamturlaub.

Können Sie mir helfen?

ndongmo

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo ndongmo, womit begründet denn der Betriebsrat die Verkürzung?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ndongmo3001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Begründung habe ich nicht direkt erhalten. Aber dies scheint sich wohl auf meine Teilzeittätigkeit zu beziehen. Allerdings ist der Betriebsrat bei uns meiner Meinung nach auch nicht immer bestens informiert. Daher frage ich ja hier nach.

ndongmo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hier antworten auch nur Laien.

Für mich ergibt sich weder aus dem Mutterschutzgesetz noch aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz und auch nicht aus dem SGB IX irgendein Grund für eine Minderung der Urlaubstage.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ndongmo3001
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Sprich, dann blieben mir noch 14 Urlaubstage für die Zeit vom 24.8.-31.12.06 mit Teilzeitbezahlung.

Sehe ich das so richtig?

ndongmo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

In Teilzeit hat man grundsätzlich den selben Urlaubsanspruch wie in Vollzeit.
Siehe dazu:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen