Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch. Ich bin schwanger und werde nach dem Mutterschutz und angehängtem Erholungsurlaub ab dem 24.8.06 in die zweijährige Elternzeit gehen. Gleichzeitig möchte ich jedoch ab diesem Datum in Teilzeit weiterarbeiten. Und zwar: 5 Tage die Woche (wie bisher) à 3 Std., also 15 Std./Woche.
Insgesamt habe ich 35 Tage Urlaub (5 Tage mehr wg. Schwerbehinderung). Davon rechne ich 21 Tage für den Zeitraum 01.01.06 bis 23.8.06.
Wieviel Tage Urlaub habe ich dann noch in der Zeit vom 24.8.06 bis 31.12.06 ?
Der Betriebsrat sagte mir, 10 Tage. Aber dann komme ich ja nicht auf die 35 Tage Gesamturlaub.
Können Sie mir helfen?
ndongmo
Urlaubsanspruch Elternzeit/Teilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo ndongmo, womit begründet denn der Betriebsrat die Verkürzung?
MfG
Begründung habe ich nicht direkt erhalten. Aber dies scheint sich wohl auf meine Teilzeittätigkeit zu beziehen. Allerdings ist der Betriebsrat bei uns meiner Meinung nach auch nicht immer bestens informiert. Daher frage ich ja hier nach.
ndongmo
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Für mich ergibt sich weder aus dem Mutterschutzgesetz noch aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz und auch nicht aus dem SGB IX irgendein Grund für eine Minderung der Urlaubstage.
MfG
Sprich, dann blieben mir noch 14 Urlaubstage für die Zeit vom 24.8.-31.12.06 mit Teilzeitbezahlung.
Sehe ich das so richtig?
ndongmo
In Teilzeit hat man grundsätzlich den selben Urlaubsanspruch wie in Vollzeit.
Siehe dazu:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm
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