Urlaubsanspruch - Fehler im Arbeitsvertrag?

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
mona332
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch - Fehler im Arbeitsvertrag?

Hallo,

ich habe die Möglichkeit einen Job ab November im Außendienst anzutreten.
Die Rahmenbedingungen und der Lohn passen. Jedoch schmeckt mir der Urlaubsanspruch nicht, finde ich persönlich zu wenig.
Derzeit arbeite ich im Handel und habe auf das Jahr verteilt 6 Wochen Urlaub. Da es im Handel eine 6 Tage Arbeitswoche gibt, ist hier der Urlaubsanspruch ja 24 Tage + 6 Tage durch den Arbeitgeber.

Der Außendienstjob meint aber es seien gesetzlich nur 20 Werktage, jedoch schreibt er im Arbeitsvertrag von einer "möglichen" 6 Tage Woche?


Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 174 Stunden / Monat. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf durchschnittlich 5 Arbeitstage in der Woche. Aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen kann sie auch auf durchschnittlich 6 Arbeitstage in der Woche verteilt werden.


Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen jährlich, bezogen auf eine Fünf-Tages- Woche. Darüber hinaus gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich einen Urlaubsanspruch von sechs Arbeitstagen (zusätzlicher Urlaub). Dieser erhöht sich jedes Jahr um einen Tag bis zum Maximum von zehn Arbeitstagen.

Was ist hier nun korrekt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Ausgehend von einer 5-Tage-Woche hast Du einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen jährlich. Wenn Du Dein 4. Jahr beim AG hinter Dir hast, hast Du insgesamt die 30 Tage, die Du beim alten Arbeitgeber hast.

Im Grunde bleibt alles beim Alten: gesetzlicher Urlaub + 6 Tage vom AG. Nur, dass Du hier eine 5- statt einer 6-Tage-Woche hast. Und zusätzlich die Option, dass der "Zusatzurlaub" jährlich steigt.

Sollte der AG entscheiden, dass Du in einer 6-Tage-Woche arbeitest, steigt der gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend an.

Im Grunde ist die neue Regelung besser als die alte, da Du auch in einer 5-Tage-Woche nach entsprechender Betriebszugehörigkeit die Chance auf die 30 Tage Urlaub hast.

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#2
 Von 
mona332
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, hält dieser an den gesetzlichen 20 Tagen fest + der freiwilligen 6 Tage extra :-(

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von mona332):
nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, hält dieser an den gesetzlichen 20 Tagen fest + der freiwilligen 6 Tage extra :-(

Erstaunlich was mache Arbeitgeber so für Vorstellungen haben - erwarten doch glatt das man nicht massig Urlaub macht und arbeitet fürs Geld ...



Jetzt wird man sich entscheiden müssen ob
Zitat (von mona332):
Die Rahmenbedingungen und der Lohn passen.

gewichtiger ist als
Zitat (von mona332):
Jedoch schmeckt mir der Urlaubsanspruch nicht, finde ich persönlich zu wenig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mona332
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke ich werde ablehnen - denn:
Wenn das Arbeitsverhältnis so beginnt - erzählt dieses schon viel über den Verlauf

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Mehr als die Urlaubsfrage würde mich wohl stören, dass durchaus verschwommen bleibt, ob nun eine 5- oder 6-Tagewoche gilt. Der AG will sich da was offen halten, was für den AN doch einige praktische Bedeutung hat.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Erstaunlich was mache Arbeitgeber so für Vorstellungen haben - erwarten doch glatt das man nicht massig Urlaub macht und arbeitet fürs Geld ...

Der Sarkasmus ist hier völlig deplaziert.

Mona hat eine völlig berechtigte Frage gestellt, der Urlaub hätte natürlich bei Wechsel auf die 6 Tage-Woche angeglichen werden müssen. Weshalb soll ein Arbeitnehmer denn eine Schlechterstellung akzeptieren.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Nach Gesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage (vier Wochen basierend auf einer 6-Tage Woche)!
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html

Entsprechend hat man bei einer 5-Tage-Woche dann 20 Tagen Urlaub (was dann in Summe auch vier Wochen ergäbe).


Zitat (von mona332):
Der Außendienstjob meint aber es seien gesetzlich nur 20 Werktage, jedoch schreibt er im Arbeitsvertrag von einer "möglichen" 6 Tage Woche?


Hier ist auch nur von einer "möglichen" 6 Tage Woche" geschrieben. Käme es dann zur 6-Tage-Woche hat man auch 24 Tage gesetzlichen Mindesturlaub.

-- Editiert von Alter Sack am 20.09.2020 10:33

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Mona hat eine völlig berechtigte Frage gestellt,

Ohne Zweifel.
Nur die Anspruchshaltung passt halt nicht so wirklich.



Zitat (von altona01):
der Urlaub hätte natürlich bei Wechsel auf die 6-Tage-Woche angeglichen werden müssen.

Aus welcher Glaskugel liest man denn das der neue Arbeitgeber das bei einem Wechsel auf eine 6-Tage-Woche nicht machen würde?



Zitat (von ohne_Namensnennung):
Hiernach erst kann ausgerechnet werden, wie viele Urlaubswochen durchschnittlich zugesprochen werden.

Berechnet werden könnte es wohl erst, wenn tatsächlich feststünde, wie viele 6-Tage-Wochen man hatte?
Eventuell könnte man eine 6-Tage-Woche auch durch eine drauf folgende 4-Tage-Woche ausgleichen und der 5-Tage Durchschnitt ist wieder erreicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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