Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Student A arbeitet im März 2015 vom 02.03.2015 bis zum 31.03.2015 bei der Firma B. Der 01.03.2015 ist ein Sonntag.
Frage: Hat A einen Urlaubsanspruch bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch gem. §5 BUrlG
?
Genügen also alle Werktage eines Monats für den Urlaubsanspruch oder müssen auch alle Sonntage von der Dauer des Arbeitsverhältnisses gedeckt sein?
Vielen Dank schonmal im Voraus, ich habe soviel zu dem Thema recherchiert wie ich konnte, habe aber bis jetzt keine Antwort gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Urlaubsanspruch Ferienjob
30. September 2015
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Frage vom 30. September 2015 | 05:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Ferienjob
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#1
Antwort vom 30. September 2015 | 10:26
Von
Status: Weiser (17445 Beiträge, 6493x hilfreich)
Die Sache ist recht einfach: 02.03.2015 bis zum 31.03.2015 ergibt keinen vollen Monat, wie man es auch wendet; also kein Urlaubsanspruch nach BUrlG. Manchmal kommt es auf 1 Tag an .. oder auch auf die Sekunde.
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