Urlaubsanspruch - Frisör 5 oder 6 Tage pro Woche?

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jerome85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch - Frisör 5 oder 6 Tage pro Woche?

Hallo liebes Forum,

Ich wäre sehr froh und dankbar wenn ihr mir bei meinem Anliegen helfen könntet .

Meine Freundin ist Vollzeit als Frisörin beschäftigt (40 std/Woche) und sie hat gemäß Vertrag 24 Tage Urlaubsanspruch.

Nun meine Frage

Der Laden hat von Montag - Samstag geöffnet , daher nimmt Sie wöchentlich einen freien Tag in diesem Zeitraum.
Nun ist es so dass sie laut den Vorgesetzten pro Urlaubswoche 6 statt 5 Tage einreichen muss .
Somit schrumpft ihr reeller Urlaub doch auf 20 Tage.
Meiner Meinung nach müssten es doch logischerweise 5 Tage sein die einzureichen sind (6 Tage - freier Tag) statt 6 vollen Tagen , da sie ja auch nur an 5 Tagen pro Woche arbeitet.
Liege ich damit richtig oder falsch ?

Ich hoffe ihr könnt mir hier behilflich sein

Vielen Dank im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jerome85):
Liege ich damit richtig oder falsch ?

Falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jerome85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Falsch


Vielen Dank für die rasche Antwort!
somit muss sie dann theoretisch und praktisch auch für Ihren freien Tag der ihr zusteht trotzdem Urlaub nehmen ?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

24 Tage Urlaub bei einer Sechstagewoche bedeuten ebenso 4 Wochen Urlaub wie 20 Tage bei einer 5-Tagewoche. Der Freundin geschieht also kein Unrecht, wenn die Absicht ist, den Urlaub nach BUrlG zu gewähren. Wie Flo schon fragt: Werktage oder Arbeitstage - was sagt der AV?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jerome85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Werktage oder Arbeitstage - was sagt der AV?


Vielen Dank! Ich bekomme zu Beginn der nächsten Woche den AV zu sehen und würde mich dann ggfs. nochmal melden
Was ich ebenso problematisch sehe ist die Tatsache dass meine Freundin ihren Urlaub grundsätzlich nur als volle Wochen nehmen darf. Ist das denn auch rechtens ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

... eher nicht und ziemlich praxisfern.

Zitat (von burlg):
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen

"Dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer" - das ist das Spektrum der Ablehnungsgründe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Jerome85):
Was ich ebenso problematisch sehe ist die Tatsache dass meine Freundin ihren Urlaub grundsätzlich nur als volle Wochen nehmen darf. Ist das denn auch rechtens ?

Das dürfte in der Regel nicht rechtens sein, da es dem AN obliegt die Länge des Urlaubes zu planen.
Eine Ausnahme sind die "14 Tage Zwangsurlaub" die der AG in der Regel zusammenhängend gewähren muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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