Hallo,
habe ein Verständnisproblem bei der Urlaubsberechnung.
Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt --> § 4 Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
AN beginnt die Beschäftigung zum 02.01.2010. Nach Ablauf der 6monatigen Wartezeit hat er
einen Anspruch auf vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Soweit ist alles klar.
Beginnt AN aber zB am 15.01.2010, was dann?
Wäre dann nach Ablauf der Wartezeit immer noch der volle Jahresanspruch gültig oder nur
11/12, da der Januar kein voller Monat gewesen ist?
Gruß
Michael
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Urlaubsanspruch - Januar kein voller Monat...
3. April 2010
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Frage vom 3. April 2010 | 12:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch - Januar kein voller Monat...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. April 2010 | 23:30
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
Genau genommen, wäre auch bei Vertragsbeginn am 02.01. der Januar kein voller Monat und somit bestünde nur ein Urlaubsanspruch von 11/12. Man muss also unterscheiden zwischen Vertragsbeginn und tatsächlichem Arbeitsbeginn (da 01.01. Feiertag).
Bei Vertragsbeginn 15.01. gilt auch: Urlaubsanspruch 11/12.
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