Urlaubsanspruch - Kündigung

28. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch - Kündigung

Hallo Gemeinde!

...jetzt habe ich auch einmal eine Frage.

Annahme: -AN hat eine Kündigungsfrist von einem Monat/Kündigungszeitpunkt Mitte/Ende eines Monats.

-AN hat 30 Urlaubstage/keinen Resturlaub aus dem Vorjahr...

-AN kündigt Mitte März zu Mitte April weil er eine neue, bessere Arbeitsstelle ab Mitte April anfangen kann.

...aber...

AN hat vorher einen Urlaub vom 15.03.-06.04. beantragt und genehmigt bekommen.

Fragen:

Was jetzt?

-kann der AG den "genehmigten" Urlaub wiederrufen, weil der AN noch gar nicht so viel Urlaubstage "erarbeitet" hat?

-wenn nein, werden die "überzähligen" Urlaubstage einfach nicht bezahlt...

-und wenn, wieviel Urlaubstage würden überhaupt angerechnet/bezahlt werden?
...der AN hätte ja eigentlich im März keinen vollen Monat gearbeitet (unbezahlter Urlaub/Freistellung)...

Grüße und danke!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

...erstmal -vielen Dank für Ihre Antwort!

...so wie ich die Antwort von "frag-einen-Anwalt" verstehe, kann der AG beim meinem Sachverhalt den Urlaub widerrufen und die Erbringung der Arbeitsleistung einfordern.

...wäre nett, wenn Sie meine "Denkweise" bestätigen oder nicht.

Vielen Dank und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
...so wie ich die Antwort von "frag-einen-Anwalt" verstehe, kann der AG beim meinem Sachverhalt den Urlaub widerrufen und die Erbringung der Arbeitsleistung einfordern.
Korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

...spinnen wir die Geschichte mal weiter:

Verlauf 1: Da der AN nicht benötigt wird bzw. ja auch nicht eingeplant war, stellt der AG den AN für die überzähligen Urlaubstage unentgeltlich frei. Der AG spart Lohn.

Verlauf 2 (die Eskalation): Der AG fordert den AN zur Erbringung der Arbeitsleistung auf.

Da der AN allerdings eine Fernreise gebucht hat, besorgt sich dieser eine AU (was immer er dem Arzt auch für eine Geschichte auftischen will, so dass dieser in für 3 Wochen krank schreibt).

Das fällt dem AG evtl. auf, er beantragt eine Begutachtung durch den MD.

Da der AN sich im fernen Süden aufhält, kann er den Termin natürlich nicht wahrnehmen.

Folge: Fristlose Kündigung?

Weitere Folgen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
spinnen wir die Geschichte mal weiter:
Wozu? Man wird dann reagieren müssen, wenn tatsächlich etwas *vorliegt*. Das betrifft den AG ebenso wie den AN.

Zitat (von Lou4):
Weitere Folgen?
nach fristloser Kündigung?
Variante A)
Variante B)
... Variante Z)
...oder man wende sich ans Hellseherforum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

OK, sorry, wußte nicht, daß hier nur bereits geschehene Sachverhalte diskutiert werden.

Ich wollte einem Bekannten nur auf mögliche Folgen hinweisen, wenn er sich wie in Verlauf 2 verhält (AU) -bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Hinter "fristlose Kündigung" hatte ich auch ein "?" gesetzt, weil ich mir nicht sicher bin, ob die in dem Fall berechtigt ist -denke aber schon.

Ich bin selbständig, habe allerdings keine Angestellten. Hätte ich welche, würde ich mich wohl wie in Verlauf 1 verhalten. Fair für Beide -der AN kann seinen gebuchten Urlaub antreten, ich brauche keinen Lohn bezahlen.

Wäre ich der AG in Verlauf 2 und der AN würde bei Versagung des Urlaubs mit einer 3-wöchigen AU auflaufen, würde ich mich aber auch nicht verarschen lassen und womöglich noch Lohnfortzahlung leisten müssen.

Trotzdem vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
daß hier nur bereits geschehene Sachverhalte diskutiert werden.
Das ist absolut nicht so.
Zitat (von Lou4):
Ich wollte einem Bekannten nur auf mögliche Folgen hinweisen,
Das ist auch völlig in Ordnung. Also spinnt man nicht? Also Verlauf 2
Zitat (von Lou4):
Der AG fordert den AN zur Erbringung der Arbeitsleistung auf.
Wenn er eine Fernreise gebucht hat, lässt sich das belegen. Wozu sollte er eine fingierte -AUB- vorlegen? Das würde noch viel mehr Sand ins Getriebe bringen.
Aber der AG kann trotzdem gern schon gleich bei Vorlage der AU den MD beauftragen.
Es ist nicht ersichtlich, warum die Mitarbeiter des MD dann sofort in den Sprint verfallen sollten, den AN anschreiben und zwecks weiteren Vorgehens auch schon einen Termin innerhalb 3 Wochen festsetzen.

Ich vermute stark, das ist nur *gesponnen.*
Zitat (von Lou4):
weil ich mir nicht sicher bin, ob die in dem Fall berechtigt ist -denke aber schon.
Zur Kündigung würde im Zweifel erst ein Arbeitsgericht entscheiden.
Zitat (von Lou4):
stellt der AG den AN für die überzähligen Urlaubstage unentgeltlich frei.
Eher nicht. Eher was mit Urlaubsabgeltung. AG spart nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob Du den Satz: "Spinnen wir die Geschichte mal weiter" richtig verstehst. Das (spinnen) bedeutet lediglich man knüpft an etwas an, entwickelt die Geschichte (Eingangs-Frage) weiter.

Auch weiß ich nicht, ob Du den Sachverhalt richtig verstanden hast.

Der AN hat mehr Urlaubstage genehmigt bekommen, als ihm jetzt durch seine Kündigung zustehen.

Wie "blaubär"/bzw. "frag-einen-Anwalt" (in #1) schon geschrieben haben, kann der AG in diesem Fall den Urlaub widerrufen und die Erbringung der Arbeitsleistung einfordern.

Da nützt der Nachweis einer gebuchten Reise nichts. Bliebe dem AN nur eine AU, wenn er die Reise antreten will.

Und warum sollte der AG nicht sparen? Soll er für den zwar genehmigten, aber dem AN nicht zustehenden Urlaub Lohn bezahlen? Stellt er ihn frei (Verlauf 1) dann wohl unentgeltlich, fliegt die "falsche" AU auf (Verlauf 2), wird er für die Tage wohl auch nichts bekommen.

-- Editiert von Lou4 am 04.03.2022 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
kann der AG in diesem Fall den Urlaub widerrufen und die Erbringung der Arbeitsleistung einfordern.
Ja, das kann man lesen und ja, das kann ein AG tun.

Nun spinne bitte ohne mich weiter... :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Lou4):
Ich weiß nicht, ob Du den Satz: "Spinnen wir die Geschichte mal weiter" richtig verstehst.
Zitat (von Lou4):
Auch weiß ich nicht, ob Du den Sachverhalt richtig verstanden hast.

Das mit dem lesen geht wohl, aber das verstehen stellt immer wieder eine Hürde dar.



Zitat (von Lou4):
fliegt die "falsche" AU auf (Verlauf 2), wird er für die Tage wohl auch nichts bekommen.

Er dürfte dann mehr bekommen als ihm lieb ist...
- fristlose Kündigung
- entsprechendes Arbeitszeugnis
- Strafanzeige
- 3 Monate Sperre beim ALG
- eventuell Schadenersatzforderungen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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