Hallo Zusammen,
bräuchte bitte kurz Auskunft, da ich (AG) einen Sonderfall wohl "zerdacht" habe:
Ein AN wird innerhalb der Probezeit fristgerecht gekündigt und der letzte Arbeitstag muss ermittelt werden anhand der 12tel Regelung.
Wie viele Monate zählen in diesem "krummen" Fall in die Berechnungsgrundlage:
Einstand: 11.05.
Kündigung zum: 15.08.
(Erhalt der Kündigung: 31.07.
Urlaubsanspruch: gesetzl. Minimum - 20 Tage bei 5-Tage-Woche
Genommen davon: 0)
Beim Schreiben der Kündigung habe ich (ohne tiefer nachzudenken) 2,5 Monte = 4 Tage genommen - ganzer Juni, ganzer Juli, halber August.
Nun bin ich nicht mehr ganz sicher, ob nicht
- 3 Monate = 5 Tage, 15.Mai-15. August
oder
- 2 Monate = 3 Tage, voller Juni, voller Juli
korrekt sein könnte.
Vielen Dank für qualifizierte Antworten.
-- Editiert von Seel am 02.08.2020 15:51
Urlaubsanspruch Kündigung in Probezeit - Berechnungsgrundlage
2. August 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2020 | 15:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Kündigung in Probezeit - Berechnungsgrundlage
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#1
Antwort vom 2. August 2020 | 17:22
Von
Status: Weiser (17433 Beiträge, 6488x hilfreich)
Urlaub gibt es nur für ganze Monate, wobei Monat nicht Kalendermonat meint.
Also Beginn 011/05 > 10/06 >> 10/07 >>> 10/08 ... also 3 volle Monate, macht 1/4 des Jahresurlaubs, also 5 Tage
#2
Antwort vom 2. August 2020 | 18:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Perfekte Antwort- vielen Dank!
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