Urlaubsanspruch Kündigung in Probezeit - Berechnungsgrundlage

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Seel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Kündigung in Probezeit - Berechnungsgrundlage

Hallo Zusammen,
bräuchte bitte kurz Auskunft, da ich (AG) einen Sonderfall wohl "zerdacht" habe:

Ein AN wird innerhalb der Probezeit fristgerecht gekündigt und der letzte Arbeitstag muss ermittelt werden anhand der 12tel Regelung.
Wie viele Monate zählen in diesem "krummen" Fall in die Berechnungsgrundlage:

Einstand: 11.05.
Kündigung zum: 15.08.
(Erhalt der Kündigung: 31.07.
Urlaubsanspruch: gesetzl. Minimum - 20 Tage bei 5-Tage-Woche
Genommen davon: 0)

Beim Schreiben der Kündigung habe ich (ohne tiefer nachzudenken) 2,5 Monte = 4 Tage genommen - ganzer Juni, ganzer Juli, halber August.
Nun bin ich nicht mehr ganz sicher, ob nicht
- 3 Monate = 5 Tage, 15.Mai-15. August
oder
- 2 Monate = 3 Tage, voller Juni, voller Juli
korrekt sein könnte.

Vielen Dank für qualifizierte Antworten.



-- Editiert von Seel am 02.08.2020 15:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17433 Beiträge, 6488x hilfreich)

Urlaub gibt es nur für ganze Monate, wobei Monat nicht Kalendermonat meint.
Also Beginn 011/05 > 10/06 >> 10/07 >>> 10/08 ... also 3 volle Monate, macht 1/4 des Jahresurlaubs, also 5 Tage

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Perfekte Antwort- vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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