Urlaubsanspruch Minijob - Bin verwirrt

5. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.01.2023 04:32:04
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Minijob - Bin verwirrt

Hallo,

ich arbeite seit 01.01.23 in einem Minijob. 2x die Woche, sodass ich mit Mindestlohn auf 520€ komme.

Meine Vorgesetzte (nicht Chefin) sagte mir, bzgl Urlaub müsse ich mit der Chefin sprechen, denn die Vorgesetzte ist nur für die Zeiten zuständig und nicht für die Tageanzahl.

Also habe ich dann gestern die Chefin angesprochen und sie sagte, es ist so, wie es im Vetrag steht - demnach 24 Tage...?!
Laut der Chefin ist eine Arbeitseinheit (also nicht zwingend 8h) ein Tag. Das erschliesst sich mir auch logisch.
Normalerweise hätte ich ja theoretisch einen Mindestanspruch von 8 Tagen bei 2 Arbeitseinsätzen in der Woche, richtig?
Es ist auch nicht so, dass das großzügig von der Chefin ist (laut Chefin) der Mindestanspruch.
Mir soll es recht sein, dann habe ich insgesamt 3 Monate Urlaub, aber ich habe Angst, dass da irgendwas auf mich zukommt, womit ich nicht rechne. Also dass ich falsch informiert bin. Oder die Chefin.

Ich werde am Samstag (nächster Arbeitseinsatz) nochmal mit der Vorgesetzten sprechen - die im übrigen 5 - 6x pro Woche arbeitet und auch nur 24 Tage Urlaub hat...

Danke für alle Ratschläge!

LG
Sugarlady

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109497 Beiträge, 38317x hilfreich)

Zitat (von Sugarlady):
Normalerweise hätte ich ja theoretisch einen Mindestanspruch von 8 Tagen bei 2 Arbeitseinsätzen in der Woche, richtig?

Wie meinen?



Zitat (von Sugarlady):
Mir soll es recht sein, dann habe ich insgesamt 3 Monate Urlaub

Und darauf kommt man wie genau?



Zitat (von Sugarlady):
es ist so, wie es im Vetrag steht - demnach 24 Tage...?!

Ich nehme an das da noch viel mehr steht - da wäre mal der Wortlaut wichtig.

Die 24 Tage gelten wohl nur bei Vollzeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TobiM78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn du laut Arbeitsvertrag nur 2 von 6 Tagen in der Woche arbeitest, hast du auch nur auf 2/6 der 24 Urlaubstage Anspruch.
Du benötigst aber auch nur 2 Tage Urlaub, um eine gesamte Woche zu Hause zu bleiben.
Wenn du keine festen Arbeitstage laut Arbeitsvertrag hast, wird deine Wochenarbeitszeit auf alle Tage gleichmäßig verteilt. (z.B. 2 Tage a 8 h = 2,6 h bei einer 6-Tage-Woche)
Dann hast du 24 Tage Urlaubsanspruch, brauchst aber 6 Tage für eine gesamte Woche.

Kommt wie man es rechnet aufs gleiche raus, die Interpretation sollte im Arbeitsvertrag zu finden sein.
Die gleiche Systematik trifft übrigens auch im Krankheitsfall zu.

-- Editiert von User am 5. Januar 2023 17:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15591 Beiträge, 5974x hilfreich)

Zitat (von Sugarlady):
ich arbeite seit 01.01.23 in einem Minijob

... und machst schon in der ersten Woche Wind wegen des Urlaubs? Schlechtes Karma.

Zitat (von TobiM78):
Kommt wie man es rechnet aufs gleiche raus, ...

Das gilt aber nur für ganze U-Wochen und ändert sich ganz schnell zum Nachteil der AN, wenn einzelne U-Tage notwendig werden. Der nächste Pferdefuß: die Lage der Arbeitstage in der Woche - wohl dem, der feste Tage vereinbart hat, und wehe, wenn die Arbeitstage variabel / floatend gehalten sind.

0x Hilfreiche Antwort

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