Urlaubsanspruch Minijob

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1697 Beiträge, 292x hilfreich)
Urlaubsanspruch Minijob

Hallo,

ich werde demnaechst einen 400-Euro Job anfangen. Die Firma hat ca. 200 Vollzeitmitarbeiter im Innen- und Aussendienst.

1.) Kann eine Firma unterschiedlichen Urlaub gewaehren? Also z.B. Innendienstler kriegen 30 Tage, Aussendienstler 28 Tage und 400-Euro-Jobber 24 Tage? Oder muss das fuer alle gleich sein?

2.) Bei einer regulaeren 5-Tage-Woche, wieviel Tage sind da der Mindesturlaubsanspruch?

3.) Wie berechnet sich mein Urlaub (wenn man mal von 24 Tagen ausgeht, die ich bekomme), wenn ich unregelmaessige Arbeitszeiten habe. Geplant ist, dass ich Montags ganztags, Mittwochs und Donnerstags nur je 2,5 Std. und Dienstags und Freitags gar nicht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34467 Beiträge, 17813x hilfreich)

Hi,

1. Ja.
2. 20 Tage (Mindesturlaub lt. Bundesurlaubgesetz)
3. Das wären dann 13 Wochenstunden? Da kriegen Sie 12 Tage Urlaub, wenn ich mal vom Mindesturlaub ausgehe. Bei 24 Urlaubstagen regulär dürften es 14 Tage sein. Ein Tag würde dann mit 4,33 Stunden angerechnet werden (13 durch 3).

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Und für Tage, an denen du nie arbeitest, musst du natürlich auch keinen Urlaubstag abziehen.
Formel für Teilzeitkräfte: Urlaubsanspruch : 5 Werktage * Anzahl der Arbeitstage pro Woche = Anspruch.
Wieviele Stunden du an einem Tag arbeitest, spielt dabei keine Rolle (für den Urlaubsanspruch), die Gutschrift/Abzugsregel hat muemmel ja bereits erläutert, wenn du mit Gleitzeitkarte arbeitest /oder Steckkarte.

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"sika0304"

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