Urlaubsanspruch Mutterschutz 2010

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
rubyrubinstein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch Mutterschutz 2010

Guten Tag,

ich hab am 03.02.2010 Entbindungstermin. Mein MuSchu beginnt am 23.12.2009.

Da ich 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte und mir vom Arbeitgeber klar gesagt wurde, dass ich danach nicht mehr dort arbeiten kann frag ich mich, was mit dem Urlaub aus 2010 passiert?

Kann ich den Urlaub in 2009 vor Beginn des MuSchu nehmen oder muss ich ihn mir 2010 ausbezahlen lassen?

Danke in Voraus für die Hilfe

RubyRubinstein



Ka

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ... dass ich danach nicht mehr dort arbeiten

merkwürdig: du hast einen gesetzlcihen anspruch darauf, nach der elternzeit wieder einen gleichwertigen job zu bekommen.

was den urlaub angeht: du kannst es halten wie du willst.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
rubyrubinstein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb. Ich seh ein, dass meine Stelle besetzt werden muss. Ich würde eh nicht mehr ganztags arbeiten wollen.. also hätte man sich da schon geeinigt. Soviel ich weiß muss er mir nämlich keine Halbtagsstelle anbieten.

Als ich gesagt habe, dass ich schwanger bin wurde mir klipp und klar gesagt "dass er mir das Leben hinterher zur Hölle machen könne". Das war eindeutig. Wobei in 2 Jahren immer viel passieren kann und ich lass das einfach ganz relaxt auf mich zukommen.

Aber gerade aus diesem Grund will ich keinen Urlaub verschenken. Ich hab noch 15 Tage Resturlaub aus 2009 und könnte somit ja noch früher in MuSchu gehen.

Also kann ich es so vertehen, dass mir die Tage aus 2010 auch bereits 2009 zustehen?

Merci

RR

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Nein, Dir stehen die Urlaubstage aus 2010 nicht schon in 2009 zu. Das wäre ein freiwilliges Entgegenkommen Deines AG.

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 17 Abs. 2 BEEG ) wird der Urlaub auf die Zeit nach der Elternzeit verschoben. Da Dein AG Dir ja erst kündigen darf, wenn die Elternzeit um ist, ergibt sich zwangsläufig, dass Du nach der Elternzeit mindestens einen Monat arbeiten musst, nämlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Den Urlaub könnte man dafür nutzen, dass Du tatsächlich aber nicht erscheinen musst.

Alternativ kann der AG den Urlaub auch auszahlen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rubyrubinstein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

dankeschön.

Dann werde ich meine Chefin einfach mal darauf ansprechen und abwarten, was sie mir anbietet. Am besten stell ich mich mal dumm *lächelt*

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Von welchem Urlaub 2010 reden wir den?

§ 17 Abs. 1 BEEG sagt doch

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

Wenn du also 2010 nicht erscheinst (bei 2 J Elternzeit), hast kann die der AG, soweit ich weiß 12/12 Urlaubsanspruch abziehen. Und dann hast du 0 Urlaubstage.

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#6
 Von 
rubyrubinstein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

es geht mir nur um den Urlaub aus dem Mutterschutz in 2010. Nicht um die Zeit danach.

Wenn das Kind termingerecht kommt wäre das doch immerhin bis Anfang April 2010.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Das ist richtig. Die Elternzeit beginnt erst mit dem Ende des Mutterschutzes, so dass Dir je nach genauem Geburtstermin 3/12 oder 4/12 des Jahresurlaubs 2010 zustehen. Das gilt auch, wenn man in 2010 aufgrund von Muttereschutz und Elternzeit gar nicht erscheint.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rubyrubinstein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

danke HH.. jetzt ist nur noch die Frage - kann ich den mir zustendenden Urlaub VOR dem Mutterschutz nehmen? Danach werde ich ja nicht mehr dort arbeiten.

Auch wenn man sich auf 4 oder 5 Tage einigen würde.. es würde für mich bedeuten, ein paar Tage weniger hin zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Für den Urlaub 2010 gibt es in keiner Hinsicht einen Rechtsanspruch, den schon in 2009 nehmen zu können. Selbst der Resturlaub 2009 kann Dir verweigert werden, wenn dringende betriebliche Gründe gegen den Urlaub sprechen.

Nicht genommener Urlaub wird dann entweder ausgezahlt oder auf die Zeit nach der Elternzeit verschoben.

quote:
Wenn das Kind termingerecht kommt wäre das doch immerhin bis Anfang April 2010.


Wenn das Kind termingerecht kommt oder vor dem Termin, dann müsste nach meiner Rechnung der Mutterschutz am 31.03.2010 enden. Nur wenn das Kind nach dem Termin kommt, dann geht der Mutterschutz in den April hinein.

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" "

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#10
 Von 
rubyrubinstein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

HH.. dankeschön und ein schönes WE

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