Urlaubsanspruch Mutterschutz Elterngeld

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eileen32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Mutterschutz Elterngeld

Da ich keine Antwort auf meinen konkreten Fall finde, hoffe ich, hier kann mir jemand eine Antwort geben. Kurz die Fakten:

- Arbeit zum 1. Februar 2009 angetreten, Vertrag auf 1 Jahr befristet
- Schwanger geworden, absolutes Beschäftigungsverbot seit Anfang April, nun seit ein paar Tagen im Mutterschutz

Nun meine Fragen:

1. Mein AG sagt, ich solle meine entstandenen Urlaubsansprüche zwischen dem Mutterschutz und der Elternzeit "in natura" beanspruchen. Der Anspruch beträgt 20 Tage bis Ende der Mutterschutzzeit. Heißt das, ich würde dann noch einmal mein Gehalt bekommen oder wie wird dieser Urlaub ausgezahlt (den ich ja vorher nicht nehmen konnte)
2. Sollte ich tatsächlich noch einmal Gehalt vom AG bekommen, würde dieser Monat beim Elterngeldanspruch berücksichtigt werden?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Dein Vertrag endet am 31.01.2010.
Dein Mutterschutz vermutlich Ende Oktober. Der Arbeitgeber geht davon aus, dass du dann Elternzeit nimmst. Da du dann gar nicht mehr tätig bist, kannst du die Urlaubstage ja nicht nehmen und dir bleibt nur die Möglichkeit, den Arbeitgeber anzuschreiben und um Auszahlung des Urlaubsanspruches zu bitten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1.) Ja, das heißt es. Es gibt für Dich aber keine Veranlassung, Dich darauf einzulassen, da das ggf. Auswirkungen auf den Elterngeldanspruch während dieses Zeitraumes hat. Für den AG dürfte es hingegen egal sein, ob er den Urlaub auszahlen muss oder ob Du ihn nach dem Mutterschutz nimmst. Der AG darf nicht bestimmen, wann Deine Elternzeit beginnt und ist verpflichtet, den Urlaub auszuzahlen, wenn Du ihn nicht nehmen kannst.

zu 2.) Wenn Du nach der Geburt Urlaub nimmst, bist Du im rechtlichen Sinn in dieser Zeit vollzeitbeschäftigt. Dann besteht kein Anspruch auf Elterngeld.



-- Editiert am 16.07.2009 14:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eileen32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten! Nur nochmal eine Nachfrage: Da mein Gehalt ja höher ist als das Elterngeld, wäre es also am Klügsten, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen und dann im Anschluß das Elterngeld. Oder übersehe ich da etwas Wichtiges?

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