Guten abend,
ich hoffe es kennt sich jemand von euch aus. folgender sachverhalt:
mein AG weiß seit bekanntwerden meiner Schwangerschaft (anfang januar) vom errechneten Entbindungstermin 1.8.14. anfang januar hieß es ich solle meinen urlaub bis zum beginn des Mutterschutzes (20.6.-26.9.14) planen. Damals war ich noch bis 07.10.14 befristet angestellt und habe vorerst mit 20 tagen (1 Tag reserve) geplant bis zum beginn des mutterschutzes. seit mai bin ich fest von der firma angestellt, folglich habe ich jahresurlaub von 29 tagen.
so und heute begann mein AG sich auf einmal mit meinem Urlaub zu befassen. jetzt meinten die, ich hätte nur einen anspruch auf 19 tage da man wohl nur urlaub auf einen kompletten monat bekommt. das heißt ich bekomme nur den urlaub bis einschließlich august. was ich aber nicht wirklich verstehe, da ja der mutterschutz erst am 26.9. endet.
ich bin in einer einer tochterfirma angestellt für die der allgemeine tarifvertrag der reinigung zählt. mittlerweile wurde viele bereiche in diese firma ausgegliedert, obwohl diese nichts mit der reinigung zutun haben, so auch meine abteilung. da mein arbeitsvertrag in einigen bestandteilen nicht wirklich aussagekräftig ist und sich zum großen teil auf den rahmenvertrag der reinigung bezieht habe ich mir diesen damals zusenden lassen.
weder in meinem Arbeitsvertrag noch in dem tarifvertrag kann ich ersehen, das ich nur urlaubsanspruch auf volle monate habe zumal mein vertrag ja nicht endet sondern nur "ruht".
hier mal ein link zum allgemein tarifvertrag der mir damals zugesandt worden ist:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CDAQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.gebaeudereinigerinnung-owl.de%2Fimages%2Ftarife%2FRahmentarifvertrag.pdf&ei=LRSGU470Nsqq7QaHlIDYBQ&usg=AFQjCNEkLCiZAADdjwzj__srqWIPmH0eLg
ich hatte heute auch schon mal beim Bundesministerium für Familie angerufen, die konnten mir allerdings nur allgemeine info´s geben. ich hoffe ich habe das alles einigermaßen verständlich geschrieben und vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
LG
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Urlaubsanspruch Mutterschutz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



"§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen."
Quelle: MuSchG
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der teil des MuSchG ist mir bekannt. mein AG meint aber, da ich ab 27.9. in Elternzeit gehe, mir würde der Urlaub für September nicht zustehen. Das heißt seiner Ansicht nach würde ich nur Urlaub für September bekommen, wenn der mutterschutz bis 30.9. gehen würde, was ja nicht der fall ist.
der AG will mir wegen 4 tagen den kompletten Urlaubsanspruch für september streichen. das ist für mich nicht nachvollziehbar, da der Arbeitsvertrag ja nur "ruht" und nicht beendet ist.
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Ihnen steht der komplette Jahresurlaub
zu, auch wenn Sie Ausfallzeiten (Mutterschutzfristen/Beschäftigungsverbote) haben.
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vielen dank
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Bei der Elternzeit wird der Urlaub anteilig gestrichen. Der volle Jahresanspruch steht dir nur zu, wenn du nicht in Elternzeit gehst, also nach der Mutterschutz zurückkehrst. Allerdings wird er nur für volle Kalendermonate der Elternzeit gekürzt. Daher steht er dir für September zu, auch wenn du dann in Elternzeit gehst.
Quelle hierfür ist das BEEG, §17:
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
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In 2014
besteht voller Urlaubsanspruch!
Dieser könnte noch vor Eintritt der Mutterschutzfristen genommen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html (s. dort Abs. 2 !!!)
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Nein, es wird anteilig gekürzt für volle Kalendermonate.
Die Übertragungsregelung (Abs. 2) hat einen anderen Hintergrund: Geburten kann man nicht planen, daher auch Urlaubsansprüche schlecht timen. Daher die Möglichkeit der Übertragung auf spätere Zeiten.
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Ein voller Urlaubsanspruch im Kalenderjahr besteht lt. BUrlG, wenn
1) die Wartezeit (6 Mo.) erfüllt ist und
2) das AV auch in der 2. Hälfte des Kalenderjahres besteht.
Beides liegt hier vor.
§ 17 II BEEG
ist hier ebenfalls relevant.
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Glaubs mir einfach, ich habe mich zu dem Thema schon mit Anwälten rumgeschlagen. Das BEEG spezifiziert nunmal die Reglungen des BUrlG. Der Anwalt meinte, dagegen könnte allerhöchstens Europarecht sprechen aber dort gibt es noch keine entsprechenden Entscheidungen, also sind die deutschen Gesetze anzuwenden.
Nach deiner Logik hätten Arbeitnehmer auch für Jahre, die sie komplett in Elternzeit verbringen, vollen Urlaubsanspruch. Das Arbeitsverhältnis besteht ja weiterhin.
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Es bleibt bei meiner Aussage!!!
§ 17 MuSchG
"... vor Beginn der Beschäftigungsverbote ..."
§ 17 II BEEG
"... vor dem Beginn der Elternzeit ..."
quote:<hr size=1 noshade>Nach deiner Logik hätten Arbeitnehmer auch für Jahre, die sie komplett in Elternzeit verbringen, vollen Urlaubsanspruch. <hr size=1 noshade>
Das habe ich NIE gesagt!
Ist eine Mutter das ganze Jahr in Elternzeit , hat sie für das Jahr keinen [u][/u]Urlaubsanspruch.
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"Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, haben Sie bereits ab dem 01.01.2010 einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Eine Quotelung des Urlaubsanspruchs findet nur in bestimmten Fällen statt, etwa wenn Sie in der ersten Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Sie können sich also Ihren gesamten Jahresurlaub vor dem Beginn des Mutterschutzes gewähren lassen, soweit – wie auch sonst – dringende betriebliche Belange Ihres Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
Beachten Sie aber, dass diese Regelung grds. nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Werktagen (Fünftagewoche) bzw. 24 Werktagen (Sechstagewoche) nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt. Da Ihnen Ihr Arbeitgeber mit 30 Urlaubstagen einen über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden Urlaubsanspruch gewährt, könnte er theoretisch diesen zusätzlichen Urlaubsanspruch etwa im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besonderen Einschränkungen unterwerfen. Prüfen Sie deshalb vorsichtshalber, ob sich dort besondere Regelungen finden. Ist dort nichts geregelt, können Sie die vollen 30 Werktage „nehmen"."
Quelle:https://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsanspruch-Mutterschutz---f107051.html
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Und was hat der Anwalt in seiner Ergänzung geschrieben?
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Wir sind noch nicht in der Elternzeit!!!
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@ hamburger-1910
Aber die Elternzeit steht nunmal an. Und da die Urlaubsnahme genehmigt werden muss vom AG und die Mutterschutzfrist bereits am 20.06. beginnt, ist es im geschilderten Fall schier unmöglich, den vollen Jahresurlaub vor der Mutterschutzfrist zu nehmen. Und wenn die TE dann in Elternzeit ist, kann der AG den Jahresurlaubsanspruch um 3/12 kürzen.
Von daher hilft alles rumdiskutieren hier nicht. Wenn alles so kommt, wie bisher geplant, dann wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr bei der TE nur 9/12 umfassen.
Puhhh, endlich mal jemand, der sich auf meine Seite schlägt. Ich habe es irgendwann aufgegeben, hamburger-1910 wollte mir einfach nicht glauben...
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Da ich gerade selber in der Situation bin, ja der Arbeitgeber darf für jeden vollen
Monat Elternzeit den Urlaub kürzen.
Aber nicht für den September, da dieser ja durch Übergang Mutterschutz / Elternzeit kein voller ist.
Also wie Eidechse schon schrieb 9/12 für dieses Jahr.
LG
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