Hallo,
in meinem Praktikantenvertrag steht geschrieben, dass sich mein Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen richtet. Gesetzlich: 24 Tage/Jahr und betrieblich: 30 Tage/Jahr.
Wie errechnet sich nun mein U-Anspruch, wenn ich vom 16.08.04-31.12.04 tätig war?
1) 30 Tage : 254 * 98 = 11,76 -> 12 (taggenau)
2) 30 Tage : 12 * 4,5 = 11,25 -> 11 (Monat)
3) 30 Tage : 12 * 5,0 = 12,5 -> 13 (Monat, aufgerundet)
Urlaubsanspruch Praktikum
17. November 2004
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Frage vom 17. November 2004 | 11:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Praktikum
#1
Antwort vom 17. November 2004 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (50229 Beiträge, 17585x hilfreich)
Nichts von den drei Möglichkeiten wahrscheinlich.
Üblich ist in den meisten Tarifverträgen und Betrieben und auch nach Bundesurlaubsgesetz:
30 Tage : 12 * 4,0 = 10,0 -> 10 (Monat, abgerundet)
Natürlich kann in Eurem Betrieb trotzdem eine andere Möglichkeit in Betracht kommen. Das müsstest Du dann aber selbst besser wissen.
Noch ein kleiner Hinweis sei gestattet:
Gesetzlicher Urlaub: 24 Werktage = 4 Wochen
Betriebl. Urlaub: 30 Arbeitstage = 6 Wochen
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