Folgender Fall:
Wenn ein Arbeitnehmer seit dem 27. September bei einer Firma angestellt ist und sich in der Probezteit befindet: Arbeitnehmer hat nun gekündigt (mit 2wöchiger Kündigungsfrist) zum 30.11.10. D.h. er war 2 Monate und 1 Woche beschäftigt. Urlaubtage im 1. Jahr sind 26 Tage.
1. Frage : wieviel Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer zu für diese 2 Monate und 1 Woche zu und hat er einen Rechtsanspruch auf diesen Urlaub?
2.Frage : Angenommen es besteht dieser Rechtsanspruch: es wurde nun aber mündlich eine Urlaubssperre für alle neuen Mitarbeiter bis nächsten Jahres verhängt und falls Arbeitnehmer tatsächlich einen Rechtsanspruch hätte auf diesen Urlaub ist es dann rechtens, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub verweigern kann wegen dieser mündlich ausgesprochenen Sperre?
3. Frage: Wenn Arbeitgeber anbietet den Resturlaub nur zusätzlich nach der Kündigung zu vergüten muss der Arbeitnehmer dies akzeptieren oder kann er darauf bestehen, diese Urlaubstage wirklich frei zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus
Stella8
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-- Editiert am 09.11.2010 22:09
-- Editiert am 09.11.2010 22:12
Urlaubsanspruch Probezeit
9. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 9. November 2010 | 22:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Probezeit
#1
Antwort vom 9. November 2010 | 22:30
Von
Status: Praktikant (540 Beiträge, 175x hilfreich)
ich würde mal sagen, du hast anspruch auf 4 tage urlaub,
falls die gesetzlichen regelungen gelten
(für jeden vollen kalendermonat 1/12 des jahresurlaubs
und keine anderslautenden tarifvereinbarungen
wenn ihn der AG auszahlen will, statt zu genehmigen, wird es dann wohl so sein
auszahlen muß er ihn, wenn er nicht genommen werden konnte
genehmigen muß er ihn (erstmal) nicht, wenn er sich auf urlaubssperre oder andere betriebliche gründe versteift
außer du erwirkst gerichtliche hilfe (einstweilige verfügung),
und ein richter sieht das anders
was sich aber im vorliegenden fall kaum lohnen dürfte
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