Urlaubsanspruch Probezeit

12. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
susi76123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsanspruch Probezeit

Wieviel Urlaubstage stehen einem zu wenn man 6 Monate Probezeit hat, bei 5 Arbeitstage in der Woche.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40853 Beiträge, 6603x hilfreich)

Das findet sich in deinem Arbeitsvertrag unter § Urlaub.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2343 Beiträge, 464x hilfreich)

Was steht zu Urlaub im Arbeitsvertrag? Zu wann möchtest Du Urlaub beantragen? Noch innerhalb der Probezeit?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von susi76123):
Wieviel Urlaubstage stehen einem zu wenn man 6 Monate Probezeit hat, bei 5 Arbeitstage in der Woche.
Die Probezeit spielt bei der Berechnung keine Rolle. Bei einer 5Tage Woche stehen dir, per Gesetz, mindestens 20 Urlaubstage/Jahr zu.

Signatur:

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#4
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von susi76123):
Wieviel Urlaubstage stehen einem zu wenn man 6 Monate Probezeit hat, bei 5 Arbeitstage in der Woche

Erstmal müssten Sie mal angeben, was Ihr AV dazu sagt.
Wenn Sie sagen, dass Sie in der Probezeit sind, deutet das darauf hin, dass Sie dort erst neu begonnen haben. Sie befinden sich damit noch in der sog. Wartefrist. Die Tatsache der Probezeit selbst ist unwichtig, entscheident ist der Ablauf der Wartefrist. Sodann bekommen Sie in der Wartefrist (den ersten 6 Monaten des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses), sog. Teilurlaub, und zwar für jeden vollen Monat des bestehens des Arbeitsverhältnisses. Dieser errechnet sich grundsätzlich so, dass man den Jahresanspruch durch 12 teilt. Haben Sie nur einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, beträgt dieser bei einer 5 Tage Woche 20 Tage pro Jahr, macht 1,66 Tage pro Monat. Daraus folgt, dass sie in den ersten 6 Monaten für eine volle Woche Urlaub quasi den Urlaub erstmal "sammeln" müssen. Nach Ablauf von 6 Monaten (Ende der Wartefrist) haben Sie dann den vollen Jahresurlaubsanspruch.

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