Guten Tag,
in unserer Firma haben alle Mitarbeiter einen Teilzeitarbeitsvertrag, befristet auf 10 Monate. Es gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat ( also 20 Tage ).
Wir arbeiten als Dienstleister für einen Auftraggeber.
Nun ist es leider so, das an Tagen an welchen unser Auftraggeber nicht arbeitet, wir auch nicht arbeiten - diesen Tag aber auch nicht bezahlt bekommen. An allen Arbeitstagen jedoch besteht Arbeitsverpflichtung, hier "darf"
kein Urlaub genommen werden.
Urlaub wird von der Firma also nur bezahlt in längeren Ferien wie z.B. Weihnachten oder Ostern...
Wir haben 6 Monate Probezeit. An Weihnachten wären jetzt 10 Arbeitstage frei, der Arbeitgeber bezahlt aber nur 8 ( 2 pro gearbeitetem Monat innerhalb der Probezeit ). Dann bekommen wir noch einmal 6 Tage an Ostern und das wars.
Es bleiben also 6 Tage Resturlaub übrig. Diese möchte der Arbeitgeber mit der letzten Abrechnung ausbezahlen. Die letzte Abrechnung kommt allerdings erst, wenn wir bereits Arbeitslosengeld erhalten. Wird vom Arbeitsamt also als Einkommen voll angerechnet. Von diesen 6 Tagen haben wir dann genau 0.- Euro !!
Es kann doch nicht sein das wir im November 5 Tage nicht arbeiten müssen ( unbezahlt ) weil unser Auftraggeber da geschlossen hat, und am Jahresende bleiben 6 Tage Resturlaub übrig von denen wir nichts haben !?!?
Es müsste dann doch also entweder der Arbeitgeber ( auch während der Probezeit ) mit den Urlaubstagen in Vorleistung gehen, oder wir das Recht haben auch an Tagen mit Arbeitsverpflichtung bzw.zumindest an den einzelnen unbezahlten freien Tagen den uns zustehenden Erholungsurlaub zu nehmen !!!
Wer kann weiterhelfen ?
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Urlaubsanspruch & Resturlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ihr Chef hat keine Ahnung vom Arbeitsrecht und bricht mehrere Gesetze. Vorweg: Wenn er schliesst, muss er Sie trotzdem bezahlen. Das nennt sich Annahmeverzug.
Auch Weihnachten muss er alle 10 Tage bezahlen, da Sie ja nichts dafür können, wenn Ihr Urlaubsanspruch kürzer ist als die Zeit, die Sie freinehmen müssen.
Es gibt das Recht des Arbeitgebers, Betriebsferien anzuordnen und von Arbeitnehmern zu verlangen, dass sie dafür Urlaub nehmen. Der muss dann aber bezahlt werden und ein Arbeitgeber hat kein Recht, über alle Urlaubstage zu bestimmen.
Der Grundsatz im Urlaubsrecht ist, dass ein Arbeitnehmer entscheidet, wann er Urlaub nehmen möchte und der Arbeitgeber dies in besonderen Fällen ablehnen darf. Aber nur weil der AG arbeitet, den Arbeitnehmern zu verbieten, Urlaub zu nehmen, ist nicht zulässig.
Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist?
Sie können das Gehalt für unbezahlte und unfreiwillige freie Tage später gerichtlich einfordern, deshalb ist die Frist wichtig.
Und zur Auszahlung, die Sie ja gar nicht wünschen, sagt das Gesetz:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Vorrangig ist Urlaub zu gewähren. Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag auf Urlaubsgewährung stellen und können diesen auch juristisch durchsetzen.
Sehr informativ dazu:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
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Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Mfg
Skyrat
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