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-- Editiert von Hetgens am 10.10.2006 20:07:36
-- Editiert von Hetgens am 10.10.2006 20:08:33
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-- Editiert von Hetgens am 10.10.2006 20:07:36
-- Editiert von Hetgens am 10.10.2006 20:08:33
.. wenn das betreff die frage vollkommen darstellt, dazu folgendes:
a) der AG hat die urlaubswünsche der AN zu berücksichtigen, soweit der Betrieb das zulässt.
b) wenn die urlaubswünsche der AN konkurrieren, muss er eine auswahl treffen, bei der soziale belange eine rolle spielen. also z.b. urlaub mit kindern in den ferien.
c) das aber heißt nicht, dass kinderlose und alleinstehende stets und für alle zeit zurückstecken und auf urlaub in der ferienzeit verzichten müssten.
ob es urteile gibt, die einen solchen anspruch quasi festschreiben, weiß ich nicht, ich glaube es aber auch nicht. ansonsten: googlen.
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