Hallo zusammen,
ich möchte demächst bei meinem Arbeitgeber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, falls er zustimmt, da ich ein Studium beginnen möchte.
Ich bin seit fast drei Jahren bei meinem AG. Inklusive Ausbildung die angerechnet wird.
Jetzt stellt sich für mich mehrere Fragen:
1. Wie sieht es mit meinem Urlaubsanspruch aus?
Hierzu habe ich bereits recherchiert und habe folgendes Urteil gefunden: ArbG Frankfurt (Az: 7 Ca 7053/02)
Gibts hierzu neuere Urteile?
2. Was ist günstiger für mich ein Aufhebungsvertag oder eine Kündigung unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruches, der Sperre durch die Agentur, .... und was mir gerade nicht einfällt :-).
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Viele Grüße
luckyluck
Urlaubsanspruch/ Sperre durch Agentur f. Arbeit
10. Juni 2010
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Frage vom 10. Juni 2010 | 23:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch/ Sperre durch Agentur f. Arbeit
#1
Antwort vom 11. Juni 2010 | 07:58
Von
Status: Lehrling (1843 Beiträge, 485x hilfreich)
quote:
Az: 7 Ca 7053/02
Die Rechtssprechung dürfte sich nicht geändert haben.
quote:
der Sperre durch die Agentur,
Wenn Sie ein Studium beginnen wollen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Dadurch erhalten Sie auch kein ALG I. Eine Sperre ist daher irrelevant.
Ein Studium dauert in der Regel mehr als 3 Jahre, so dass Sie danach keinen Anspruch auf ALG I haben.
Daher dürfte es in dieser Hinsicht egal sein, ob Sie kündigen oder einen Auflösungsvertrag unterschreiben.
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