Urlaubsanspruch Teilzeit-Vollzeit

26. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
danieala355
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Teilzeit-Vollzeit

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich brauche Ihre Unterstützung.

Ich habe vom 01.01.2021 bis zum 15.05.2021 als Werkstudent gearbeitet und ab 15.05.2021 habe ich meinen Vertrag in gleicher Firma zur vollzeit geändert. Also, ab 15.05.2021 habe ich bis Heute vollzeit gearbeitet. Ich habe meinen gesetzlichen Urlaubsanspruch während der Werkstudenttätigkeit ,also im April schon verwendet (23 Tage) und ein Urlaubstag wurde mit 4 Std vergütet.
Da ich ab 15.05.2021 fast 8 Monate vollzeit gearbeitet habe, finde ich diese Vergütung nicht sinnvoll.
Besteht beim Vertragswechel nochmal einen Anspruch auf Urlaub ? Oder soll Arbeitgeber mir einen Differenzbetrag bezahlen?

Danke im Voraus

Viele Grüße
Daniela

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von danieala355):
fast 8 Monate Vollzeit

'Fast' - das könnte den Unterschied ausmachen. U-Anspruch erwirbt AN nur für volle Monate.

Du schweigst dich darüber aus, auf wie viele Wochentage sich deine AZ während der Phase 'Werkstudent' verteilt hat - davon hängt dein U-Anspruch für diese Zeit ab, nicht von Voll- oder Teilzeit. Ob sich dein U-Anspruch durch den Wechsel von Teil- auf Vollzeit verändert hat, sollte sich aus dem AV ergeben - im Grunde aber gibt es dafür keinen Anlass.

Zitat (von danieala355):
ein Urlaubstag wurde mit 4 Std vergütet.

... möglicherweise hat der AG dir 4 Stunden vergütet auf Basis deines Stundenkontingentes als Werkstudent.
... genau genommen hast du keinerlei Anspruch auf Vergütung, insofern Urlaubsabgeltung nur und ausschließlich vorgesehen ist, wenn das AV endet, ohne dass der U genommen werden kann. Lies das BUrlG, hier speziell § 7 Abs. 4

Angemerkt:
23+1 Tag Urlaub sprechen dafür, dass der Betrieb 6 Tage die Woche arbeitet; mit 24 Tagen bekommst du den gesetzlichen Urlaub und nicht mehr. Ist das auch so in deinem AV verankert?

-- Editiert von blaubär+ am 26.12.2021 07:11

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

... ich sehe soeben, dass ich deine Frage nur indirekt beantwortet hatte:
Eine Forderung kannst du nur stellen, wenn eine Grundlage dafür gegeben ist. Die sehe ich nicht.
Allenfalls käme als Lösung infrage, dass der Vorgang Auszahlung des 1 U-Tages rückabgewickelt wird und du den Tag Urlaub tatsächlich noch realisierst; Zeit genug ist ja bis zum 31/03/22.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danieala355
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich zuerst für deine Rückmeldung.

Zitat (von blaubär+):
Fast' - das könnte den Unterschied ausmachen. U-Anspruch erwirbt AN nur für volle Monate

Also ich habe vom 15.05.2021 bis heute mindestens 5 Tage in der Woche und manchmals sogar 6 Tage in der Woche gearbeitet und arbeite immer noch.


Zitat (von blaubär+):
Du schweigst dich darüber aus, auf wie viele Wochentage sich deine AZ während der Phase 'Werkstudent' verteilt hat


Als Werkstudent habe ich 3xWoche gearbeitet, also immer 8x8x4 Stunden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von danieala355):
... meinen gesetzlichen Urlaubsanspruch .... im April schon verwendet (23 Tage)

WOW ... dann hast du wahrlich keinen Grund, dich zu beschweren!

Als Werkstudentin hast du an 3 Wochentagen gearbeitet, somit hätte dir für 4 Monate die Hälfe des vollen U-Anspruchs zugestanden gehabt. Ähnlich für die Zeit bis heute: Wenn du Mal 5 Tage arbeitest, Mal 6 wirkt sich das auch auf den U-Anspruch aus. Wenn die Firma das richtig handhabt. Sollten 5- und 6-Tagewochen regelmäßig wechseln - 50/50 -, liefe der Jahresanspruch auf 22 U-Tage hinaus, wenn das ganz unregelmäßig läuft, müsste man genau zählen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.684 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen