Urlaubsanspruch - Teilzeit

1. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
seventy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch - Teilzeit

Hallo liebe Forennutzer,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ein AN möchte ein Arbeitsverhältnis beginnen. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (20 Stunden) verteilt auf 3 Tage.

Der AG hat Interesse teilt ihm aber folgendes mit, dass es keinen Sinn machen würde, 20 Wochenstunden verteilt auf drei Tage zu arbeiten. Bei drei Tagen würde sich eine Beschäftigung von 12 Wochenstunden ergeben. Eine Ausnahme könnten Urlaubszeiten sein.

Das ist für mich nicht verständlich. Warum sollte das keinen Sinn machen und worauf beziehen sich denn die 12 Wochenstunden?

Ich bin euch sehr dankbar für eine Antwort.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

quote:
Ein AN möchte ein Arbeitsverhältnis beginnen. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (20 Stunden) verteilt auf 3 Tage.


3 Tage mit 20h je Woche ist das Angebot des AGs oder des ANs?

quote:
Der AG hat Interesse teilt ihm aber folgendes mit, dass es keinen Sinn machen würde, 20 Wochenstunden verteilt auf drei Tage zu arbeiten. Bei drei Tagen würde sich eine Beschäftigung von 12 Wochenstunden ergeben.


Der AG benötigt anscheinend jemand, der jeden Tag in der Woche kommt, aber nur für 4h. Ist das denbar?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seventy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

20 Stunden auf drei Tage verteilt ist das Angebot des ANs. Dies möchte er auch gern so aufrechterhalten.

Richtig, AG möchte lieber vier Tage.

Nur ist die für den AG geäußerte "Sinnlosigkeit" noch nicht erkennbar???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

Für mich ist zuallererst der Threadtitel Urlaubsanspruch -teilzeit nicht im thema erkennbar.

quote:
20 Stunden auf drei Tage verteilt ist das Angebot des ANs. Dies möchte er auch gern so aufrechterhalten


Das ist zwar schön, wenn man aber keinen passenden AG dafür findet, sieht es eher mau aus. So weit, dass man als AN sich die Arbeitsbedingungen autonom aussuchen kann, sind wir leider noch nicht. I.d.R. kommen die angebote von Arbeitgeberseite.

quote:
Nur ist die für den AG geäußerte "Sinnlosigkeit" noch nicht erkennbar???


Gut bei 3 vs. 4 Tagen und 12h vs. 20h weiss ich auch nicht so recht, was der AG will. Aber man hat als potentieller AN keine Rechte, dies zu hinterfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seventy2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch in der Branche ist es so, dass es einen großen Mitarbeitermangel gibt. Daher ist der AG - wie er selbst auch sagt - sehr froh, wenn er überhaupt jmd. findet.

Der AN hatte auch noch andere Bewerbungsgespräche, die sehr gut gelaufen sind. Es wird sich also sicher etwas ergeben ;-).

Mich interessierte lediglich, worin hier die Sinnlosigkeit bestehen soll.

Aber dennoch: Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8087x hilfreich)

quote:
Mich interessierte lediglich, worin hier die Sinnlosigkeit bestehen soll.


Mit Nennung der Branche wäre auf die Frage mutmaßlich auch hier eine Antwort zu erwarten.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

... diese "Sinnlosigkeit" muss ja nicht die nihilistische Tiefe eines Sartre haben - ich schlage vor zu übersetzen in: für mich als AG nicht sinnvoll/wunschentsprechend

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Milisha
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke, der AG sucht jemanden, der jeweils halbe Tage zur Verfügung steht, d.h. 4 Std. täglich. Der AN möchte aber nur an 3 Tagen kommen, somit ergeben sich 12 Std. - was für den AG evtl. sinnlos ist, weil es insgesamt zu wenige Std. sind. Möchte der AG nicht von seiner Forderung der halben Tage abrücken, dann ist das eben so - Pech gehabt.
Den Threadtitel verstehe ich auch nicht.

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