Hallo!
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und teile mir mit einer Kollegin eine Vollzeitstelle im job-sharing-Verfahren.
Bisher haben wir immer wochenweise abwechselnd Frühschicht (täglich 4 Stunden) bzw. Spätschicht (Mo - Do 4 Stunden, Fr. 2,50 Stunden) gearbeitet.
Auf unseren Wunsch wurde unsere Arbeitszeit wie folgt geändert: Do - Mi Vollzeit, die andere Woche frei.
Ich hoffe, ich habe es bisher gut erklären können *g*
Jetzt geht es um unseren Urlaubsanspruch. Unsere Personalabteilung möchte unseren Urlaub jetzt wie folgt berechnen:
Nur für die Tage, in denen wir Vollzeit arbeiten, sollen wir Urlaub eintragen. Also in der Woche, in der wir nur Donnerstag und Freitag arbeiten 2 Tage und in der anderen Woche dann eben 3 Tage.
Soweit ist es ja auch verständlich, aber unser Urlaubsanspruch von 29 Tagen soll dann halbiert werden.
Würde also heißen, dass wir nur noch 14,5 Tage Urlaub zur Verfügung haben...
Das kommt mir etwas wenig vor...
Vor allem müssen wir uns im Krankheits- bzw. Urlaubsfall ja gegenseitig vertreten. Wie kann ich da Urlaub nehmen und meine freien Tage nicht als Urlaub kennzeichnen? Da könnte dann ja jederzeit der Anruf kommen: Die Kollegin hat sich krank gemeldet, also antreten zum Arbeiten!
So, ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert und hoffe auf Antworten, die mir weiter helfen!
Unsere Job-Sharing-Stelle ist übrigens die einzige bei der Stadtverwaltung...vielleicht sind sie damit ein wenig überfordert?
Grüße und Danke schön!
Urlaubsanspruch Teilzeit
Hallo!
Sie arbeiten ja laut Plan auch nur 1/2 Jahr
also steht Ihnen auch nur der halbe Urlaub
zu.Wenn Sie 1 Woche Urlaub beantragen,haben
Sie 2 Wochen frei.
Sollte einer von Ihnen krank werden,arbeitet
der andere auf ein Guthabenkonto n.m.M.!
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Hallo!
Erst mal danke für die Antwort. Das leuchtet mir ein, das mein Urlaub "halbiert" wird. Bei Vertretung bei Krankheit bzw. Urlaub bekommen wir die Stunden ausbezahlt, es gibt also kein Guthabenkonto für Vertretungsstunden.
Grüße
Banshee1
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Hallo!
Erarbeite ich mir nicht noch Urlaub, wenn ich vertretungsweise für die Kollegin mitarbeite? Wenn die längerfristig ausfallen sollte, müßte mein Urlaubsanspruch doch auch steigen, oder sehe ich das falsch?
Mal ein überspitztes Beispiel: die Kollegin fällt für das ganze Jahr aus und ich muß sie vertreten. Dann könnte mich der Arbeitgeber trotz Überstundenvergütung nicht auf meinen 18 Tagen Jahresurlaub sitzen lassen, oder?
Aber erst mal lieben Dank für eure Antworten!
Grüße
Banshee1
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten