Liebes Forum,
ich arbeite als Werkstudentin 16h/ Woche in 2 Tagen in der Woche. Dabei errechnet sich mir ein Urlaubsanspruch von 8 Tagen im Jahr. Mir stellt sich nun aber die Frage, wie dieser von meiner Arbeitswoche abgezogen wird.
Mein Unternehmen hat 7 Tage die Woche geöffnet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Beispiel: ich möchte mir von Donnerstag bis Montag freinehmen. Also eigentlich 5 volle Arbeitstage.
Wieviel Urlaubstage werden mir dann abgezogen?
Werden die Sonn- und Feiertage auch ganz normal als Urlaubstage geltend gemacht?
Bisher konnte ich dazu noch keine passende Antwort finden. Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
kolibrine
Urlaubsanspruch Teilzeit bei 2 Tage Woche
20. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. April 2023 | 18:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Teilzeit bei 2 Tage Woche
#1
Antwort vom 20. April 2023 | 19:20
Von
Status: Heiliger (20346 Beiträge, 7363x hilfreich)
Zitat :16h/ Woche in 2 Tagen in der Woche
Das Entscheidende lässt du aus: an welchen Wochentagen bist du zur Arbeit eingeteilt / verpflichtet.
Denn das sollte klar sein, dass man Urlaub nur für Tage beantragen muss, an denen man sonst zu arbeiten hätte.
#2
Antwort vom 20. April 2023 | 20:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin für keine festen Tage eingeteilt. Ich gebe lediglich meine Verfügbarkeiten einen Monat im Voraus frei, von welchen sich mein Vorgesetzter 2 Tage die Woche aussucht.
Die Tage an denen ich arbeite sind unregelmäßig, mal können es zwei Tage am Wochenende sein, mal zwei Tage werktags.
Für die Zeit des von mir geplanten Urlaubs würden die Tage noch nicht feststehen, da ich den Urlaub vor meinen Verfügbarkeiten einreiche.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. April 2023 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (50216 Beiträge, 17582x hilfreich)
Dann werden für eine Woche Urlaub zwei Tage angerechnet.
#4
Antwort vom 21. April 2023 | 08:41
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat :Für die Zeit des von mir geplanten Urlaubs würden die Tage noch nicht feststehen, da ich den Urlaub vor meinen Verfügbarkeiten einreiche.
Dann reiche deine Verfügbarkeiten abzüglich deines "Urlaubs" ein (da bist du ja nicht verfügbar), dann brauchst du gar keinen Urlaubstag nehmen.
#5
Antwort vom 22. April 2023 | 08:58
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 723x hilfreich)
Zitat :ich arbeite ... 2 Tage in der Woche. Ich gebe meine Verfügbarkeiten im Voraus frei, von welchen sich mein Vorgesetzter 2 Tage die Woche aussucht.
ich möchte mir von Donnerstag bis Montag freinehmen.
Was GENAU ist arbeitsvertraglich geregelt, d.h. was ist mit "2 Tage in der Woche" gemeint?
a) Es könnte vereinbart sein: In jeder Woche von Montag bis Sonntag benennt AN mindestens 2 Tage, an denen ihr Arbeit angeordnet werden kann.
Dann wäre der Einsatz von Urlaubstagen (nur) dann nötig, wenn AN sich von ihrer Arbeitspflicht freistellen lassen will, indem sie etwa "Urlaub" beantragt in der Weise, dass sie nur einen ( oder gar keinen) Tag in (Urlaubs-)Woche X als "verfügbar" benennen will ( ....in Woche 42 bin ich nur am Mittwoch verfügbar .... )
b) Es könnte vereinbart sein: In jedem Zeitraum von der Dauer einer Woche ( z.B. von Dienstag bis Mittwoch, von Samstag bis Freitag ) ... hat die AN für 2 Tage verfügbar zu sein. Dann müsste AN "Urlaub" beantragen für den Fall, dass sie 10 Tage am Stück "unverfügbar" bleiben will ( etwa wenn Sie angibt: verfügbar: Montag&Dienstag den 1. und 2., dann wieder erst am Samstag und Sonntag den 13. und 14. )
c) Es könnte vereinbart sein: "im Durchschnitt" 2 Tage pro Woche. Über die Art der Durchschnittsberechnung müßte eine Vereinbarung getroffen sein ... ( monatliche / quartalsweise / 2, 3, 4 -wöchentliche Durchschnittsbildung? )
RK
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.095
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten