Urlaubsanspruch - Ungleichbehandlung

9. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Davey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch - Ungleichbehandlung

Guten Tag,
ich habe folgende Frage: mein Kollege hat 24 Tage Urlaub bei 30 Stunden pro Woche (5-Tage-Woche) und ich 12 Tage bei 20 Stunden pro Woche (3-Tage-Woche). Meine Urlaubstage wurden durch 20 Tage gesetzliche Mindesturlaubstage geteilt. ist diese Ungleichbehandlung rechtens? Vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es kommt nicht auf die Stundenzahl an, die man arbeitet, sondern auf die Anzahl der Tage in der Woche, in denen man berufstätig ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

.... Wobei dennoch irgendwo der Wurm drin ist - sei es in deinen Informationen, sei es in der Berechnung der Firma.

Zitat:
24 Tage Urlaub bei 30 Stunden pro Woche (5-Tage-Woche) und ich
12 Tage bei 20 Stunden pro Woche (3-Tage-Woche)

Wenn die Angaben über deinen Kollegen stimmen - 24 U-Tage/5-Tage-Woche - dann lautet die Rechnung für dich:
24/5*3 = 14, 39999 (also 14 Tage).

Andererseits:
Wenn die Angabe 12 U-Tage / 3-Tage-Woche korrekt ist, stimmt die Angabe für deinen Kollegen nicht; dann wären für ihn 20 U-Tage korrekt.

Denkbar auch, dass die Angabe 24 U-Tage sich in Wahrheit auf eine 6-Tage-Woche bezieht, jedenfalls ist '12' (halbe Woche) ohne weiteres als Hälfte von '24' zu erkennen.
24 Tage beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch für die 6-Tagewoche.

Angemerkt: "Meine Urlaubstage wurden durch 20 Tage gesetzliche Mindesturlaubstage geteilt" ist ein Satz, den ich hinten und vorne nicht verstehe - oder er ist schlicht sinnfrei.

-- Editiert von blaubär+ am 09.12.2020 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Davey):
ist diese Ungleichbehandlung rechtens?
Ja. Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss eingehalten werden Solange dies der Fall ist kann der AG selbstverständlich einem anderen AN mehr Urlaub zugestehen. Es gibt nur ein paar unerlaubte Arten der Diskriminierung (alter Geschlecht...) aber Bonusurlaub, weil der andere AN besser verhandelt hat ist vollkommen legitim.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
miriambossner
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Davey):
ist diese Ungleichbehandlung rechtens?
Ja. Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss eingehalten werden Solange dies der Fall ist kann der AG selbstverständlich einem anderen AN mehr Urlaub zugestehen. Es gibt nur ein paar unerlaubte Arten der Diskriminierung (alter Geschlecht...) aber Bonusurlaub, weil der andere AN besser verhandelt hat ist vollkommen legitim.



Legitim ja, aber leider trotzdem unfair.

-- Editiert von miriambossner am 09.12.2020 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

... das wäre freilich eine weitere Option, dass der Kollege evtl. besser verhandelt haben oder aus unbekannten Gründen besser gestellt worden sein könnte.
Das ist bis zum Erweis des Gegenteil aber nur eine Idee. Für sonderlich wahrscheinlich halte ich das nicht.
AG wissen, dass Unterschiede in bestimmten Angelegenheiten auch leicht Unfrieden schaffen.

Zu klären wäre vorderhand, ob die vermeintliche Kürzung sich lediglich aus der Natur der Sache ergibt:
der eine arbeitet 5 Wochentage, der andere 3.
Dann ist nix unfair daran, wenn Nr. 2 dann eben 3/5 vom Urlaubsanspruch einer Vollzeitkraft bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Davey):
mein Kollege hat 24 Tage Urlaub bei 30 Stunden pro Woche (5-Tage-Woche) und ich 12 Tage bei 20 Stunden pro Woche (3-Tage-Woche).


1. Es handelt sich offenbar um ein Teilzeitarbeitsverhältnis: "Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

2. Masstab ist nicht ein bestimmter Kollege, sondern die "vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer". Gegenüber Vollzeitarbeitnehmern darf ein Teilzeitarbeiter nicht WEGEN DER TEILZEIT benachteiligt werden.

3. 12 Tage Urlaub in der 3-Tagewoche entsprechen 20 Tage in der 5-Tage.Woche.

Wenn ein Vollzeitbeschäftigter in der 5-Tagewoche 24 Tage Urlaub hat, dann läge hier eine unzulässige Benachteiligung eines Teilzeitbeschäftigten vor.

Zitat (von -Laie-):
Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss eingehalten werden Solange dies der Fall ist kann der AG selbstverständlich einem anderen AN mehr Urlaub zugestehen.


Diese Überlegung trifft nur zu beim Vergleich zwischen zwei Arbeitnehmern mit derselben regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Hier darf der Arbeitgeber den einen Arbeitnehmer gegenüber dem anderen benachteiligen, im Hinblick auf den beiden zustehenden Jahresurlaub.

Wenn aber einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer x Tage Urlaub in der Y-Tage-Woche zugestanden werden, und dem teilzeitbeschäftigten in der Y-Tage-Woche weniger als x Urlaubstage, dann lage eine unzulässige Benachteiligung vor.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn ein Vollzeitbeschäftigter in der 5-Tagewoche 24 Tage Urlaub hat, dann läge hier eine unzulässige Benachteiligung eines Teilzeitbeschäftigten vor.
Ach? Bitte mal mit Gesetzestexten und Urteilen belegen.

In genug Betrieben gibt es z.B. mit zunehmenden Alter mehr Urlaubstage. Im übrigen ist der AG frei in der Gestaltung seiner Arbeitsverträge.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// Benachteiligung

Sehe ich auch nicht. Im Gegenteil: Eine Faustregel besagt, dass der AG einen jeden besserstellen, aber niemanden schlechter stellen darf (als ihm zusteht). Besserstellung einer Person bedeutet mitnichten Benachteiligung des anderen oder aller anderen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
In genug Betrieben gibt es z.B. mit zunehmenden Alter mehr Urlaubstage. Im übrigen ist der AG frei in der Gestaltung seiner Arbeitsverträge


Das gibt es bei uns im Betrieb auch (durch Manteltarifvertrag geregelt) und davon profitiere u.a. auch ich. Da reden wir auch nicht von Peanuts sondern von bis zu 30 zusätzlich freien Tagen im Jahr (je nach Alter).
Entsprechend den Regelungen im Manteltarifvertrag profitierten Teilzeitkräfte aber nicht, bzw. nur minimal davon.

Durch eine einzelne Betriebsratsgruppe unterstützt (natürlich nicht durch die dominierende Betriebsratsgruppe der zuständigen Gewerkschaft) prozessierten einige Mitarbeiter erfolgreich durch die Instanzen bis hin zum BAG (der AG hatte immer Widerspruch eingelegt). Jetzt gibt es diese zusätzliche Altersfreizeit anteilig auch für Teilzeitkräfte.

Was will ich damit sagen: Eine Benachteiligung von Teilzeitmitarbeitern wird kaum rechtlichen Bestand haben!

-- Editiert von Alter Sack am 10.12.2020 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Was will ich damit sagen: Eine Benachteiligung von Teilzeitmitarbeitern wird kaum rechtlichen Bestand haben!
Ist aber bei Dir ein anderer Fall. Ich kann trotzdem dem einen 25 Tage Urlaub geben, dem nächsten 20 und dem dritten auch 20, obwohl dieser TZ ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn aber einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer x Tage Urlaub in der Y-Tage-Woche zugestanden werden, und dem teilzeitbeschäftigten in der Y-Tage-Woche weniger als x Urlaubstage, dann lage eine unzulässige Benachteiligung vor.
Das sehe ich nicht so und ich kann keinerlei rechtliche Grundlage finden, welche diese Behauptung untermauern würden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen