Guten Tag,
ich habe folgende Frage: mein Kollege hat 24 Tage Urlaub bei 30 Stunden pro Woche (5-Tage-Woche) und ich 12 Tage bei 20 Stunden pro Woche (3-Tage-Woche). Meine Urlaubstage wurden durch 20 Tage gesetzliche Mindesturlaubstage geteilt. ist diese Ungleichbehandlung rechtens? Vielen Dank!
Urlaubsanspruch - Ungleichbehandlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es kommt nicht auf die Stundenzahl an, die man arbeitet, sondern auf die Anzahl der Tage in der Woche, in denen man berufstätig ist.
wirdwerden
.... Wobei dennoch irgendwo der Wurm drin ist - sei es in deinen Informationen, sei es in der Berechnung der Firma.
Zitat:24 Tage Urlaub bei 30 Stunden pro Woche (5-Tage-Woche) und ich
12 Tage bei 20 Stunden pro Woche (3-Tage-Woche)
Wenn die Angaben über deinen Kollegen stimmen - 24 U-Tage/5-Tage-Woche - dann lautet die Rechnung für dich:
24/5*3 = 14, 39999 (also 14 Tage).
Andererseits:
Wenn die Angabe 12 U-Tage / 3-Tage-Woche korrekt ist, stimmt die Angabe für deinen Kollegen nicht; dann wären für ihn 20 U-Tage korrekt.
Denkbar auch, dass die Angabe 24 U-Tage sich in Wahrheit auf eine 6-Tage-Woche bezieht, jedenfalls ist '12' (halbe Woche) ohne weiteres als Hälfte von '24' zu erkennen.
24 Tage beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch für die 6-Tagewoche.
Angemerkt: "Meine Urlaubstage wurden durch 20 Tage gesetzliche Mindesturlaubstage geteilt" ist ein Satz, den ich hinten und vorne nicht verstehe - oder er ist schlicht sinnfrei.
-- Editiert von blaubär+ am 09.12.2020 16:54
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Ja. Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss eingehalten werden Solange dies der Fall ist kann der AG selbstverständlich einem anderen AN mehr Urlaub zugestehen. Es gibt nur ein paar unerlaubte Arten der Diskriminierung (alter Geschlecht...) aber Bonusurlaub, weil der andere AN besser verhandelt hat ist vollkommen legitim.Zitatist diese Ungleichbehandlung rechtens? :
Zitat:Ja. Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss eingehalten werden Solange dies der Fall ist kann der AG selbstverständlich einem anderen AN mehr Urlaub zugestehen. Es gibt nur ein paar unerlaubte Arten der Diskriminierung (alter Geschlecht...) aber Bonusurlaub, weil der andere AN besser verhandelt hat ist vollkommen legitim.Zitatist diese Ungleichbehandlung rechtens? :
Legitim ja, aber leider trotzdem unfair.
-- Editiert von miriambossner am 09.12.2020 18:03
... das wäre freilich eine weitere Option, dass der Kollege evtl. besser verhandelt haben oder aus unbekannten Gründen besser gestellt worden sein könnte.
Das ist bis zum Erweis des Gegenteil aber nur eine Idee. Für sonderlich wahrscheinlich halte ich das nicht.
AG wissen, dass Unterschiede in bestimmten Angelegenheiten auch leicht Unfrieden schaffen.
Zu klären wäre vorderhand, ob die vermeintliche Kürzung sich lediglich aus der Natur der Sache ergibt:
der eine arbeitet 5 Wochentage, der andere 3.
Dann ist nix unfair daran, wenn Nr. 2 dann eben 3/5 vom Urlaubsanspruch einer Vollzeitkraft bekommt.
Zitatmein Kollege hat 24 Tage Urlaub bei 30 Stunden pro Woche (5-Tage-Woche) und ich 12 Tage bei 20 Stunden pro Woche (3-Tage-Woche). :
1. Es handelt sich offenbar um ein Teilzeitarbeitsverhältnis: "Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
2. Masstab ist nicht ein bestimmter Kollege, sondern die "vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer". Gegenüber Vollzeitarbeitnehmern darf ein Teilzeitarbeiter nicht WEGEN DER TEILZEIT benachteiligt werden.
3. 12 Tage Urlaub in der 3-Tagewoche entsprechen 20 Tage in der 5-Tage.Woche.
Wenn ein Vollzeitbeschäftigter in der 5-Tagewoche 24 Tage Urlaub hat, dann läge hier eine unzulässige Benachteiligung eines Teilzeitbeschäftigten vor.
ZitatDer gesetzliche Urlaubsanspruch muss eingehalten werden Solange dies der Fall ist kann der AG selbstverständlich einem anderen AN mehr Urlaub zugestehen. :
Diese Überlegung trifft nur zu beim Vergleich zwischen zwei Arbeitnehmern mit derselben regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Hier darf der Arbeitgeber den einen Arbeitnehmer gegenüber dem anderen benachteiligen, im Hinblick auf den beiden zustehenden Jahresurlaub.
Wenn aber einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer x Tage Urlaub in der Y-Tage-Woche zugestanden werden, und dem teilzeitbeschäftigten in der Y-Tage-Woche weniger als x Urlaubstage, dann lage eine unzulässige Benachteiligung vor.
RK
Ach? Bitte mal mit Gesetzestexten und Urteilen belegen.ZitatWenn ein Vollzeitbeschäftigter in der 5-Tagewoche 24 Tage Urlaub hat, dann läge hier eine unzulässige Benachteiligung eines Teilzeitbeschäftigten vor. :
In genug Betrieben gibt es z.B. mit zunehmenden Alter mehr Urlaubstage. Im übrigen ist der AG frei in der Gestaltung seiner Arbeitsverträge.
/// Benachteiligung
Sehe ich auch nicht. Im Gegenteil: Eine Faustregel besagt, dass der AG einen jeden besserstellen, aber niemanden schlechter stellen darf (als ihm zusteht). Besserstellung einer Person bedeutet mitnichten Benachteiligung des anderen oder aller anderen.
ZitatIn genug Betrieben gibt es z.B. mit zunehmenden Alter mehr Urlaubstage. Im übrigen ist der AG frei in der Gestaltung seiner Arbeitsverträge :
Das gibt es bei uns im Betrieb auch (durch Manteltarifvertrag geregelt) und davon profitiere u.a. auch ich. Da reden wir auch nicht von Peanuts sondern von bis zu 30 zusätzlich freien Tagen im Jahr (je nach Alter).
Entsprechend den Regelungen im Manteltarifvertrag profitierten Teilzeitkräfte aber nicht, bzw. nur minimal davon.
Durch eine einzelne Betriebsratsgruppe unterstützt (natürlich nicht durch die dominierende Betriebsratsgruppe der zuständigen Gewerkschaft) prozessierten einige Mitarbeiter erfolgreich durch die Instanzen bis hin zum BAG (der AG hatte immer Widerspruch eingelegt). Jetzt gibt es diese zusätzliche Altersfreizeit anteilig auch für Teilzeitkräfte.
Was will ich damit sagen: Eine Benachteiligung von Teilzeitmitarbeitern wird kaum rechtlichen Bestand haben!
-- Editiert von Alter Sack am 10.12.2020 12:41
Ist aber bei Dir ein anderer Fall. Ich kann trotzdem dem einen 25 Tage Urlaub geben, dem nächsten 20 und dem dritten auch 20, obwohl dieser TZ ist.ZitatWas will ich damit sagen: Eine Benachteiligung von Teilzeitmitarbeitern wird kaum rechtlichen Bestand haben! :
Das sehe ich nicht so und ich kann keinerlei rechtliche Grundlage finden, welche diese Behauptung untermauern würden.ZitatWenn aber einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer x Tage Urlaub in der Y-Tage-Woche zugestanden werden, und dem teilzeitbeschäftigten in der Y-Tage-Woche weniger als x Urlaubstage, dann lage eine unzulässige Benachteiligung vor. :
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