Urlaubsanspruch Werkstudent

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
JACKNIX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch Werkstudent

Hi zusammen,

in meinem Vertrag für einen Werkstudentenjob steht: "Das Stundenentgelt beinhaltet das anteilig gewährte Urlaubsentgelt". Ich habe dort vom 1.Quartal 2018 an gearbeitet (durchschnittlich ca. 20h/Woche). Inwiefern habe ich jetzt noch Anspruch auf den Urlaub bzw. auf ein Urlaubsentgelt?

Die Klausel ist an sich nach meiner Recherche und nach Infos aus einer ähnlichen Anfrage hier im Forum nicht wirksam. Nun ist es so, dass § 7 Abs. 3 BUrlG festgelegt ist, dass der Urlaub nur aus dringenden Gründen ins nächste Jahr übernommen werden kann. Wirkt sich das auf meinen Fall aus?

Vielen lieben Dank im Voraus und herzliche Grüße,

Jack

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

a) Richtig. Du hast Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast. Und der U-Anspruch kann nicht vertraglich abbedungen werden.
Die Höhe des Anspruch in Tagen ist mit deinen Angaben nicht zu beziffern, weil es hier auf die Verteilung der AZ auf die Wochentage ankommt. Wenn der U-Anspruch 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche beträgt - aufs Jahr bezogen -, wird der um 1/5 pro Tag gekürzt, an dem du nicht arbeitspflichtig warst. Bei ganz unregelmäßgem Einsatz müssen die tatsächlich gearbeiteten Tag zusammengezählt und ins Verhältnis zum U-Anspruch eines Vollzeit-MA gesetzt werden. Du kannst also selbst rechnen oder Infos dazu nachliefern.
b) Urlaub verfällt nach neuerer Rechtsprechung nicht schon deswegen, weil AN ihn nicht im lfd. Jahr genommen hat. Er wird also ins neue Jahr übernommen.

n.b. Wenn ein AG solche Verträge macht, wirst du mit heftigem Widerstand rechnen müssen, deine Forderungen durchzusetzen.

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