Hallo Forum,
bin neu hier und hoffe, dass ich die richtige Rubrik (nicht Bau?) für mein Frage verwende.
Es würde mich einmal allgemein eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:
Welchen Urlaubsanspruch hat ein Maurer in einer kleinen Firma (unter 10 MA), der nach dem "Tarifvertrag
zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe" bezahlt wird. Gilt dabei für den Urlaubsanspruch der "Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe", somit 30 Werktage, oder gilt das Bundesurlaubsgesetz, somit 24 (20?) Werktage?
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"GM"
Urlaubsanspruch am Bau (Maurer), bei Zahlung nach TV Mindestlohn, 24 oder 30 Tage?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, wenn er gilt (siehe Geltungsbereiche im Tarifvertrag), dann gilt der BRTV Bau. Und es sind nicht 30 Werk- sondern Arbeitstage. Da besteht ein Unterschied! Bei 30 Werktagen wären das nämlich 5 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr und bei 30 Arbeitstagen sind es 6 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr.
<a href="http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertraege_brtv.html#tarifvertrag2">Klick mich.</a>
MfG
off topic
*wink winke venotis*
Coole Sache - die Sache mit de Rundklammern!
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
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Wenn der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne gilt, dann gilt auch der BRTV, d.h. es gilt ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Jahr.
Besten Dank an venotis und hh für eure Antworten.
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