Urlaubsanspruch bei 400,- € Job

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.11.2011 14:27:56
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei 400,- € Job

Hallo,

Frage 1:

Welchen Urlaubsanspruch hat man bei einem 400,-€-Job? Ich arbeite 2 Tage die Woche und alle 14 Tage am Samstag. Die Firma hat eine 6-Tage-Woche.

Frage 2: Wenn ich eine Woche Urlaub machen möchte, zählen dann nur die Tage, an denen ich arbeiten müsste als Urlaub oder muss ich für die ganze Woche Urlaub nehmen?

Hoffe, es weiß jemand Rat :???:

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

Wenn nichts vertarglich vereinbart ist und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, dann hat jeder AN Anspruch auf 4 Wochen gesetzlichen Mindesturlaub pro Jahr.

Urlaub kann man nur für die Tage nehmen, an denen man arbeiten muss.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Beantragen kann man Urlaub in ganzen Wochen, es dürfen dabei nur die Tage als Urlaubstage angerechnet werden, an denen man arbeiten müßte.
Das hält den AG auch von dummen Ideen ab, wie den Versuch, die Arbeitstage dann zu schieben.

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#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1049x hilfreich)

Es spielt eigentlich keine Rolle wann ich den Urlaub in Anspruch nehme. Wichtig ist nur das der Arbeitgeber diesen bezahlt.
Wenn du eine Woche Urlaub einreichtst und genehmigt bekommst dann ist eine Woche eine Woche und nicht zwei Tage.
Arbeitest du regelmäßig nur an bestimmten Wochentagen dann beantragst du eben immer nur für diese Tage Urlaub( Dienstag,
Mittwoch, Sonnabend... z.B.)

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Dazu empfehle ich den Thread hier im Forum:
"freies Wochenende vor und nach dem Urlaub" von GräfinR.

Natürlich kann der Urlaub tageweise beantragt werden, aber um Unklarheiten vorzubeugen, wäre es sinnvoll Urlaub wochenweise zu beantragen.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18076 Beiträge, 6639x hilfreich)

ein gewisses rechenproblem macht der samstag alle zwei wochen. da muss man ein ganzes jahr als basis nehmen.
nach meiner rechnung hast du 10 urlaubstage:
24 urlaubstage gem. burlg /(52*6 arbeitsgage gesamt)*((52*2)+26 arbeitstage individuell)
siehe dazu [url]http://www.arbeitsadvo.de/stichworte/urlaubsdauer-und-arbeitszeit/ [/url]

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#6
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 278x hilfreich)

Die Antworten sind bisher alle halbrichtig!

1. Sie haben auch als 400,-€-Kraft Anspruch auf mindestens 4 Wochen Jahresurlaub lt. Bundesurlaubsgesetz. Wenn für das Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, könnte es auch mehr Urlaubsanspruch sein.

2. ist es manchmal nicht einfach, wie der Urlaub für Teilzeitkräfte berechnet werden muss. Einige offenbar schlüssige Quotelungen je Arbeitstag ergeben bei genauerer Hinsicht eine Benachteiligung des Arbeitnehmers (Stchwort "Minusstunden bei Urlaub und Krankheit").
Was sagt denn Ihr Arbeitgeber zu Ihrem Urlaubsanspruch und wie begründet er diesen?
Um Ihren genauen Urlaubsanspruch zu berechnen, fehlen noch einige Angaben (wieviele Stunden arbeiten Sie an welchen Tagen? Ist das feststehend oder variabel? usw.)

[color=blue]Wenn Sie 1 Woche Urlaub haben möchten, dann beantragen Sie bitte eindeutig datumsmäßig Urlaub für diese 7 Tage!!![/color]
Wieviele Urlaubstage dann dafür berechnet werden, ist eine zweite Frage. Es kann höchstens 1/4 Ihres Jahresurlaubs sein!

"kleinesachen" schrieb, man könne nur Urlaub nehmen, für die Tage, wo man zu arbeiten hätte, - und [color=red]diese Aussage ist falsch!!![/color]
Richtig ist vielmehr, dass Ihre sowieso freien Tage nicht als Urlaubstage berechnet werden!
Sie müssen Urlaub immer datumsmäßig (von erster Urlaubstag - bis letzter Urlaubstag) beantragen!

"muran" is auch unscharf auf dem halbrichtigen Weg...
Fakt ist, dass Ihnen während Ihres Urlaubs das bezahlt werden muss, als hätten Sie gearbeitet.

"blaubär+s" Rechnung hab ich nicht geprüft, aber egal was dabei heraus kommt.... Sie müssen dafür für mindestens 4 wochen Urlaub haben und bezahlt von der Arbeit freigestellt werden.

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

@nachtmieze

Da habe ich mir noch gestern gedacht: sie an, sie an, nach dem rumgepolter am Anfang, wirds es doch mittlerweile besser und inhaltlich richtig gehend gut.

Aber da habe ich mich anscheindend geirrt, oder warum muss man eine angeblich falsche Aussage eines anderen Users rot markieren?

quote:
Um Ihren genauen Urlaubsanspruch zu berechnen, fehlen noch einige Angaben (wieviele Stunden arbeiten Sie an welchen Tagen? Ist das feststehend oder variabel? usw.)


Aha, die Anzahl der Stunden an bestimmten Tagen ist also wichtig, um den Urlaubsanspruch zu ermitteln. Interessant! Gibt es dazu auch eine Rechtsquelle?

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

@nachtmieze:
"Die Antworten sind bisher alle halbrichtig!"
Falsch.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18076 Beiträge, 6639x hilfreich)

für den urlaubsanspruch ist das stundenmaß irrelvant - das burlg kennt nur urlaubstage, nicht aber u-stunden.

wenn ich also z.b. an drei tagen arbeite (2-2-8 h) bekomme ich für den achtstundentag nicht mehr und für die zwei stunden nicht weniger urlaub. - das war ein denkfehler früherer tage, dass tz-kräfte auch weniger urlaub bräuchten - .

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#10
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 278x hilfreich)

Stimmt, für den Urlaubsanspruch ist die Stundenzahl pro Arbeitstag völlig irrelevant.
Relevant wird das für die Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt und ggf. für die Führung etwagiger Stundenkonten...

@1000kleinesachen
trotzdem bleibt Ihre Aussage falsch, dass man nur Urlaub nehmen könne, für die Tage, an denen man arbeiten müsse.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

Mal den Ball etwas flacher halten, ist wohl nicht möglich?

Wenn meine Aussage so grundlegend falsch ist, dann können Sie für Ihre Behauptung sicherlich auch ein Begründung anführen?

"Sie müssen Urlaub immer datumsmäßig (von erster Urlaubstag - bis letzter Urlaubstag) beantragen!"

Und hier noch der nächste Knaller:

"Fakt ist, dass Ihnen während Ihres Urlaubs das bezahlt werden muss, als hätten Sie gearbeitet."

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