Urlaubsanspruch bei 400 Euro

24. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Cheppi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei 400 Euro

Hallo zusammen !

Ich weiss, dass auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Laut Gesetz sind dies mindestens 24 Werktage im Jahr - Montag bis einschliesslich Samstag (6-Tage-Woche!)- ohne gesetzliche Feiertage. Was 4 Wochen im Jahr entspricht.

Ich wäre über jeden Link dankbar, den Ihr mir nennen könnt, damit ich meinem neuen Arbeitgeber (hier wurde kein schriftlicher sondern ein mündlicher Vertrag gemacht)etwas "Schwarz auf Weiss" unter die Nase halten könnte.

Für Eure Mühe im Vorfeld: VIELEN DANK !

Grüsse

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Cheppi, per google findet man das Bundesurlaubsgesetz eigentlich auch als Laie recht einfach
-> http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

für die minijobs zuständig ist die bundesknappschaft, die auch sehr viel informationen zum thema vorhält, u.a. auch einen musterarbeitsvertrag >> www.minijob-zentrale.de

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Neuer Arbeitgeber? Wie lange bist du da schon?

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#4
 Von 
Cheppi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 4x hilfreich)

Na, dass nenne ich schnelle Hilfe vom Feinsten !

Vielen Dank!

Dabei bin ich jetzt die 4.Woche - unbefristet :-)(was zur heutigen Zeit ja eher nicht selbstverständlich ist).

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann solltest du mit der Unterbreitung deiner Rechte vor dem Arbeitgeber noch ne Weile warten. Kündigungsschutz gibts frühestens nach 6 Monaten.

Nicht dass man nicht auch dem Arbeitgeber was 'beibringen' dürfte, aber es ist nicht jeder AG darüber unbedingt so dankbar wie man das vielleicht gerne hätte.

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#6
 Von 
Cheppi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 4x hilfreich)

OK!
Wieder einmal etwas dazu gelernt.
Danke :-)

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch geht dir ja nicht gleich verloren, wenn du den AG nicht in den ersten paar Monaten drauf aufmerksam machst. Wenn du dieses Jahr keinen Urlaub dort bekommen kannst, dann solltest du allerdings verlangen, den Urlaub von 2006 aufs nächste Jahr übertragen zu lassen. Aber vielleicht hat der AG ja gar kein Problem damit dir bezahlten Urlaub zu gewähren.

'Probleme' haben die Minijobber-AG oft eher mit der Entgeltfortzahlung für Krankheit und Feiertage.

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#8
 Von 
Cheppi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Venotis,
ich habe heute mal meinen Arbeitgeber gefragt,ob er denn schon im Urlaub gewesen sei und siehe da, er frug mich ob ich dieses Jahr noch in den Urlaub möchte.
Da ich verneinte, meinte er,dass mir die zustehenden Urlaubstage für 2006 dann für das nächste Jahr angerechnet werden. :-)
Und bezahlt wird er auch!!!

Nochmals vielen Dank für die proffesionellen Antworten !

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Geschickt gemacht die Anfrage. ;)

Na dann viel Spaß und immer gutes (Arbeits-)Klima!

*schwitz*

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#10
 Von 
Cheppi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 4x hilfreich)

DANKESCHÖN ! :)

... es soll noch heisser werden.

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