Urlaubsanspruch bei 6 Tage Woche, wenn Samstags gar nicht gearbeitet wird!

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb264904-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei 6 Tage Woche, wenn Samstags gar nicht gearbeitet wird!

Hallo zusammen,
Ich hab da ein Problem mit meinem AG, ich habe einen 48 Stunden Vertrag mit 6 Tage Woche, von denen ich aber nur 5 arbeite (Montag bis Freitag) da Samstags der Betrieb geschlossen ist. Laut Vertrag wird uns der Samstag als freier Tag gewährt und die Stunden auf die anderen Tage aufgeteilt. Soweit sogut. Nun hatte ich 2 Wochen Urlaub (meine letzten 10 Tage die ich genommen habe) und hatte auf meiner Abrechnung plötzlich weniger Bruttolohn, habe meinen Chef darauf angesprochen und er meinte das wäre weil ich Unbezahlten Urlaub gehabt hätte. Ich hab ihn dann gefragt wieso und er meinte ich habe ja nur 10 Tage gehabt hätte aber 12 freigehabt weil ich die beiden Samstage ja mitrechnen müsse da ich im Vertag Werktage und nicht Arbeitstage stehen hätte. Nun ist meine Frage ob das rechtens ist oder nicht? Wenn es rechtens ist, müsste ich dann nicht mehr Urlaubstage bekommen (Laut Vertrag 24 Tage)?

Danke im Vorraus für eine Antwort
LG
Sascha

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

gilt bei euch ein tarifvertrag, der dazu irgendwelche aussagen trifft ?
wenn nicht, dann schauts so aus

der gesetzliche mindesturlaub für eine sechs-tage-woche beträgt 24 werktage (§ 3 BUrlG )
wenn du pro woche sechs urlaubstage nehmen musst
(das urlaubsentgelt bemisst sich gesetzlich nach § 11 BUrlG )
muß der AG auch sechs urlaubstage bezahlen

daß der AG deine arbeitsleistung nur an 5 tagen in der woche abruft,
spielt meines erachtens dabei keine rolle

wie lautet denn die klausel im arbeitsvertrag zum urlaub ?

der gesetzgeber geht davon aus, daß du mindestens 4 wochen urlaub haben sollst,
dementsprechend bei einer fünf-tage-woche 20 werktage urlaub





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

ich stimme kriegsrat zu. du musst auch für samstags urlaub beantragen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen