Ich wechsele gerade meinen Arbeitgeber, und jetzt habe ich eine Frage/ein Problem wegen der Berechnung des Urlaubsanspruchs für dieses Jahr.
Mein alter AG (bis Ende Juli) hat mir 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr gewährt. Davon habe ich nun anteilig 30 * 7 / 12 = 17,5 Tage genommen.
Mein neuer AG gewährt mir nun nur noch 24 Urlaubstage. Da ich aber schon 17,5 Tage genommen hätte, will er mir für die restlichen 5 Monate nur noch insgesamt 24 - 17,5 = 6,5 Urlaubstage gewähren.
Womit ich aber nicht einverstanden bin, da mir nach meinem Dafürhalten noch anteilig zu den 5 Monaten 24 * 5 / 12 = 10 Arbeitstage zustehen.
Welche Auslegung ist nun richtig?
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Eigentlich würde dir beim alten Arbeitgeber mindestens 4 Wochen zustehen (vielleicht sogar der ganze Urlaub von 30 Tagen, je nach Vertragsgestaltung). Und für den Rest des Jahres bstünde dann eigentlich gar kein Urlaubsanspruch mehr. So ergibt es sich aus dem Bundesurlaubsgesetz.
nicht richtig ist es, wenn dein ag dir einfach die tage urlaub abziehen will, die du im alten betrieb genommen hast, weil eben die berechnung anders läuft - und zwar so, wie du rechnest. urlaub ist immer ein jahresanspruch und in diesem fall zu zwölfteln * anzahl der monate.
ist es sicher, dass die 24 tage sich auf die 5-tage-woche beziehen? (und dir ist klar, dass du die ersten 6 mon. keinen anspruch (!) auf urlaub haben wirst, nehme ich an).
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"... nach bestem Wissen .
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quote:<hr size=1 noshade>urlaub ist immer ein jahresanspruch und in diesem fall zu zwölfteln <hr size=1 noshade>
Das stimmt in dem Fall schlicht und ergreifend nicht. Aus den §§ 3 , 4 und 5 des Bundesurlaubsgesetzes ergibt sich bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte ein Anspruch auf den 'vollen' Jahresurlaub. Das sind mindestens 24 Werktage und insofern tarifvertraglich keine Zwölftelung geregelt ist, wird analog auch mit dem Teil des Urlaubs so verfahren, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus vereinbart ist. Da auch tarifvertraglich nicht zuungunsten des AN vom Bundesurlaubsgesetz abgewichen werden kann, würd ich gerne wissen, wie du deine Auffassung begründest.
@ venotis
.. da muss ich nochmal nachdenken (und vor allem nachlesen)
No problem hinkelbein. Könnte es sein das bei euch (mir scheint du bist im ÖD
. Oder?) was anderes geregelt ist? (ÖD ist ja noch mal 'ne Sache für sich' ... da ticken die Uhren anders )
-- Editiert von venotis am 24.07.2006 22:00:45
also nachgelesen + nachgedacht und zu folgendem gekommen
a)alt-ag gewährt 30 tage urlaub. vermutlich aufgrund eine tv. tv können vom burlg abweichen (außer §§1,2,3
b)was also sagt der tv zum urlaubsanspruch, wenn joe_leads beim ag-alt ausscheidet?
bat (ja, ich bin im öd) sieht zwölftelung vor.
aber dies kann eigentlich außen vor bleiben, weil joe danach nicht fragt.
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interessant wäre die sache, wenn joe bereits bei seinem alt-ag den vollen urlaub genommen hätte. nach burlg - wenn es denn gelten sollte, müsste man ihm den urlaub lassen, aber er hätte für dieses jahr keinen resturlaub mehr. daran sieht man auch, dass der ansatz des neuen ag falsch ist: nach dessen rechnung würde joe dann mit minus 6 tagen die arbeit aufnehmen
**********
c)der ag-neu gibt urlaub offenbar nach burlg.
§ 6 burlg schließt doppelansprüche aus, so dass er zunächst berechtigt ist, den gewährten urlaub von ag-alt abzuziehen. aber wie?
die 17,5 tage (eigentlich 18, wegen der rundung) kommen aus einem anderen bezugssystem und müssen runtergerechnet werden. jetzt kann man es so machen, wie joe es getan hat (weil der genehmigte urlaub exakt dem anspruch entspricht). ergebnis 10 tage.
zum selben ergebnis kommt man, wenn man sich anschaut, wieviel prozent joe von seinem alten urlaubsanspruch verbraucht hat (rd. 58 %) und die verbleibenden auf den neuen anspruch anwendet rd. 42% von 24 tagen.
uuff, es ist vollbrochen
-- Editiert von hinkelbein am 25.07.2006 12:33:27
Prima, vielen Dank erstmal für die vielen Hinweise, hoffentlich kann ich meinen neuen AG damit friedlich zum Einlenken bringen... :-)
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