Hallo,
mein Arbeitsverhältnis hat zum 30.09. geendet. Aufgrund einer Erkrankung konnte ich meinen Resturlaub von 10 Tagen nicht mehr nehmen. Mein alter AG hat mir diesen nicht ausgezahlt.
Nun beginne ich eine neue Stelle ab 01.11. und hier fordert der AG eine Urlaubsbescheinigung.
1. Muss mein alter AG mir meinen Urlaub auszahlen, wenn ich das verlange?
2. Kann ich meinen Urlaub mit zum neuen AG nehmen, wenn ich diesem eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG vorlege?
Danke für eure Hilfe.
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel bei Erkrankung
10. Oktober 2022
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Frage vom 10. Oktober 2022 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel bei Erkrankung
#1
Antwort vom 10. Oktober 2022 | 12:35
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 945x hilfreich)
Nicht nur verlangen, der alte AG ist dazu verpflichtet. Laut BUrlG § 7 (4): "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."Zitat :1. Muss mein alter AG mir meinen Urlaub auszahlen, wenn ich das verlange?
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.Zitat :Kann ich meinen Urlaub mit zum neuen AG nehmen, wenn ich diesem eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG vorlege?
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