Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel wurde weniger

21. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fabian G
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel wurde weniger

Hallo,

ich war vbm 4.4.2022 bis zum 12.8.22 in einem Unternehmen als Praktikant tätig, von Anfang an bis zum Ende befristet. Daher wurden mir 10 Urlaubstage gewährt, die alle abgegolten wurden.

Seit 26.9 wieder befristet bis zum 31.12.2022 bin ich nun in einem anderen Unternehmen tätig. Hier wurden mir auf meiner ersten Lohnabrechnung mit Stand zum 31.9. 7 Urlaubstage gewährt, in der folgenden dann 3 abgezogen, ohne dass ich Urlaub genommen habe. Nach wiederholtem nachfragen habe ich eine Antwort erhalten:

"Der Urlaub beim Vorarbeitgeber musste auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden.
Dadurch erfolgte die Neuberechnung. "

Ist das richtig? Kann mir einfach Urlaub abgezogen werden?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian G

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Der neue Arbeitgebern muss keinen Urlaub doppelt gewähren, er kann und darf den Urlaub vom alten Arbeitgeber entsprechen anrechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Aber doch wohl nur dann, wenn der alte AG Urlaub gewährt hat, der kalendertechnisch noch gar nicht fällig gewesen wäre.
Da wäre jetzt erstmal wichtig zu wissen, wieviele Tage (auch wichtig: Arbeitstage oder Werktage...das ist ein Unterschied) Jahresurlaub beim alten und neuen AG vereinbart sind, wieviele genommen wurden und wieviele Arbeitstage pro Woche vereinbart waren/sind.

0x Hilfreiche Antwort

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