Urlaubsanspruch bei Aufstockung der Arbeitszeit

21. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ursula123456
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Aufstockung der Arbeitszeit

Hallo, ich bin neu im Forum und habe folgendes Problem:
Ich arbeite zur Zeit in Teilzeit 16,5 Std bei einer 3-Tage Woche. Mein Urlaubsanspruch beträgt 28 Arbeitstage, heruntergerechnet auf eine 3-Tage Woche sind dies 16,8 also 17 Urlaubstage im Jahr.
Ich habe mich heute bereit erklärt in den Monaten September-Dezember durch einen Ausfall einer Kollegin aufzustocken auf 27,5 Std. bei einer 5-Tage-Woche.
Dadurch würden sich doch dann auch meine Urlaubstage erhöhen, oder?
Nach meiner einfachen Dreisatzrechnung wären dies dann für 8 Monate (mit 3 Tagen) 11,2 Urlaubstage und für 4 Monate (mit 5 Tagen) 9,333 Urlaubstage, also insgesamt 20,53 also 21 Urlaubstage.
Für mich eine einfache Rechnung und eigentlich auch eine logische Konsequenz aus meiner Aufstockung. Das sieht mein Arbeitgeber aber anders.
Deshalb meine Fragen:
1. Habe ich Anspruch auf mehr Urlaubstage
und wenn ja
2. ist meine Rechnung richtig?

Herzlichen Dank schon einmal für die Hilfe.

Beste Grüße, Ursula.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Da du mehr Arbeitstage hast bzw. haben wirst, erhöht sich natürlich auch dein Urlaubsanspruch.
Das Verzwickte ist, dass Urlaubsanspruch sich immer auf das Jahr bezieht.
Ich komme auch auf 21 Tage Urlaubsanspruch für 2020, allerdings auf einem anderen Rechenweg:
Ein Vollzeitkraft hat 260 Arbeitstage.
Du kommst übers Jahr mit 3 Wochentagen auf 156 Tage, plus nun 35 Arbeitstage wegen der Aufstockung auf eine 5-Tagewoche für die 4 Monate, macht 191 Arbeitstage im Jahr.
191/260=0.7346153846153846*28 Tage U-Anspruch = 20,56 aufzustocken auf 21 Tage

Was meint denn dein AG - und wie rechnet er?

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