Hallo,
A geht im Schichtensystem einer Tätigkeit mit 19,5 Stunden Wochenarbeitszeit nach. Die tatsächliche Arbeitszeit ist ungleich verteilt und kann in einem Monat mal etwas höher, in einem Anderen etwas niedriger ausfallen. In den Berechnungen wird von 5 Tagen/Woche a 3,9 Stunden ausgegangen.
Der Vertraglich vereinbarte Urlaub beträgt 30 Tage, wobei auch da mit 3,9 Stunden / Tag gerechnet wird.
Der Vertrag endet Mitte Juli 2022. Wie wäre der Jahresurlaub zu ermitteln? Was wäre überhaupt der gesetzliche Mindestjahresurlaub? 20 Tage a 3,9 Stunden?
D.h. ja nach Vertragsinhalt kommen dann 20 Tage + 6/12*10 Tage (Zusatzurlaub) oder eben die vollen 30 Tage Urlaub zusammen?
Wie verhält sich das bei Vertragsverlängerung (Befristung in unbefristet). Gibt es dann bis Mitte Juli den vollen Jahresurlaub + zusätzlichen monatsanteiligen Urlaub für den Rest des Jahres oder ist das Ganze dann als durchgehendes Arbeitsverhältnis zu verstehen?
Danke im Voraus
Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte und Vertragsverlängerung
30.12.2021
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Frage vom 30.12.2021 | 07:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte und Vertragsverlängerung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30.12.2021 | 09:01
Von
Status: Wissender (14454 Beiträge, 5619x hilfreich)
ZitatIn den Berechnungen wird von 5 Tagen/Woche a 3,9 Stunden ausgegangen. :
DAS ist schon Mal ein ziemlicher Nachteil für AN, insofern Urlaub nur für Tage zu beantragen sein kann, an denen AN auch zur Arbeit verpflichtet ist.. Das ergibt sich üblicherweise aus Einsatzplänen, die mit einem gewissen Vorlauf festlegen, wann zu arbeiten ist und wann frei.
ZitatDer Vertrag endet Mitte Juli 2022. :
Wenn der Vertrag verlängert wird, entsteht freilich ein durchgehendes Arbeitsverhältnis.
Bzgl. der anderen Fragen sei angenommen, dass die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist. Danach steht der volle Urlaub zu
#2
Antwort vom 30.12.2021 | 09:28
Von
Status: Wissender (14454 Beiträge, 5619x hilfreich)
ZitatD.h. ja nach Vertragsinhalt kommen dann 20 Tage + 6/12*10 Tage (Zusatzurlaub) oder eben die vollen 30 Tage Urlaub zusammen? :
Je nach Vertrag, ja: Hinsichtlich des Zusatzurlaubs kann der AG eigene Regeln aufstellen - wenn nichts gesondert geregelt ist, ist auch der Zusatzurlaub zu behandeln wie der gesetzliche; der gesetzliche U beträgt 20 Tage für die 5-Tage-Woche und 24 Tage bei werktäglicher Arbeit.
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