Urlaubsanspruch bei Befristung bis 31.7.

12. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Muriel H.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Befristung bis 31.7.

Hallo Forum!

Es besteht ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund. Arbeitsbeginn war der 1.8.23. Es war eine Befristung von 6 Monaten. Es folgte eine weiterer Vertrag über 6 Monate. Die aktuelle Befristung endet nun am 31.7.24
Der Arbeitgeber hat bereits durchblicken lassen, dass er keinen weiteren Arbeitsvertrag anbieten wird. Es liegt kein Tarifvertrag zugrunde.

Besteht nun Urlaubsanspruch auf den gesamten Jahresurlaub 2024 oder nur zu 7/12? Ich habe bisher nur Artikel gefunden, dass bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der gesamte Jahresurlaub zusteht.

Vielen Dank!

Muriel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

Zitat (von Muriel H.):
Besteht nun Urlaubsanspruch auf den gesamten Jahresurlaub 2024

So ist es.
Ggf. näher zu betrachten wäre noch der Satz
Zitat (von Muriel H.):
Es folgte eine weiterer Vertrag über 6 Monate.

Der Punkt ist: dieser Vertrag muss schriftlich abgeschlossen oder mindestens angeboten worden sein, bevor der erste befristete AV ausgelaufen ist. Wenn der AV erst nachher kam, also im Februar, hättest du womöglich einen unbefristeten AV.

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#2
 Von 
Muriel H.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Blaubär,

danke für den Hinweis bzgl unbefristeter Vertrag. Das ist damals sauber gelaufen, daher ist die Befristung schon ok.
Es sind noch 11 Tage Urlaub offen und ich möchte keinesfalls das die ausgezahlt werden. Ich werde dann Anfang Juli nochmals nachfragen, ob ich einen weiteren Vertrag bekomme und ansonsten auf den Urlaub hinweisen.

Muriel

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#3
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
So ist es.

Wie kommt man denn darauf?

Ich glaube hier ist ein Denkfehler.
Zwar ist
Zitat (von Muriel H.):
bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der gesamte Jahresurlaub zusteht.

Grundsätzlich richtig.

Aber es Kündigt ja niemand. Ihr Vertrag läuft wie geplant aus.

Als erstes sollte man Mal in den Arbeitsvertrag schauen. Üblicherweise gibt es sog. Pro rata temporis klauseln. Das bedeutet dass der Jahresurlaub anteilig für die Monate des Arbeitsverhältnisses gewährt wird. Beim Fristablauf zum 31.7 also 7/12, aufgerundet auf ganze Tage.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18016 Beiträge, 6622x hilfreich)

... die Empfehlung, in den AV zu schauen, ist schon richtig.
Allerdings hatte ich nach Muriels Eingangsschilderung unterstellt, dass dort nichts geregelt sei.

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