Urlaubsanspruch bei Beginn in 1. Jahreshälfte

30. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
mitglied1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Beginn in 1. Jahreshälfte

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zu §4 BUrlG , welcher bekanntlich lautet: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Ich habe am 01.03.2013 ein Arbeitsverhältnis begonnen und in meinem Arbeitsvertrag (AV) heißt es "Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes." Weitere Angaben zu Urlaub gibt es im AV nicht und es gilt auch kein Tarifvertrag. Auch hatte ich für das Jahr 2013 vorher noch keinen Urlaub vom alten Arbeitgeber.
Mein AG gewährt mir für das Jahr 2013 nun 21 Tage, nämlich 10/12 von 25.

Meine Frage dazu:
Bezieht sich der Anspruch nach §4 BUrlG nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche oder auf die Anzahl Urlaubstage, die im AV festgelegt wurden?
Sprich: ist die Zwölftelung zulässig, wenn die Situationen a), b) und c) aus §5 BUrlG nicht zutreffen?

Ich habe schon viel zur Zwölftelung des Gesamturlaubs recherchiert und u.a. herausgefunden, dass es z.B. darauf ankommt, ob ein Tarifvertrag gilt, der beispielsweise die Zwölftelung bei unterjährigem Ein- oder Austritt regelt, oder ob im Arbeitsvertrag zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und zusätzlichem Urlaub unterschieden wird, oder ob Abweichungen zum BUrlG zum Nachteil des Arbeitnehmers ausdrücklich arbeitsvertraglich vereinbart wurden. (siehe z.B. hier in der Rechtsberatung oder hier )
Wie oben geschildert, gibt es solche Vereinbarungen in meinem Fall aber nicht.

Allerdings bezogen sich meine Rechercheergebnisse meist auf den Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte.
Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Urlaubsanspruch beim Arbeitsbeginn in der 1. Jahreshälfte ?
Hat für diese Situation hier schon mal jemand den ganzen vertraglichen Jahresurlaub erhalten oder Erfahrungen, was der Arbeitsgeber von diesem Anspruch hält?

Über Antworten und Meinungen würde ich mich sehr freuen!

-- Editiert mitglied1986 am 30.10.2013 08:22

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